Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-07
Wortprotokoll
Die Ausführungen von Frau Langenberger stimmen natürlich. Es ist wahr, und das wird von niemandem bestritten, vom Bundesrat zuletzt: Der Bereich Bildung und Grundlagenforschung ist für den Erfolg unseres Landes ein Schlüsselfaktor. Trotzdem waren wir der Meinung, dass in einem solchen Entlastungsprogramm kein Gebiet des Staates ganz ausgenommen werden kann. Daher galt es, Prioritäten zu setzen. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die im BFT-Bereich beantragten Kürzungen, gemessen am Gesamtvolumen dieser Ausgaben, moderat sind: Im Jahr 2004 hat dieser Bereich 9,1 Prozent der Ausgaben des Bundes beansprucht und hat damit eigentlich so viele Mittel gehabt wie in den besten Jahren, in den Neunzigerjahren. [PAGE 504]
Bei der Kürzungsprogrammatik war uns klar, dass man auch Leistung und Gegenleistung ansehen muss. Die Gegenleistung, die wir dem BFT-Bereich offerierten, bestand ursprünglich aus drei Elementen.
Das erste Element - das ist ein Entscheid, den wir sehr begrüssen - besteht darin, dass sich der ETH-Rat in Bezug auf die Lohnentwicklung den Personalmassnahmen des Bundes anschliesst, wo bekanntlich während zwei Jahren nicht automatisch die Teuerung ausgerichtet wird, sondern eine nichtversicherte Prämie, eine Zulage an das Bundespersonal. Diese Regelung wurde vom ETH-Rat übernommen. Das macht etwa 30 Millionen Franken aus.
Als zweite Massnahme beantragten wir Ihnen, den Immobilienbereich an die ETH zu übertragen, in der Meinung, dass das Flaggschiff der schweizerischen Forschung in der Tat alle Ressourcen zur Verfügung haben sollte, die es braucht. Dazu gehören - nebst den vor allem geistigen Ressourcen, also dem Personal, und den finanziellen Ressourcen - auch die Immobilien. Sie haben diesen Transfer abgelehnt, aber damit nicht das Geschäft vom Tisch gewischt, sondern Sie sind bereit - und der Bundesrat will das gerne auch aufnehmen -, diese Thematik separat vertieft noch einmal zu verfolgen.
Drittens: Diese Massnahme hängt mit der Revision des Stiftungsrechtes zusammen, wo wir annehmen, dass unter diesem Titel zusätzliche Ressourcen in einer Grössenordnung von 20 bis 40 Millionen Franken zugunsten des ETH-Bereiches erzielt werden können. Herr Schiesser, der Initiator dieses Vorhabens und damit Kenner dieser Materie, schätzt, dass 20 Millionen eher hoch sein könnten, und andere Stimmen sprechen eher von 40 Millionen. Wir müssen es der Spekulation überlassen, ich kann es Ihnen nicht sagen, was da genau herauskommt. Aber auf jeden Fall glaube ich, sagen zu können, dass der Bundesrat hier einen moderaten Weg beschreitet, und dass Sie sich jetzt im Verfahren der Differenzbereinigung in Richtung Nationalrat bewegen, gehört jetzt bereits etwas zu dem, was man Differenzbereinigungstaktik nennt. Denn es ist so, wie Ihr Kommissionspräsident sagte: 10 Millionen, gemessen an den über 2 Milliarden Franken Ausgabenvolumen, sind nicht matchentscheidend, sondern das ist jetzt eher schon das Kleingedruckte in einer Gesetzgebung für die Entlastungsprogrammatik.
Zum Abschluss: Ich möchte unterstützen, was in Bezug auf die neue BFT-Vorlage gesagt wurde, die im Jahr 2007 ansteht. Wir werden uns dort vertieft über die Ressourcenverteilung in diesem BFT-Bereich wieder unterhalten müssen. Dazu gehört für mich aber auch, dass wir vorher den Mut haben, die Hochschullandschaft unter Gesichtspunkten der Effizienz anzuschauen. Wir alle wissen, dass da noch Effizienzgewinne erzielt werden können und dass diese dann in die Neuverteilung der Ressourcen ab 2008 einzufliessen haben.