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preparatory:AB 56412

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, ich könnte jetzt zu diesem Thema aus Ihrer seinerzeitigen Albisgüetli-Rede zitieren, dann hätte ich die besten Argumente für die Minderheit. Aber ich verzichte darauf und versuche, Ihnen darzulegen, warum ich Sie ersuche, der Minderheit zu folgen.

Die grundsätzliche Argumentation für die Lösung, wie sie der Bundesrat vorsieht, hat der Kommissionssprecher dahingehend formuliert, dass der Verwaltungsrat die Geschäftsleitung ja kontrolliere. Wir wissen aus Erfahrung, dass diese Kontrolle nicht immer erfolgreich ist; denken wir nur an das Beispiel der Swissair. Dann ist es offensichtlich, dass zwischen dem Verwaltungsrat und den Mitgliedern der Geschäftsleitung bezüglich der Entschädigungen eine gewisse Abhängigkeit besteht. Es ist klar, dass ein Verwaltungsrat daran interessiert ist und für die eigenen Zuwendungen davon profitiert, wenn er die Geschäftsleitung recht gut - vielleicht auch zu hoch - entschädigt. Diese Zusammenhänge mögen im Einzelnen nicht nachweisbar sein, aber "subkutan" sind sie vorhanden. Davor dürfen wir die Augen nicht verschliessen.

Es gibt einen weiteren Punkt, und das ist die Situation der Aktionäre. Das hat Herr Bundesrat Blocher ja auch in seinem Eintretensvotum dargelegt. Vor allem gilt dies auch bei Publikumsgesellschaften. Ich denke, dass der einzelne Aktionär ein Anrecht darauf hat, zu wissen, ob die Leute, die an der Spitze des Unternehmens tätig sind, ihren Lohn wert sind, und zwar die einzelnen, nicht nur der CEO. Ich weiss nicht, warum wir in der Schweiz wieder einen Sonderzug fahren sollen. Es ist, wie wir der Botschaft auch entnehmen können, zum Beispiel in New York und London seit langem unbestritten, dass die Löhne der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder den Aktionären offen gelegt werden.

Einem weiteren Argument kann ich auch nicht folgen: Wenn die Entschädigungen der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder offen gelegt würden, bestehe damit die Gefahr, dass Führungskräfte abgeworben würden. Man hat solche Erfahrungen z. B. in England, wo das offen gelegt wird, nicht gemacht. Zudem müssen wir wissen: Heute werden in diesen Etagen die Leute durch sogenannte Headhunter von einem Unternehmen zum anderen verschoben. Die Headhunter wissen auch ohne Offenlegung der Entschädigungen der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder genau, wie viel diese erhalten. Das ist für mich kein Argument.

Auch die Gefahr, dass wir damit einen Wettbewerb nach oben auslösen, kann infrage gestellt werden. Wir können das ja auch in der Botschaft des Bundesrates nachlesen. Aufgrund des Expertenberichtes wird hier festgestellt: "Zum Teil wird geltend gemacht, die Transparenz könne möglicherweise zu einer Erhöhung der Vergütungen führen. Diese These ist indessen keineswegs bewiesen." So heisst es in der Botschaft auf Seite 4492, und weiter: "Es gibt durchaus Anhaltspunkte für die gegenteilige Annahme, dass eine Offenlegung der Vergütungen auf längere Sicht mehr Kräfte zur Abbremsung der 'Aufwärtsspirale' freilegt als eine Geheimhaltung." Auch dieses Argument wird also in der Botschaft selber widerlegt, und ich denke, es ist auch aus diesem Grunde falsch, dass wir in der Schweiz einen Sonderzug fahren. Wir sollten uns doch bemühen und bestrebt sein, ähnliche Regelungen zu haben wie andere Standorte, zumal die Schweiz Wert darauf legt, dass wir weiterhin Standort von Weltkonzernen sind.

Es würde kaum verstanden, wenn der Investor nicht darüber informiert würde, wie seine Angestellten entlöhnt werden - und die Manager sind letztlich die Angestellten der Aktionäre, der Investoren. Es würde kaum verstanden, wenn hier Geheimhaltung betrieben würde. Das ist nicht im Sinne des Kapitalmarktes. Wie gesagt: Die USA und England sind die Prototypen des Kapitalismus, dort ist das unbestritten, die Einzeloffenlegung ist dort seit Jahren Pflicht. Für mich gehört es zur Qualität unseres Wirtschaftsstandortes, dass wir hier diese Offenlegung - und keine Sonderlösung für die Schweiz - vorsehen.

Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.