Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-06-08
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-08
Wortprotokoll
Seit einiger Zeit wecken die Bezüge einiger leitender Angestellter grosser Unternehmen Emotionen. Diese Emotionen sind umso verständlicher, als wir in einer Zeit leben, in der sich die Kluft zwischen den Bezügen in dramatischer Weise vertieft. Es gibt heute Familienväter, welche arbeitslos geworden sind oder deren Entlöhnung massiv gekürzt worden ist, welche keine Zukunft mehr sehen und in Verzweiflung ihre Familie und dann sich selbst umbringen. Zur gleichen Zeit gibt es Leute, von denen jeder Einzelne so viel bezieht, dass man mit seinem Lohn mehr als 250, mehr als 300 Familienvätern oder -müttern ein Jahreseinkommen von 75 000 Franken auszahlen könnte. Dass solche Bezüge in weiten Kreisen unseres Landes nicht verstanden werden, ist verständlich.
Nun will man erreichen, dass die Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung solcher Unternehmen offen gelegt werden. Was will man damit bezwecken?
Wenn man die Auswüchse der heutigen Bezüge bekämpfen will, tut man in doppelter Hinsicht ein Falsches: Erstens ist es nicht mehr notwendig, und zweitens geht man in die Irre. Dafür, dass es nicht mehr notwendig ist, nenne ich die Stichworte Swiss Code oder SWX-Regeln. Davon, dass man in die Irre geht, lasse ich mich von einem Gutachten von Herrn Böckli immer noch nicht abbringen: Das wird zu einem zusätzlichen Run auf höhere Löhne führen. Die jährliche Publikation der Bezüge der obersten Spitzenmanager wird auf diese keinerlei mässigende Wirkung haben. Im Gegenteil, wenn ich das auf etwas appenzellisch-boshafte Art sagen darf: Diese Veröffentlichung wird auf die Betroffenen die gleiche Auswirkung haben wie früher die Viehschauen auf die Bauern - je prämierter, desto stolzer!
Ich lehne daher diese Vorlage ab. Denn sie gibt auf die entscheidende Frage keine Auskunft. Mit der Auskunft, die jetzt im Obligationenrecht steht, werden Sie nichts bewegen können. Sie müssen eine neue Antwort finden.
Die entscheidende Frage ist doch die: Wer hat über den richtigen Lohn zu entscheiden? Diese Frage kann nur einer beantworten, und das ist der Eigentümer. Ich bin nicht einmal gegen extrem hohe Löhne. Ich hätte viel lieber gehabt, Herr Bruggisser z. B. hätte 20 Millionen Franken verdient, aber die richtigen Entscheide getroffen, und die Swissair gäbe es noch. Herr Ospel hat vielleicht das Richtige getan. Deshalb möchte ich Ihnen sagen: Bei dieser Neiddiskussion mache ich nicht mit. Aber es gibt exuberante Vergütungen, über die man sprechen muss, die nicht einfach schlankweg bezahlt werden dürfen.
Wenn man die exuberanten Vergütungen dem Ruch der Selbstbedienung entziehen will, so sollte man sich wieder einmal der Regeln über die Tantiemen erinnern, die heute weitgehend toter Buchstabe sind. Diese Regeln sollten dann allerdings über den Kreis der Verwaltungsräte hinaus auf die Geschäftsleitungen ausgedehnt werden und, wenn Sie wollen, auch auf die Beiräte; das ist mir gleich. Spitzenbezüge kann man nur als Erfolgsprämien rechtfertigen. Über Risikoabgeltungen müssen wir angesichts der Abgangsentschädigungen nicht sprechen.
Auch die Frage, wie man die Erfolgsprämien bemessen muss, ist hier aufgetaucht. Diesen Betrag kann man letztlich nur am verdienten und am versteuerten Gewinn messen, nicht an der Höhe des Aktienkurses. Mit anderen Worten: Wenn man einmal darüber nachdenken wollte, ob es nicht richtig wäre, dass man den eigentlichen Lohn - nur den eigentlichen Lohn - über die Personalaufwandkonten in der Erfolgsrechnung ausbezahlen könnte, dann wäre das doch noch etwas. Das ist erfolgsunabhängig, und da hätte man auch irgendwo eine bestimmte Limite zu beachten. Ich will nicht in Neid verfallen. Geben Sie diesen Leuten 2 Millionen Franken; die kann man über den Lohn, über die erfolgsunabhängigen Aufwandkonten abrechnen. Aber alles, was darüber ist, müsste aus dem versteuerten Gewinn ausbezahlt werden.
Das hätte folgende Konsequenzen: Erstens einmal wären - soweit notwendig - die gesetzlichen Reserven noch zu dotieren. Zweitens hätte der Aktionär wie bei den Tantiemen zuvor noch eine Dividende von mindestens 5 Prozent zugute. Dann gibt es den Antrag des Verwaltungsrates an die Delegiertenversammlung über die Gewinnverwendung, welche von der Revisionsstelle begutachtet und unterstützt werden müsste. Dann bestimmen die Delegierten über diesen zusätzlichen Lohn, diesen Lohnzusatz.
Damit wäre die Geschichte bei den kotierten Gesellschaften auch öffentlich. Die Aktionäre hätten im Rahmen der Generalversammlung etwas zu sagen, und es wäre eine Lösung, die an sich auch irgendwo nachvollziehbar wäre, ohne dass man in Neid verfällt.
Ich weiss, dass die Tantiemenregelung seit vielen Jahren nicht mehr beachtet wird. Aber so falsch ist sie nicht. Ich bin der Überzeugung, dass man das in dieser ganzen Debatte noch einmal anschauen und sehen könnte, wie es sich damit verhält. Aufgrund der Tatsache, dass ich natürlich bei der Entlöhnung ein Splitting mache und sage, der eigentliche, erfolgsunabhängige Lohn der obersten Mitglieder der Geschäftsleitung sei nach wie vor Sache des Verwaltungsrates und nur, was darüber hinausgehe, sei Sache der Generalversammlung, sehe ich mich nicht in der Lage, der Minderheit I oder der Minderheit II zuzustimmen. Sie wollen alles der Generalversammlung überantworten. Das geht mir zu weit.
Ich werde also insgesamt keinen Nichteintretensantrag stellen; ich werde der Vorlage, wie auch immer sie herauskommt, nicht zustimmen können. Aber vielleicht habe ich einige Anregungen gegeben, wie man das auch noch machen könnte. Wäre ich in der Kommission gewesen, hätte ich etwas besser argumentieren können.