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David Eugen · Ständerat · 2005-05-31

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-05-31

Wortprotokoll

Hier haben wir eine Regelung eingefügt, wonach bezüglich der Bescheinigungen, die eingereicht werden müssen, die Regelung der Einzelheiten durch den Bundesrat in einer Verordnung erfolgen soll. Wir haben eine entsprechende Formulierung in Absatz 1 Buchstabe d etwas abgeändert, in dem Sinne, dass die Arbeitgeber "alle für deren Veranlagung notwendigen Angaben" einreichen müssen. Der Bundesrat will dagegen die Details schon im Gesetz regeln.

Es geht der Mehrheit darum, dass die genauen Details, die in die Bescheinigung gehören, auf Verordnungsstufe geregelt werden. Natürlich sind wir hier auch etwas geprägt von den Diskussionen rund um den neuen Lohnausweis, in dem Sinne, dass wir meinen, das gehöre in dieses Kapitel. Aber wir erwarten vom Bundesrat, dass er das Problem in diesem Kontext regelt, ohne dass wir im Gesetz detaillierte Vorgaben machen müssen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

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