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Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-06-06

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-06-06

Wortprotokoll

Die Motion Berset verlangt, dass der Bundesrat die individuelle Begleitung, wie sie nach Artikel 18 Absatz 2 und 3 vorgesehen ist, unabhängig vom Inkrafttreten der entsprechenden Verordnungen möglichst rasch umsetzt.[PAGE 499]

Ich möchte vorerst unterstreichen, dass der Bundesrat die Bedeutung des Problems nicht nur erkannt hat, sondern dass er über mein Departement viele Massnahmen ergriffen hat und umsetzt; Frau Langenberger hat sie zu einem guten Teil aufgezählt. Es geht nicht darum, zu verniedlichen, das ist schon betont worden. Aber es geht auch nicht darum, zu dramatisieren. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass es nicht angebracht ist, gewisse Massnahmen umzusetzen, bevor die notwendigen Grundlagen dazu bestehen, das heisst, bevor die entsprechenden Verordnungen existieren.

Artikel 18 Absatz 2 bezieht sich auf eine relativ beschränkte Zahl von Ausbildungsmöglichkeiten, die in der Tat denjenigen dienen, die weniger anspruchsvolle Lehrprogramme absolvieren, das heisst Zweijahresprogramme. Was Herr Berset mit seiner Motion aber anstrebt, ist eine individuelle Betreuung auf sehr breiter Basis. Dazu sind zwei Dinge zu betonen. Erstens sind diese Massnahmen den Kantonen anheim gestellt. Es ist also an den Kantonen, diese Massnahmen zu organisieren; der Bund kann mit finanzieller Unterstützung mithelfen. Darüber hinaus ist aber auch festzustellen, dass Mittel für diese Massnahmen nur in beschränktem Mass zur Verfügung stehen und es somit nicht möglich ist, sie auf breiter Basis, wie das die Motion möchte, mitzufinanzieren.

Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Motion Dinge verlangt, die einerseits über das Gesetz hinausgehen und andererseits mit den finanziellen Mitteln, die zur Verfügung stehen, nicht zu finanzieren sind.

Deshalb bittet Sie der Bundesrat, diese Motion abzulehnen und sich auf das bestehende Programm, das bereits sehr breit angelegt ist, zu konzentrieren, dies natürlich in Zusammenarbeit mit den Kantonen.