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Graf Maya · Nationalrat · 2005-06-16

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Die Präimplantationsdiagnostik war bei der Beratung des Fortpflanzungsmedizingesetzes Ende der Neunzigerjahre die Pièce de Résistance des Parlamentes. Nicht zuletzt um zur Initiative "für menschenwürdige Fortpflanzung", die die künstliche Befruchtung verbieten wollte, einen brauchbaren Gegenvorschlag zu machen, entschied sich das Parlament vor nicht allzu langer Zeit für ein strenges Gesetz mit dem Verbot der Embryoselektion im Reagenzglas. Nur knapp vier Jahre, nachdem das Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft ist, soll nun die PID gemäss Mehrheit der Kommission doch zugelassen werden.

Unsere Fraktion hat intensiv darüber diskutiert. Sie ist sich bewusst geworden, dass mit der Zulassung der pränatalen Diagnose bereits der Punkt für ein argumentatives Halten des heutigen Zustandes überschritten wurde und heute eigentlich mit der Präimplantationsdiagnose nur der nächste Schritt folgt. Aber es ist heute schon absehbar, dass weitere Schritte folgen werden, und jeder und jede wird sich darauf berufen, dass der erste Schritt bereits getan worden ist. Wollen wir heute daher Einhalt gebieten oder weitergehen?

Eine Minderheit der grünen Fraktion folgt dem Argument der Befürworterinnen und Befürworter, dass es nicht einsichtig sei, wieso ein Schwangerschaftsabbruch nach Diagnose einer schweren Erbkrankheit möglich sein soll, nicht aber die Selektion eines Embryos nach erfolgter Präimplantationsdiagnostik. Dazu gehört für die Minderheit unserer Fraktion auch das Argument, dass spätere Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können und der betroffenen Frau oder dem betroffenen Paar damit viel Leid erspart wird.

Für die Mehrheit unserer Fraktion ist es dagegen ein Unterschied, ob die Mutter oder das Paar nach einem emotionalen Prozess über das Schicksal des Embryos in eigener Verantwortung entscheidet oder ob, wie bei der Präimplantationsdiagnostik, der Entscheid durch Drittpersonen gefällt wird. Es geht bei dieser Methode nicht mehr um ein Gegenüber von schwangerer Frau und ihrem Fötus bei einem persönlichen emotionalen Entscheid, sondern, fernab des Mutterleibes, um eine bewusste Selektion in der Petrischale durch Mediziner und Medizinerinnen sowie Forscher. Das ist ein grundsätzlicher Unterschied.

Diese ganze Debatte hat für die gesamte Fraktion eine ethische, gesellschaftliche Relevanz, die über die Betroffenheitsebene hinausgeht. Wir sind überzeugt, dass darüber diskutiert und nach Antworten und Handlungsmustern gesucht werden muss, wollen wir nicht nach und nach der Selektion von Menschen Vorschub leisten. So sollen mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik unter bestimmten Bedingungen Embryonen vor der Implantation getestet und solche mit schwerwiegenden, unheilbaren Krankheiten aussortiert werden dürfen. Doch wer bestimmt, was eine schwere Erbkrankheit ist? Wer hat das Recht festzulegen, was wertes und unwertes Leben ist? Wer erstellt denn diese Negativliste? Wer beurteilt und entscheidet, welche Erbkrankheiten künftig als schwerwiegend gelten und welche nicht? Es werden dazu immer mehr Fragen gestellt werden können, als es je Antworten geben wird. Der Text der Motion der WBK lässt all diese Fragen völlig offen.

Es wird ein Druck entstehen, den Anwendungsbereich immer weiter auszudehnen, umso mehr, als die Entscheidungssituation für die betroffene Frau, die betroffenen Eltern bei der In-vitro-Fertilisation qualitativ eine andere ist als bei einer Schwangerschaft. Wir müssen aufpassen, dass wir uns als Gesellschaft nicht immer mehr dem annähern, was man negative Eugenik nennt: der Selektion von Menschen, um negative Genkonstellationen auszumerzen.

Aber grenzen wir damit nicht auch Menschen aus, die Träger von solchen Krankheiten sind? Mit der Präimplantationsdiagnostik kann nämlich auch ermittelt werden, ob ein Kind, das selber gesund zur Welt kommt, trotzdem Träger einer Erbkrankheit ist und diese weitervererben kann. Wird man einen solchen Embryo zukünftig einpflanzen oder nicht? Das Gesetz gibt vor, dass höchstens drei Embryonen für die Einpflanzung in den Mutterleib hergestellt werden dürfen. Im Ausland werden für ein möglichst erfolgreiches PID-Verfahren aber mindestens sieben Embryonen entwickelt. Müsste also in der Folge auch bald ein Teil dieses Gesetzes geändert werden? Und wie gehen wir damit um, wenn in Zukunft Kinder gefordert werden, die man in der Petrischale daraufhin ausliest, dass sie nach der Geburt etwa Stammzellen für das kranke Geschwisterchen spenden können, wie das jüngste Beispiel aus der Schweiz zeigt? Menschliches Leben als Mittel zum Zweck?

Wenn erlaubt wird, Embryonen mit Gen-Defekten auszusortieren, geht man von einer verminderten Lebensqualität von so geborenen Menschen aus. Das Selbstbewusstsein und die Menschenwürde von Menschen mit Behinderungen werden damit gravierend betroffen. In den USA werden beispielsweise Eltern von Kindern mit Down-Syndrom bereits geächtet und von Krankenkassen nicht mehr versichert. Bei uns haben wir im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen erstmals Lebensversicherungen das Recht eingeräumt, Gen-Tests in die Kostenberechnung mit einzubeziehen. Wer wird also in Zukunft die Kosten tragen, wenn trotz PID und später pränataler Diagnostik behinderte Kinder zur Welt kommen? Wie viele Paare, die auf natürliche Weise Kinder bekommen könnten, werden sich dann in Zukunft für eine In-vitro-Fertilisation entscheiden, damit das Risiko eines behinderten Kindes ausgeschlossen wird?

Die Mehrheit der Fraktion wird bei so vielen ethisch heiklen offenen Fragen den Minderheitsantrag Studer Heiner unterstützen; sie möchte beim Verbot der PID bleiben.