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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-06-16

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-16

Wortprotokoll

Die heute zur Diskussion stehende Kommissionsmotion basiert auf der parlamentarischen Initiative Wirz-von Planta. Diese Initiative fordert eine Erhöhung der Bundesbeiträge für ausländische Studenten an kantonalen Hochschulen. Heute sind diese Beiträge in der Verordnung zum Universitätsförderungsgesetz geregelt. Gemäss dieser Verordnung werden 10 Prozent des jährlichen Grundbeitrages an die Universitäten zugunsten der ausländischen Studierenden verwendet. Im Jahre 2002 wurden dafür etwa 42 Millionen Franken ausgerichtet.

Die parlamentarische Initiative fordert aber nicht nur eine Ausweitung der Beitragsberechtigung, sondern auch einen Wechsel der Beitragskriterien. So sollen die Beiträge neu gemäss den IUV-Ansätzen ausgerichtet werden, was eine Erhöhung der Bundesbeiträge um fast das Vierfache auf etwa 150 Millionen Franken bedeuten würde. Damit würde mehr als ein Drittel des ganzen Grundbeitrages an die Universitäten für die ausländischen Studierenden aufgewendet. Die Forderungen dieser parlamentarischen Initiative sind unrealistisch und würden den finanziellen Rahmen völlig sprengen.

Auch die Kommissionsmehrheit anerkennt, dass die parlamentarische Initiative bezüglich der geforderten Beitragskriterien überholt und vor allem deren Umsetzung nicht finanzierbar ist. Die Kommission verzichtet deshalb richtigerweise auf die Unterstützung dieser Initiative. Trotz der Ablehnung der parlamentarischen Initiative will die Kommissionsmehrheit das Anliegen jedoch aufnehmen und die Finanzierung der ausländischen Studierenden neu regeln.

Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, diese Motion ebenfalls abzulehnen. Wir sind zwar nicht grundsätzlich gegen eine Überprüfung der Finanzierung für ausländische Studierende. Im Rahmen der Diskussion um das künftige Hochschulgesetz, das im Zeitraum 2008 bis 2011 ausgearbeitet sein soll, wird das Thema aber ohnehin diskutiert.

Eine Prüfung der Finanzierung sollte, wenn schon, dann in diesem Rahmen diskutiert werden. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass ausländische Studierende an unseren Universitäten wichtig und bereichernd sind. Wir sind jedoch gegen die zwingende Form der Motion, welche bereits ab 2008 zusätzliche Bundesbeiträge einstellen will. Dass es vor allem um mehr Geld geht, kann man der Begründung der Motion entnehmen. Wir sind aus finanzpolitischen Überlegungen gegen eine Motion, welche zwangsläufig zu höheren Ausgaben führt. Ich möchte nur daran erinnern, dass im Gegensatz zur heutigen Regelung in der Motion neu eine Bundesfinanzierung für ausländische Studierende auch an den Fachhochschulen gefordert wird. Wir haben in den Jahren 1997 bis 2005 die Ausgaben im Hochschulbereich inklusive Fachhochschulen um über 550 Millionen Franken erhöht. Zudem haben wir die Fachhochschulen vor einigen Monaten mit dem neuen Fachhochschulgesetz um die GSK-Berufe erweitert, was ebenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Heute kämpfen wir an allen Fronten gegen steigende Kosten und gegen den wachsenden Schuldenberg. Das haben wir ja vor einigen Tagen bei der Diskussion über das EP 2004 ausgiebig miteinander diskutiert. Angesichts des Zustandes unserer Bundesfinanzen ist es deshalb, bei aller Sympathie für das Anliegen, wenig sinnvoll, eine Motion anzunehmen, von der man mit grosser Wahrscheinlichkeit annehmen muss, dass man deren Umsetzung gar nicht finanzieren kann.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit stattzugeben.