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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-05-31

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-05-31

Wortprotokoll

Wir beraten hier ein Geschäft, welches eine Minderheit unserer Bevölkerung betrifft, und zwar eine Minderheit, die in der Regel privilegiert bis sehr privilegiert ist.

Dass man sich einen Teil seines Lohnes nicht bar auszahlen lässt, sondern in Form von Aktien oder Optionen, ist ja nichts Anstössiges; im Gegenteil. Für eine junge Firma kann diese Form von Mitarbeiterbeteiligung unter Umständen attraktiv und motivierend sein, und zwar für alle Beteiligten. Man soll also nicht an diesen Möglichkeiten rütteln. Es gibt aber meines Erachtens keinen Grund, dass der Fiskus diese Form von Lohnauszahlung steuerlich privilegiert.

Bundesrat Merz hat in der Beratung gesagt, alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen seien steuerbar - und hier machen wir nun genau das Gegenteil. Das Argument, dass diese Form von Lohnauszahlung mit grösseren Risiken verbunden sei und deshalb steuerlich geschont werden müsse, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn jemand 20 Millionen Franken Lohn erhält, sich "nur" 4 Millionen auszahlen lässt und 16 Millionen in Form von Optionen bezieht, so hat das doch kaum mehr etwas mit Risiko zu tun. Diese Leute erhalten ja im Falle einer Kündigung ohnehin noch fünf Jahressaläre nachbezahlt.

Der Jungunternehmer, der eine Firma gründet, geht doch auch Risiken ein. Auch er verdient vielleicht in den ersten fünf Jahren wenig und hat erst nach fünf Jahren ein anständiges Gehalt. Es kommt doch niemandem in den Sinn, ihn deswegen steuerlich zu privilegieren. All jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren wegen Umstrukturierungen ihre Stelle verloren haben - auch sie haben ein Risiko zu tragen und werden deshalb vom Fiskus nicht geschont.

Stossend an diesem Geschäft ist aber ganz besonders - Kollege Berset hat es bereits erwähnt, und Kollege Marty Dick hat auch etwas dazu gesagt -, dass vom Bundesrat in den Beratungen und in der Botschaft nicht einmal beziffert werden konnte, wie hoch die Steuerausfälle und vor allem die Ausfälle bei den Sozialabgaben sind, welche diese Privilegierung verursacht. Ich gehe eigentlich davon aus, dass auch die Kantone und Gemeinden ein Interesse daran haben, die Auswirkungen dieser Vorlage zu kennen. Wir ändern ja heute schliesslich nicht nur das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, sondern auch das Steuerharmonisierungsgesetz. Übrigens hat schon im Jahr 2002 Nationalrätin Fässler den Bundesrat in einer Einfachen Anfrage genau um diese Auskunft gebeten. Ich lese Ihnen einen Satz aus der Antwort des Bundesrates vom 11. September 2002 vor: "Genaue Zahlen über den Umfang der Unternehmen, die Mitarbeiterpläne eingeführt haben, der abgegebenen Optionen und der begünstigten Mitarbeiter fehlen jedoch." Ich muss Ihnen sagen: Seit 2002 hatte man also Zeit, diese Zahlen zu eruieren, und nichts ist geschehen. Es ist doch Aufgabe und Pflicht eines Parlamentes zu wissen, welches die Konsequenzen der Beschlüsse sind, die es fasst.

Man hat uns zwar im Nachgang zur Kommissionssitzung ein paar Daten von der Eidgenössischen Steuerverwaltung nachgeliefert, offenbar weil man uns über das allfällige Ausmass dieser Vorlage beruhigen möchte. Doch die Steuerverwaltung geht bei ihren Berechnungen davon aus, dass der Wert einer Option immer steigt. Alle wissen, dass solche Annahmen nicht stimmen. Besonders merkwürdig ist diese Argumentation, weil die Optionenbesteuerung gerade deswegen geändert werden soll, weil der Wert von Optionen in den letzten Jahren eben nicht immer gestiegen ist. Deshalb will man in Zukunft Optionen erst bei der Ausübung und nicht mehr bei der Zuteilung besteuern. Ich habe übrigens gegen diese Änderung nichts einzuwenden; sie scheint mir sinnvoll zu sein.

Hingegen sehe ich keinen Grund, weshalb man diese verspätete Auszahlung von Lohn dann noch mit Steuervergünstigungen garnieren soll. Die Auszahlung hat ja nun definitiv nichts mehr mit Risiko zu tun, weil nur das besteuert wird, was effektiv ausbezahlt wird. Wenn das Geld später ausbezahlt wird, dann wartet ja der Fiskus auch. [PAGE 424]

Ich bin der Meinung, dass dieses Parlament das Recht und die Pflicht hat, in Kenntnis der konkreten finanziellen Auswirkungen zu entscheiden, wenn es schon Steuerprivilegien beschliesst, und nicht aufgrund von zweckoptimistischen Annahmen.

Ich bitte Sie deshalb, die Vorlage im Sinne der Minderheit an den Bundesrat zurückzuweisen.