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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-05-31

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-05-31

Wortprotokoll

Es geht in Absatz 2 darum, dass Empfänger von Mitarbeiteraktien, die über eine bestimmte Zeitdauer hinweg gesperrt sind, steuerlich begünstigt werden, und die Begünstigung, welche in diesem Gesetz festgelegt werden soll, ist beträchtlich. Pro Sperrjahr darf der Steuerpflichtige einen Diskont von 6 Prozent verrechnen, und dies jedes Jahr, bis zu zehn Jahre lang. Diese 6 Prozent sind, wenn Sie z. B. die Rendite der Bundesobligationen von heute anschauen, viel zu hoch. Aber - wir haben es gehört - das Bundesgericht hat hier offenbar auch eine andere Einschätzung.

Wenn nun aber solche Abzüge schon gemacht werden können, dann stelle ich mir vor, dass man wenigstens die Realität hätte berücksichtigen und sich daran hätte orientieren sollen. Ich habe deshalb in meinem Minderheitsantrag vorgeschlagen, dass man einen Diskont vorsieht, der nicht höher ist als die Rendite der Bundesobligationen. Im Gespräch mit verschiedenen Experten bin ich dann aber zum Schluss gekommen, dass eine solche Berechnung zwar die Realität besser widerspiegelt, als dies bei einem Diskont von 6 Prozent der Fall ist, dass die Berechnung aber sehr kompliziert werden könnte. Ich habe mich deshalb entschieden, mich dem Einzelantrag Berset anzuschliessen. Er behält zwar den Diskont von 6 Prozent bei, doch er beschränkt wenigstens die Höhe der steuerbaren Leistung, für welche solche Abzüge gemacht werden können. Auch mit dieser Lösung habe ich immer noch grösste Mühe, dem Angestellten, dem Arbeitnehmer und dem Unternehmer zu erklären, weshalb sie ihren Lohn vollumfänglich versteuern müssen, während bei jenen, die sich einen Teil ihres Lohnes in Form von Aktien ausbezahlen lassen, von den ersten 50 000 Franken nur die Hälfte besteuert wird.

Ich ziehe also meinen Minderheitsantrag zu Absatz 2 zurück und bitte Sie, den Einzelantrag Berset zu unterstützen.

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