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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-05-30

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-30

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat den Bericht positiv aufgenommen. Das zentrale Anliegen des Berichtes ist das nationale Ziel des Anschlusses der Schweiz im Luftfahrtbereich. Die Kommission sieht im Bericht eine wichtige Änderung der Luftverkehrspolitik des Bundes. Darum hält sie es für angezeigt, ihn im Plenum zur Diskussion zu stellen.

Das unbestrittene Ziel besteht darin, den Luftverkehrsanschluss der Schweiz sicherzustellen, trotz gewachsenen Vorbehalten, etwa zur Lärm- und Luftbelastung. Das Ziel sind also sichere und attraktive Luftverkehrsverbindungen für die Schweiz; Priorität hat dabei natürlich die Sicherheit. Der Luftverkehrsanschluss ist wichtig für die Wirtschaft insgesamt, für die Arbeitsplätze, für den Tourismus, aber auch für die Fracht - besonders für ein kleines Land, ohne Meeranstoss, welches auf das Ausland angewiesen ist. Die Vorbehalte betreffend die Lärm- und Luftbelastung oder die Finanzierung sind ernst zu nehmen, dürfen aber nicht zu einer Blockierung führen.

Die Kommission ist sich bewusst, dass der Bericht einen Kurswechsel in der Luftfahrtpolitik anzeigt. Darin stellt sich zentral die Frage, welche Rolle der Staat und insbesondere der Bund künftig spielen sollen. Die Kommission geht mit dem Bundesrat von der Marktöffnung aus. Die Luftverkehrsordnung ist nicht mehr hauptsächlich durch einen einzigen, übermächtigen, privatwirtschaftlichen Marktteilnehmer geprägt, der auch gewisse Funktionen für die Allgemeinheit erfüllt; massgebend ist der Markt.

Die Übernahme der Swiss durch die Lufthansa ist vor diesem Hintergrund diskutiert worden, sie war im Zeitpunkt der Kommissionsberatungen bereits vollzogen. Da der Bericht des Bundesrates für Entwicklungen solcher Art offen ist, war diese Transaktion nicht weiter zu erörtern. Immerhin hat der Bundesrat den auch in der Kommission geäusserten Zweifeln entgegengehalten, dass die Swiss auf sich allein gestellt nicht in der Lage gewesen wäre, die nötigen Investitionen zu tätigen. Auch wenn sie demnächst in die schwarzen Zahlen gekommen wäre, hätte das nicht genügt. Angemerkt hat er, dass er wenigstens von Deutschland die Erklärung erreicht habe, dass über die Abflugordnung und die Anflugordnung am Flughafen Zürich wieder verhandelt werde. Die Flugsicherung und die Lage der Skyguide führten die Kommission zu keiner vom Bundesrat abweichenden Beurteilung. Das betrifft vor allem den laufenden Verbesserungsprozess bei der Skyguide und ihre Aufgabe, den bestmöglichen organisatorischen Rahmen zur Bewirtschaftung eines Luftraumblocks über der Schweiz und dem angrenzenden Ausland zu schaffen. So kann die Schweiz sich hoffentlich am Projekt Single European Sky beteiligen.

Die Herausforderung besteht darin, unter den Bedingungen der Marktöffnung die entsprechenden Interessen der Allgemeinheit zu wahren. Zunächst wurde der Luftverkehr insoweit als Teil der Grundversorgung anerkannt, als der Staat die entsprechenden Randbedingungen für ein genügendes Angebot bereitzustellen, nicht aber zu subventionieren habe. Es sei für den Bundesrat zum Beispiel denkbar - wie in der Kommission bemerkt wurde -, dass er im Fall des Kantons Tessin eine Fluglinie bestelle, aber höchstens bis zur Eröffnung der Neat und wohl nur in Zusammenarbeit mit Kanton und Gemeinden. Die staatlichen Randbedingungen beziehen sich namentlich auf die Bereiche der Sicherheit (Safety, also Flugsicherheit, und Security, Schutz vor Kriminalität), Umwelt, Lärm- und Schadstoffemissionen und die Voraussetzungen in der Luft und am Boden für die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen. In diesem Sinne hat der Staat günstige Randbedingungen zu gewährleisten, kein Flugangebot. Er hat dafür zu sorgen, dass die Unternehmen keine unnötigen Wettbewerbsnachteile erleiden. Festgehalten wurde namentlich, dass sich der Staat und insbesondere der Bund für eine ausreichende Infrastruktur zu engagieren haben. Man kann von einer Gewährleistungsfunktion sprechen. Vernünftigerweise gehören zu dieser Infrastruktur technische Elemente (Bau, Betrieb, Unterhalt) und der Rahmen für die Unternehmenstätigkeit der Flugplätze. Die Kommission folgte dem Konzept des Bundesrates, wie er es auch auf anderen Gebieten, etwa dem der Post, sinngemäss anwendet: Ordnungsfunktion durch den Staat, Trennung von politischer Steuerung und unternehmerischer Verantwortung, operative Tätigkeit durch das Unternehmen.

Insbesondere bei den Flugplätzen stellt sich die Frage nach der Rolle von Staat und Bund. Die Kommission schloss sich der Absicht an, die Rolle des Bundes bei Bau und Betrieb der Landesflughäfen zu überprüfen und, wo nötig, anzupassen. Die Aufgabe stellt sich für alle Landesflughäfen. Festgehalten wurde seitens des Bundesrates und der Verwaltung, dass sich möglicherweise eine Totalrevision des Luftfahrtgesetzes aufdränge; hinsichtlich Sicherheit müsse ein im europäischen Vergleich hoher Standard erreicht, hinsichtlich Umweltschutz nur das geltende Recht eingehalten werden. Die Abschaffung der Luftfahrtkommission wurde diskutiert, aber letztlich nicht infrage gestellt.

Nun zum Flughafen Zürich: Unbestritten ist die Bedeutung des Flughafens Zürich als Schlüsselinfrastruktur. Der Bundesrat betonte, dass sich der Bund damit begnügen solle, die Rahmenbedingungen für den Hub Zürich zu umschreiben, dass er dessen Verwirklichung aber dem Markt überlassen solle. Dem wurde nicht widersprochen. Zur Kenntnis genommen wurde ebenso der schwierige Weg zu einem Entscheid über die Lärmverteilung, wie ihn der Bericht [PAGE 399] schildert. Der Bundesrat habe sich nie für eine Plafonierung ausgesprochen, im Gegenteil, aber es sei ein demokratisches Recht, eine solche Initiative einzureichen. Ihre Kommission hat zur Erarbeitung dieser Rahmenbedingungen zwei parlamentarische Vorstösse vorbereitet; sie sind anschliessend zu beraten.

Schliesslich wurden ergänzend die Regionalflugplätze angesprochen: Der Bundesrat bzw. die Verwaltung anerkannte ihre Rolle; freilich seien primär die Kantone gefordert. Im europäischen Vergleich sei die Schweiz mit den Landesflughäfen schon gut abgedeckt.

Gestützt auf diese zusätzlichen Begründungen beantrage ich Ihnen namens Ihrer Kommission, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.