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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2005-06-16

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Auch ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, die Motion der WBK zu unterstützen. Die Präimplantationsdiagnostik war früher dank kantonaler Regelungen erlaubt. So wurde sie beispielsweise am Kantonsspital Baden auch praktiziert; Herr Gutzwiller hat das erwähnt. Dann wurde sie mit der Einführung des Fortpflanzungsmedizingesetzes verboten, ohne dass man die wissenschaftlichen Grundlagen und die ethischen Vorgaben der Kritiker der modernen, medizinisch unterstützten Fortpflanzung umfassend evaluiert hätte.

Diese Möglichkeit wurde damals praktisch geopfert, um einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu ermöglichen und um der Volksinitiative "für menschenwürdige Fortpflanzung" den Wind aus den Segeln zu nehmen; also jener Initiative, die ein radikales Verbot der Befruchtung ausserhalb des Körpers der Frau forderte. Sie wurde ja, wie Sie wissen, mit grossem Mehr abgelehnt, und das Gesetz wurde gutgeheissen.

Bei der Präimplantationsdiagnostik geht es nicht um eine medizinische Möglichkeit, die häufig praktiziert werden soll. Sie sollte aber durchgeführt werden können bei Unfruchtbarkeit in erhöhtem Alter der Frau, und wenn dadurch der Transfer von genetisch oder chromosomal abnormen Embryonen vermieden werden kann.

Die Präimplantationsdiagnostik ist also eine Möglichkeit für klar zu definierende Risikosituationen. Es geht keineswegs darum, die Tür zur Eugenik zu öffnen. Die Versuchung der Selektion besteht. Man muss diese Vorbehalte ernst nehmen. Aber wir müssen Missbräuche mit ganz klaren Leitplanken verhindern; die Verfassung sieht das ja auch vor und stützt uns darin. Design-Babys, wie sie vorher von Frau Häberli erwähnt wurden, wären aufgrund unserer Verfassung bei uns auch heute verboten.

Die heutige Situation ist als Folge der gesetzlichen Einführung der Fristenregelung - Herr Studer - eine ganz andere. Im Bauch der werdenden Mutter darf ein Embryo auf Krankheiten hin untersucht werden; der Embryo darf auch innert zwölf Wochen abgetrieben werden. In vitro ist aber eine solche Untersuchung beim künstlich gezeugten Embryo verboten, auch bei grössten Bedenken und Risiken. Zulässig ist aber auch die genetische Untersuchung der unbefruchteten Eizelle; das ist doch nicht kohärent, das passt alles nicht zusammen! Bei einem Paar, das sich sehnlichst ein Kind wünscht und sich diesen Wunsch mit der Befruchtung ausserhalb des Mutterleibes erfüllt, wissend, dass in der Familie Erbkrankheiten vorkommen, kann die Gefährdung nicht abgeklärt werden! Dann muss der Embryo zuerst eingepflanzt werden. Später kann er untersucht werden, und bei positivem Befund kann er abgetrieben werden. Wäre es da nicht sinnvoller, man könnte diese Untersuchung bereits vor der Einpflanzung durchführen?

Die Schutzwürdigkeit des Embryos wird beim heutigen Verbot im Reagenzglas höher gewichtet als in der Gebärmutter der Frau. Das ist doch einfach nicht richtig!

Es wurde gesagt, dass dies eine Möglichkeit für Leute in guten finanziellen Verhältnissen sei. Das stimmt so nicht, denn heute können sich jene Paare die Befruchtung in Frankreich, Dänemark, Norwegen, Belgien, England, sogar im streng katholischen Spanien oder in den sonst in diesen Belangen konservativen USA machen lassen. In diesen Ländern ist nämlich die Präimplantationsdiagnostik nicht verboten. Leidtragende der jetzigen Regelung sind die Betroffenen, die den technisch-medizinischen Fortschritt nicht oder nur im Ausland nützen können.

Wir setzen uns dafür ein, dass das bestehende Verbot durch eine differenzierte Regelung innerhalb klarer Schranken ersetzt wird. Damit Missbräuche verhindert werden, muss sie dabei zwingend an Krankheiten gebunden bleiben. Eine Auswahl erwünschter Eigenschaften darf es weiterhin nicht geben. In diesem Sinne empfiehlt Ihnen auch die Eidgenössische Ethikkommission, dazu Ja zu sagen.

Ich bitte Sie also namens der FDP-Fraktion, die Motion der WBK anzunehmen.