David Eugen · Ständerat · 2005-06-02
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-02
Wortprotokoll
Dies ist sicher eine zentrale Bestimmung dieses Gesetzes. Sie enthält nämlich die Grundsätze der Geschäftspolitik. Wir folgen hier im Wesentlichen den Vorschlägen des Bundesrates. Das Gesetz sagt eben insbesondere ausdrücklich, dass diese Versicherung eigenwirtschaftlich zu arbeiten hat, dass sie ihre Leistungen in Ergänzung zu den Versicherungen der Privatwirtschaft zu erbringen hat, dass sie ihre Dienstleistungen international erbringt und die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik beachtet.
In einem Punkt hat der Nationalrat eine Ergänzung eingefügt: Er möchte, dass die Risiken für staatliche und private Schuldner getrennt bewirtschaftet werden. Wir sind der Ansicht, dass dies dem unternehmerischen Prinzip, dem diese Versicherung untersteht, eigentlich widerspricht. Die Aufteilung zwischen staatlichen und privaten Schuldnern ist aus der Sicht der Kommission eher eine politische Aufteilung; eine solche Aufteilung möchten wir nicht. Hingegen möchten wir klarstellen, dass die Prämien risikogerecht sein sollen. Das heisst, die Prämien sind so festzulegen, dass sie auf die Risiken antworten, die die einzelnen Geschäftssparten haben. Es ist letztlich Sache der Versicherung, diese Geschäftssparten zu organisieren und richtig zu bezeichnen, damit risikogerechte Prämien erhoben werden können. Im Einzelfall könnte es sein, dass staatliche und private Schuldner eigene Risikogruppen bilden, aber es muss keinesfalls so sein. Es könnte viel eher auch sein, dass z. B. geografische Risikogruppen oder Risikogruppen nach Branchen gebildet werden. Im Prinzip ist es Sache der Versicherung, hier eine saubere Risikobeurteilung vorzunehmen und die Prämienpolitik dann dementsprechend festzulegen.
In dem Sinne schlagen wir Ihnen hier vor, in Absatz 1 Buchstabe abis die Formulierung "erhebt risikogerechte Prämien" einzufügen.