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Escher Rolf · Ständerat · 2005-06-07

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Zu Artikel 3 Buchstabe dsexies: Wir haben den Antrag der Kommissionsmehrheit, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen, und dann den Antrag der Minderheit III (Bieri). Wie der Präsident erläutert hat, sind die Anträge der Minderheiten I und II, dem Nationalrat zu folgen, nicht mehr im Rennen. Worin besteht der Unterschied? Bitte beachten Sie die vereinfachte Darstellung "Bitstrom-Zugang". Auch der Bitstrom-Zugang muss nur gewährt werden, wenn der Fernmeldedienstanbieter marktbeherrschend ist. Das will ich hier nun nicht mehr wiederholen.

Erlauben Sie mir aber trotzdem noch ein Wort zu den Minderheitsanträgen I und II, entsprechend der Fassung des Nationalrates, da diese in der Differenzbereinigung allenfalls wieder auf uns zukommt. Dieser Beschluss des Nationalrates öffnet den Zugang zum schnellen Bitstrom am zurückhaltendsten. Er beschränkt den Zugang am stärksten, und zwar zweifach: Erstens würde dieser Zugang nur zwischen dem Teilnehmeranschluss und den lokalen Hauptverteilern, davon gibt es in der Schweiz 1400, gewährt und zweitens nur auf der Doppelader-Metallleitung. Die Antwort ist nicht gegeben, was passiert, wenn nur ein Teil der Strecke zwischen dem Teilnehmeranschluss und dem lokalen Hauptverteiler aus einer Doppelader-Metallleitung besteht; das gibt es nämlich auch.

Zum Antrag der Minderheit III (Bieri): Dieser Antrag ist scheinbar eine Mittellösung; er beschränkt den Zugang wie folgt:

1. Mindestens ein Teilstück der beanspruchten Leitung muss eine Doppelader-Metallleitung sein. Das ist in der Regel der letzte Teil bis zum Anschluss des einzelnen Teilnehmers.

2. Wie weit soll der Zugang vom Teilnehmeranschluss nach oben, zu einem bestimmten Zugangspunkt, beschränkt werden? Der Antrag der Minderheit Bieri nennt zwei Kriterien zur Festlegung der Höhe dieses Zugangspunktes: erstens entsprechend den technischen Möglichkeiten, zweitens entsprechend der Marktbeherrschung. Dieser Zugangspunkt wird vorerst in der Regel wohl die regionale Breitbandvermittlungszentrale sein; davon gibt es in der Schweiz 56. Mit der Zeit, wenn der Markt spielt, wird sich dieser Punkt wahrscheinlich nach unten verschieben.

Die wichtigste Beschränkung, welche den massgeblichen Unterschied zum Antrag der Mehrheit ausmacht, ist die Bedingung, dass mindestens ein Leitungsteilstück eine Doppelader-Metallleitung sein muss. Damit ist der Antrag der Minderheit III (Bieri) eine Art Lex Swisscom, denn dieser Minderheitsantrag trifft nur die Swisscom, denn praktisch nur die Swisscom verfügt über Doppelader-Metallleitungen.

Der Antrag der Mehrheit entspricht dem Entwurf des Bundesrates. Der Mehrheitsantrag deckt sich also mit dem bundesrätlichen Entwurf. Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit ohne weiteres die Formulierung von Kollege Bieri akzeptieren könnte, also die beiden Kriterien am Ende des Absatzes: ".... an einem entsprechend den technischen Möglichkeiten und der Marktbeherrschung bestimmten Zugangspunkt". Damit könnte die Kommission wahrscheinlich problemlos leben. Aber mit einem allerdings höchst wichtigen Punkt können wir nicht einverstanden sein. Die Mehrheit will nicht, dass der Zugang nur gewährt wird, wenn mindestens ein Teilstück Doppelader-Metallleitung ist. Das heisst, die Mehrheit will keine Lex Swisscom. Die Mehrheit will eine Gleichbehandlung der Fernmeldedienstanbieterinnen, soweit sie marktbeherrschend sind. Wer immer auch marktbeherrschend in Bezug auf den schnellen Bitstrom-Zugang ist, soll, solange er marktbeherrschend ist, diese Zugangsform Dritten gewähren müssen.

Nehmen Sie auch hier die Strommarktöffnung: Bei dieser Öffnung wird jeder Netzbetreiber seine Netze öffnen und beispielsweise jedem anderen Versorgungsunternehmen die Durchleitung von elektrischem Strom gestatten müssen. Trotzdem werden diese Netzbetreiber ihre Netze erhalten, erneuern, ersetzen und erweitern.

Die Mehrheit ersucht Sie, ihrem Antrag zuzustimmen. Wenn Sie jetzt dem Antrag der Minderheit III (Bieri) zustimmen, haben Sie im Differenzbereinigungsverfahren mit dem Nationalrat kaum mehr Spielraum. Ich nehme an, dass es keine einfache Differenzbereinigung zwischen den Räten geben wird. Wir sollten uns hier also nicht von vornherein in eine schlechtere Position manövrieren.