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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2000-06-14

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Beim Finanzleitbild handelt es sich um einen Bericht des Bundesrates, in welchem dieser seine Grundzüge und Leitplanken für die Gestaltung der Politik des Bundes in der Zukunft darlegt. Das Finanzleitbild unterscheidet sich von anderen Dokumenten mit ebenfalls spezifisch finanzpolitischem Inhalt, mit denen wir uns in der Finanzkommission oder im Plenum praktisch zeitgleich befassen oder befassten, nämlich dem Legislaturfinanzplan und den Legislaturfinanzzielen 2000-2003 des EFD. Lassen Sie mich daher zunächst stichwortartig etwas zum Konnex zwischen den verschiedenen Dokumenten sagen: Beim Legislaturfinanzplan, den wir in den nächsten Tagen miteinander diskutieren werden, handelt es sich gleichsam um den finanzpolitischen Niederschlag der Legislaturziele des Bundesrates. Bei den Legislaturfinanzzielen des Departementes handelt es sich um die Ziele und Grundsätze auf operativer Ebene. Demgegenüber geht es beim Finanzleitbild um Zukunft, nämlich um die Frage, wie der Bundesrat als Führungsorgan der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Finanzpolitik des Bundes gestalten will. Daraus ergibt sich auch der Konkretisierungsgrad der verschiedenen Grundlagenpapiere; mit Bezug auf das Finanzleitbild heisst das, dass der Konkretisierungsgrad relativ gering ist.

[PAGE 352] Ich spreche zuerst zum Inhalt des Finanzleitbildes und nehme danach eine Würdigung vor: Das Finanzleitbild legt, ausgehend von einer Analyse des heutigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeldes und seiner Perspektiven, die Ziele, Grundsätze und Instrumente der künftig einzuschlagenden Finanzpolitik dar.

Einige Bemerkungen zum Umfeld: In der Skizzierung des Umfeldes weist der Bundesrat zu Recht in erster Linie auf die Globalisierung mit all ihren Facetten und auf die sich daraus und aus anderen Faktoren ergebenden Herausforderungen hin. Als vorzunehmende finanzpolitische Weichenstellungen werden insbesondere erwähnt: die nachhaltige Stabilisierung des Bundeshaushaltes - Stichwort: Schuldenbremse -, der neue Finanzausgleich, die neue Finanzordnung ab dem Jahr 2006, die Sicherung der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme, aber auch mögliche finanzpolitische Folgen im Hinblick auf einen allfälligen EU-Beitritt.

Zu den Zielen der Finanzpolitik: Zu Recht wird betont, dass Finanzpolitik kein Selbstzweck ist, sondern eingebettet ist in das oberste Ziel des Bundes, die Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt, was nicht das Gleiche ist wie Wohlstand.

Indem die Finanzpolitik für Stabilität zu sorgen und das Wirtschaftswachstum zu begünstigen hat, fördert sie auch die Beschäftigung und trägt damit zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Ausgehend hiervon werden zwei Ziele mit je vier bzw. drei Unterzielen aufgelistet. Im Vordergrund stehen die konkreten Zielvorgaben, dass die Steuer-, die Fiskal- und die Staatsquote zu den tiefsten in der OECD gehören soll, dass der Bundeshaushalt über einen Konjunkturzyklus auszugleichen ist und dass das strukturelle Defizit beseitigt werden muss.

Zu den Grundsätzen: Im Finanzleitbild werden vier Grundsätze je mit Untergrundsätzen aufgelistet. Hier stehen die Aussagen über die Grundsätze der Ausgabenpolitik und der Besteuerung im Vordergrund. Bei der Ausgabenpolitik sind etwa die Grundsätze bemerkenswert, dass alle Ausgaben - und damit auch die Staatsaufgaben - periodisch auf ihre Notwendigkeit, aber auch auf ihre Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit hin zu überprüfen sind. Ferner ist bemerkenswert, dass bei der Finanzierung öffentlicher Projekte neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft zu prüfen und dass Subventionen den neuen Verhältnissen anzupassen sind. Stichworte sind etwa Subjekthilfen, Zielorientiertheit, Befristung usw. Was die Grundsätze der Besteuerung betrifft, so verweise ich auf den Mitbericht, den die WAK hierzu verfasst hat.

Aus dem Kapitel der Instrumente seien zwei Instrumente besonders hervorgehoben: nämlich einmal die Schuldenbremse als Instrument zur langfristigen Sicherung des Haushaltgleichgewichtes und sodann vor allem der neue Finanzausgleich als nicht nur finanzpolitisches, sondern eminent wichtiges staatspolitisches Vorhaben zur Revitalisierung des Föderalismus.

Abschliessend eine kurze Würdigung: In der Finanzkommission hat das Finanzleitbild eine gute Aufnahme gefunden. Es ist als gutes Dokument sowohl bezüglich Vollständigkeit und inhaltlicher Angemessenheit wie auch bezüglich Ausgewogenheit zu werten. Dies vor allem deshalb, weil mit Blick auf die Erhaltung, Stärkung und Förderung der Standortattraktivität der Schweiz, unter Rücksichtnahme auf den gesellschaftlichen und staatlichen Zusammenhalt, aber auch auf die Anliegen der Ökologie eine Rückführung der Steuer-, Fiskal- und Staatsquote angestrebt wird.

Zu ergänzen wäre, was im Leitbild zwar angetönt ist, vielleicht aber etwas zu wenig deutlich zum Ausdruck kommt: dass natürlich bei der Umsetzung verschiedener Massnahmen auch der internationale Kontext zu beachten ist. Dies gilt nicht zuletzt auch für die ökologische Steuerreform.

Die Finanzkommission beantragt, es sei vom Finanzleitbild in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.

Die Rechtsgrundlage findet sich in Artikel 44bis des Geschäftsverkehrsgesetzes, welcher besagt, der Bundesrat unterbreite seine Berichte der Bundesversammlung zur Kenntnisnahme, und jeder Rat könne in zustimmendem oder in ablehnendem Sinne davon Kenntnis nehmen.

Der Nationalrat hat mit 114 zu 50 Stimmen lediglich Kenntnisnahme beschlossen. Es liegt ein Antrag Wenger vor, der ebenfalls lediglich für Kenntnisnahme ist.