Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-05-31
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-05-31
Wortprotokoll
Wir haben schon in der Kommission nach einer geeigneten Formulierung gesucht, mit welcher der Steuerprivilegierung bei Mitarbeiteroptionen, wie sie hier vorgesehen ist, Einhalt geboten werden kann. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass es keine neue Formulierung braucht, sondern dass die Angelegenheit viel einfacher ist: Wir streichen den zweiten Teil von Absatz 3. Ich habe mir deshalb als Kommissionsmitglied trotzdem erlaubt, hier einen Einzelantrag einzubringen, und ich erlaube mir, Ihnen meine Überlegungen hierzu darzulegen.
Bei den Mitarbeiteroptionen soll ja nach Wunsch des Bundesrates der Zeitpunkt der Besteuerung vom Zeitpunkt der Zuteilung auf den Zeitpunkt der Ausübung verlegt werden. Ich begrüsse diese Änderung, weil sie auch für die Steuerverwaltung Vereinfachungen bringt, und das wollen wir ja alle. Das ist auch der Grund, Herr Bundesrat, dass ich durchaus ehrlich bereit war, auf diese Vorlage einzutreten, und der Rückweisungsantrag keinesfalls taktischer Natur war.
Die Veränderung der Besteuerungszeitpunkte hat aber Konsequenzen, und diese hat der Bundesrat leider nicht gezogen. Bei der Zuteilungsbesteuerung geht man davon aus, dass das Erwerbseinkommen bei der Zuteilung - also zum Zeitpunkt, da man die Option erhält - realisiert wird. Was nachher kommt, ist entweder ein steuerfreier Kapitalgewinn, wenn der Optionenwert steigt, oder eben ein privater Kapitalverlust, wenn der Optionenwert sinkt. Natürlich kann diese Situation für den einzelnen Arbeitnehmer unter Umständen sehr unangenehm sein, weil es vorkommen kann, dass er dann etwas versteuert hat, das er gar nie oder nur teilweise einkassieren konnte. Aus gutinformierten Kreisen weiss ich aber, dass bisher nicht wenige kantonale Steuerverwaltungen, wenn es für den Arbeitnehmer nicht gut aussah, in einer späteren Steuerperiode ein sogenanntes negatives Einkommen berücksichtigt haben, indem sie eben bei einem sogenannten privaten Kapitalverlust einen entsprechenden Abzug zuliessen. Ein solcher Abzug ist aber gesetzlich nicht zulässig und eigentlich auch reichlich absurd, denn wenn private Kapitalgewinne steuerfrei sind und den Privaten zugute kommen, kann man doch Verluste nicht einfach dem Staat überbürden - aber genau dies geschah im bisherigen System.
Mit dem Wechsel zur Ausübungsbesteuerung, wie er von Wirtschaftskreisen auch gefordert wurde, geht nun aber die Aussicht auf einen steuerfreien Kapitalgewinn, der zwischen der Zuteilung und der Ausübung allenfalls anfällt, verloren. Gleichzeitig entfällt aber auch das Risiko des Kapitalverlustes, der nicht abzugsfähig ist. Anstatt diesen Systemwechsel konsequent durchzuziehen, bringt der Bundesrat nun einen virtuellen steuerfreien Kapitalgewinn ins Spiel, der meines Erachtens absolut systemwidrig und im Steuersystem etwas völlig Neues ist. Optionen werden damit nämlich nicht einfach erst dann besteuert, wenn sie ausgeübt werden, sondern sie werden noch mit einem Abzug bis maximal 50 Prozent belohnt. Wer also seinen Lohn in Optionen bezieht, versteuert am Schluss nur die Hälfte seines Einkommens - das ist absolut unhaltbar. [PAGE 428]
Diese Regelung hat noch weitere gravierende Auswirkungen, denn nicht nur dem Fiskus entgehen damit Einnahmen, sondern auch den Sozialversicherungen. Wer 20 Millionen Franken im Jahr verdient - und es gibt solche Leute - und 16 Millionen in Form von Optionen bezieht, das gibt es auch in unserem Land, bezahlt am Schluss nur auf den Gewinn von 8 statt 16 Millionen Franken Steuern und Sozialabgaben. Wie man so etwas rechtfertigen kann, ist mir schleierhaft! All dies hat mit der Bewertungsproblematik bei der Zuteilungsbesteuerung überhaupt nichts mehr zu tun. Im Ausübungszeitpunkt gibt es nämlich nichts mehr zu bewerten. Ein Arbeitnehmer, der Ende Jahr einen Bonus erhält, muss diesen auch vollumfänglich versteuern, obwohl auch ein Bonus erfolgsabhängig und damit risikobehaftet ist.
Wer Millionen verdient, braucht diese Steuerprivilegien nicht auch noch. Wenn wir von internationaler Konkurrenz sprechen, dann möchte ich immerhin festgehalten haben, dass kein einziges Land bei der Privilegierung so weit geht, wie es uns der Bundesrat hier vorschlägt.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.