Studer Heiner · Nationalrat · 2005-06-16
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst bestätigen, was Kollege Randegger als Berichterstatter gesagt hat, nämlich dass wir in der WBK eine sehr hohe, gute Gesprächskultur haben, auch wenn es um Themen geht, die so heikel sind wie diese Thematik, über die wir jetzt diskutieren. Vielleicht hat das aber auch damit zu tun, dass es eben hier nicht ein typisches Links-Rechts-Schema gibt und es auch nicht so ist, dass drei Fraktionen die eine Meinung haben und zwei die andere. Sie sehen, bei der elfköpfigen Minderheit hat es Mitglieder der Kommission aus fünf der sechs Fraktionen. Das ist ein Zeichen dafür, dass es hier nicht einfach um eine gewöhnliche politische Frage geht.
Deshalb besteht vielleicht auch die Chance, dass unser Rat beim Abwägen der Pro- und Contra-Argumente zu einer Antwort kommt, die sich unterscheidet von dem, was jetzt schon drei Ratsmitglieder gesagt haben, die - zu Recht - dafür sprechen durften. Es ist denkbar, dass dies nicht die einzige Folgerung ist, sondern dass sich unser Rat vielleicht doch den Überlegungen der Leute aus fünf Fraktionen anschliessen kann, die Nein sagen.
Es hat verschiedene zentrale Gründe, weshalb die Minderheit der Kommission Nein sagt. Ich spreche lediglich zur Motion, weil nur noch diese zur Diskussion steht. Zunächst zur Ausgangslage: Tatsächlich wurde bei der Volksabstimmung Anfang des Jahres 2000 von sehr vielen - nicht nur wenigen - Gegnerinnen und Gegnern jener Volksinitiative mit dem Argument gefochten, man habe ja ein sehr restriktives Fortpflanzungsmedizingesetz und insbesondere sei die Präimplantationsdiagnostik verboten. Dann kam schon in den ersten Tagen nach Inkraftsetzen des Gesetzes im Jahr 2001 die parlamentarische Initiative Polla Barbara 00.455, die das aufheben wollte. Damals hat die Kommission - das ist irgendwie auch typisch - bei etwas gelichteten Reihen mit 8 zu 8 Stimmen und - natürlich - dem Stichentscheid des damaligen Präsidenten Randegger jener parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Die Meinungen waren also damals schon geteilt.
Da muss ich den Berichterstatter nun ein Stück weit korrigieren: Die Mehrheit hat ihre Meinung in der Zwischenzeit nicht geändert, sondern damals, als die Mehrheit der Kommission eben nicht auf diese Frage eintrat, ging es um das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen. Dazu haben nicht nur die Gegnerinnen und Gegner der Präimplantationsdiagnostik Nein gesagt, sondern auch eine Reihe von Befürwortenden, weil sie jenes Gesetz nicht mit dieser Frage belasten wollten. Sie sagten vielmehr, damit kämen sie später.
Die direkte Folge davon ist die parlamentarische Initiative Gutzwiller Felix. In der Kommission hatte es also immer eine knappe Mehrheit, die eine Änderung wollte. Aber im Jahre 2002 ist der Rat mit 84 zu 73 Stimmen uns gefolgt und nicht der Kommissionsmehrheit. Wir hoffen, dass Sie aufgrund der folgenden Argumente und auch anderer Argumente, die noch kommen werden, auch jetzt wieder Nein zu dieser Öffnung sagen.
Einerseits ist es also noch nicht lange her, seit dieses Gesetz in Kraft getreten ist, nämlich 2001, und andererseits ist mir die Zusicherung an die Bevölkerung immer noch bekannt, diese ist nicht vergessen. Mir ist schon bewusst, dass eine ganze Reihe der jetzigen Befürworterinnen und Befürworter einer Öffnung es bereuen, dass sie damals, nachdem die Initiative abgelehnt wurde, so deutlich gesagt haben, man habe ein restriktives Gesetz. Aber es ist eine Tatsache, dass eben ganz wesentlich damit argumentiert wurde.
Wir sind also nach wie vor der Auffassung, es sei angesichts des Volksentscheides nicht richtig, wenn jetzt mit einer Motion die Frage der Gesetzgebung neu aufgerollt wird. Aber auch inhaltlich ganz kurz folgende entscheidende Argumente:
Ruth Grossenbacher hat bei der Gesetzesberatung den Satz gesagt, der das Nein am besten begründet, und er ist immer noch so gut wie damals, weil er das in folgenden Worten zum Ausdruck bringt: "Die Präimplantationsdiagnostik ist ein Einfallstor für eugenische Überlegungen." Dieser Satz stimmt. In der Stellungnahme von Insieme, der Schweizerischen Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung, lesen Sie stellvertretend die Sorgen, die in Bezug auf den Fall zum Ausdruck kommen, dass hier eine Öffnung geschehen würde. Deshalb müssen Sie nun abwägen: Wollen Sie wenigen Frauen oder wenigen Ehepaaren, die sehr gut betucht sind, eine solche Möglichkeit geben? Denn nur diese können es sich leisten. Oder wollen Sie all den Sorgen derjenigen Menschen zustimmen, die sich aus berechtigten Gründen vor dieser Öffnung fürchten?
Die Minderheit der Kommission bittet Sie: Machen Sie hier keine Türe auf, lassen Sie sie zu, und dann haben wir für eine gewisse Zeit wieder Rechtssicherheit.