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Hofmann Hans · Ständerat · 2005-05-30

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-05-30

Wortprotokoll

Ich muss eine kleine Replik auf das machen, was Kollege Bieri gesagt hat. Ich möchte Sie bitten, dieses Postulat anzunehmen. Ich danke dem Kommissionssprecher dafür, dass er darauf hingewiesen hat, dass das nicht nur ein Zürcher Problem ist, sondern dass andere Flughäfen dieses Problem auch auf sich zukommen sehen. Natürlich ist es jetzt beim Flughafen Zürich mit diesem neuen Anflugregime aktuell, dass Forderungen für Entschädigungen kommen. Aber Sie können sicher sein: Sobald das Bundesgericht das erste Urteil betreffend Zürich gefällt hat, dass eine Entschädigung geschuldet ist, wenn der Lärm zu hoch ist, werden auch Forderungen aus Versoix, Genf, Basel und von allen anderen Flughäfen kommen. Das Problem wird sich dann auch dort stellen, und deshalb braucht es diese Koordination durch den Bund.

Es ist auch juristisch wichtig, dass der Bund sich dieses Problems annimmt. Der Bundesrat beschreibt in seinem Bericht in Kapitel 3.1.4.3 die ganzen Vorzüge einer solchen Lösung, wenn man diesen Fonds beim Bund ansiedeln würde. Es ist völlig klar, dass das dem Bund keine Kosten verursachen darf. Das sagen auch die Flughafenbetreiber aller Flughäfen. Dieser Fonds wird gespiesen aus den Passagiergebühren, aber die können nicht einfach erhöht werden, denn da herrschen auch ein Markt und eine Konkurrenzsituation mit dem Ausland. Und sollte es einmal so kommen, dass ein solcher Fonds dann in die roten Zahlen käme und es eine Bevorschussung bräuchte, dann ist es - Kollege Bieri hat es selbst gesagt - klar, dass auch die Verzinsung dieser Schuld dem Fonds belastet werden muss. Ich denke, sogar der Beamte, der sich in Bern um diesen Fonds kümmern würde, müsste den Lohn aus diesem Fonds bezahlt bekommen. Das muss wirklich hundertprozentig verursachergerecht erfüllt werden.

Aber es kann nicht sein, dass in zwanzig Kantonen zwanzig unterschiedliche Verfahren stattfinden. Es sollte wie beim Eisenbahnlärm oder beim Lärm an den Nationalstrassen ein Bundesverfahren sein. Der Bundesrat lehnt es aber mit dem einfachen Satz ab: "Aufgrund der Finanzlage des Bundes und des Sparbedarfs hat er diesen Vorschlag verworfen." Das ist jetzt kein Druckfehler, wie vorhin gesagt wurde, das ist eine falsche Einschätzung. Das darf den Bund nichts kosten. Es ist niemandes Meinung, dass der Bund etwas zahlen müsste.

Jetzt haben wir ein Postulat gemacht, mit dem man den Bundesrat bittet - und ich finde es richtig, dass es "nur" ein Postulat ist -, das noch einmal zu prüfen. Ich habe fast den Verdacht, es stecke etwas anderes dahinter, warum der Bundesrat das nicht will. Denn das, was er sagt, kann nicht der Grund sein, denn dies ist nachweislich falsch. Wenn der Bundesrat das wirklich nicht will, möchten wir ihm Gelegenheit geben, vielleicht ein bisschen ausführlicher als in einem Satz darzulegen, was das den Bund kosten würde oder warum er diesen Vorschlag ablehnt.

Man muss prospektiv vielleicht auch ein bisschen weiterdenken und einmal den schlimmstmöglichen Fall annehmen: Der Betreiber des Flughafens Zürich geht Konkurs, weil er zu einem gewissen Zeitpunkt diese Lärmentschädigungen nicht mehr bezahlen kann. Dann ist er pleite, wie damals die Swissair. Sagt man dann, jetzt schliesse man diesen Flughafen halt? Das ist doch undenkbar. Auch hier muss der Bundesrat, denke ich, seine Verantwortung wahrnehmen und nach vorne schauen - das kann auch für Genf oder Basel zutreffen. Er könnte ein solches Horrorszenario im Grunde genommen mit einer Massnahme, die ihn nicht einmal etwas kostet, verhindern helfen, damit das nicht eintreten kann.

Ich bitte Sie: Nehmen Sie jetzt das Postulat an. Ich bin dann gespannt. Wir verlangen nur, dass der Bundesrat das noch einmal prüft und einen Bericht macht. Geben Sie ihm diese Gelegenheit. Gerade weil die Meinungen hier auseinander gehen, möchte ich es vom Bund wirklich etwas genauer wissen und mehr als einen Satz dazu erfahren.