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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-06-09

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-09

Wortprotokoll

Meine Motion stammt aus dem letzten Jahr und wäre also eigentlich ususgemäss bereits zur Behandlung vorgesehen gewesen. Ich war indes auf Anfrage hin gerne bereit, etwas länger auf die bundesrätliche Stellungnahme zu warten, um bereits Konkreteres über die Absichten der Landesregierung zur Prüfung einer Verwaltungsreform zu hören. Heute beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. Ich danke ihm bestens dafür.

Die Art und Weise, wie er das anspruchsvolle Unterfangen einer Reform der Verwaltungsstrukturen angehen will, stimmt mich nun aber doch etwas skeptisch, und deshalb erlaube ich mir einige Bemerkungen dazu. Der Bundesrat will die Verwaltungsreform schrittweise und mit einzelnen, klar umrissenen Projekten vornehmen; dies geht aus seiner Antwort auf die Motion und aus den Ausführungen des Herrn Bundespräsidenten hervor, die er im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes letzte Woche in diesem Rat gemacht hat. Er ist der Auffassung, dass die Möglichkeiten einer strukturellen Reform der Departemente und Bundesämter mit Bedacht und Umsicht untersucht werden müssen.

Das klingt zwar äusserst seriös und damit gut, enthält aber gerade Umschreibungen, die meines Erachtens nicht zum Ziele führen werden, sondern leider alle Anlagen enthalten, welche diese Übung versanden und verzetteln lassen könnten. "Schrittweise", "einzeln" oder "mit Bedacht" tönen in meinen Ohren diametral anders als das, was ich hier möchte, nämlich umfassende Überprüfung, Angleichung der Strukturen in allen Verwaltungseinheiten, klare und einfache Gesamtstruktur der Bundesverwaltung und insbesondere Zusammenfassung der verschiedenen, bereits aufgegleisten Reformbestrebungen. Die in Aussicht gestellte bedächtige Anhandnahme mag zwar dem Genius Loci entsprechen, ist aber für die Verwaltungsführung mit Sicherheit nicht von Gutem. Im Gegenteil ist eine erfolgreiche Verwaltungsreform zügig durchzuführen, wenn sie die laufende Staatstätigkeit nicht beeinträchtigen soll.

Ziel der Motion ist nicht einfach eine Verwaltungsreform - die Prüfung einer solchen hat der Bundesrat schon vor Jahresfrist in Aussicht gestellt -, sondern die parlamentarische Einflussnahme auf das bundesrätliche Vorgehen bei der Reform und die Vorgabe von gewissen Grundsätzen hierzu. Ich wiederhole diese Grundsätze meiner Motion hier mündlich nicht mehr in extenso, aber entscheidend für ein gutes Gelingen ist aus der Parlamentsoptik nicht zuletzt, dass der direkte Partner des Parlamentes, die Regierung nämlich und nicht deren Verwaltung, die Reform direkt führt und der Bundesrat die Gestaltung seines eigenen Instrumentariums schlussendlich selbst an die Hand nimmt und nicht delegiert. Das ist Chefsache. Auch hier lässt die Beantwortung der Motion noch Fragen offen. Ein bundesrätlicher Ausschuss steuert die Arbeiten, heisst es zwar hierzu. Inzwischen ist ein aussenstehender Delegierter eingesetzt worden. Dieser bringt als ehemaliger Regierungsrat zwar Erfahrung mit, und viele Kantone haben in diesem Bereich reiche Erfahrung einzubringen, die auch genutzt werden soll, aber eben: auch. Bei diesem Geschäft muss nach all meiner eigenen Erfahrung - ebenfalls aus einer Kantonsregierung, welche eine Verwaltungsreform erst noch mit Erfolg über die Bühne gebracht hat und heute bei den Verwaltungsausgaben pro Kopf der Bevölkerung einen Spitzenplatz belegt - die Regierung selbst das Szepter führen. Auf Bundesebene scheint mir dies noch wesentlich wichtiger zu sein.

Ich habe in diesem Zusammenhang mit grossem Interesse einen Artikel des Leiters der Kolloquien des Eidgenössischen Personalamtes zur Kenntnis genommen. Er führt in der Beilage Staatspolitisches Forum der "NZZ" vom 16. März 2005 unter dem Titel "Die politische Rolle der Bundesverwaltung" unter anderem aus: "Wer ist in unserem Land in der Lage, echte Reformprogramme innert nützlicher Frist zu verwirklichen? In klassischer Sicht ist die Bundesverwaltung ausführendes Organ in der Hand der Politik, ohne eigene Strategie und ohne Eigensinn. Die Realität sieht indessen anders aus: Die entscheidenden Weichenstellungen in der Politik wurden und werden von der Verwaltung vorgenommen. Bei ihr ist Wissen mit grosser Erfahrung vereinigt." Es geht dann weiter und heisst sodann: "Die Verwaltung spart, andere reden davon. Für die politische Rolle gibt es Gründe: Zunächst spart die Bundesverwaltung, [PAGE 558] während andere nur darüber reden." Weiter hinten heisst es: "Unübersehbar ist die zunehmende Vernetzung der Verwaltungsspitzen untereinander und mit den Führungskräften aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Politische Steuerung erfolgt immer weniger über Statuten und Erlasse, sondern zunehmend über Geld, Wissen und Kommunikation." Ich meine, vergessen wir doch die Rechtsetzung und unsere Legislativfunktion. Es heisst dann weiter unten: "Während die Verwaltung aber allein mit dem Entlastungsprogramm 2004 rund 2 Milliarden Franken einspart, ist sich die Politik nicht darüber im Klaren, welchen Staat die Schweiz braucht." Er schliesst sodann: "Es spricht einiges dafür, dass die Bundesverwaltung in ihrer politischen Rolle die Reform des Staates massgebend vorantreiben wird. Unter dem Deckel der Verwaltung ist der Staat, den die Schweiz braucht, bereits vorhanden. Es dürfte zu den vitalen Interessen unseres Landes gehören, dass sich die Macht des Faktischen entfaltet. Die Schweiz kann es sich nicht leisten, auf die Politik zu warten, bis sie Substanzielleres zur Überwindung von Finanzkrise und helvetischem Malaise beiträgt."

Ich habe das wie gesagt mit grossem Interesse gelesen. Es ist ein Beitrag aus der Bundesverwaltung; zwar soll der Verfasser bereits nicht mehr im Amt stehen, aber es stellen sich tatsächlich doch Fragen. Ich will in dieser Sache keineswegs über die Verwaltung herfallen, ganz im Gegenteil, aber es stellen sich Fragen; zuallererst jene, ob die Verwaltung tatsächlich selbst und alleine am besten in der Lage ist, sich zu reformieren. Wenn das Zitierte tatsächlich die Verwaltungsmeinung widerspiegelt, dann wäre ja der Staat, den die Schweiz braucht, unter dem Deckel der Verwaltung bereits vorhanden. Ich meine aber, dass wir damit bei der Nabelschau sind, bei der Verwaltung, die sich selbst entwickelt und sich selbst führt. Ich bin froh, dass ich den erwähnten Artikel gelesen habe. Er zeigt bei aller Hochachtung gegenüber der Verwaltung auf, dass unsere Verwaltung - wie alle Organisationen auch - Führung braucht und sich nicht selbst überlassen bleiben darf. Eine direkte, enge Führung braucht dann eben die Reform der Verwaltung selbst.

Ich bitte den Bundesrat nachdrücklich, hier seine Führungsrolle wahrzunehmen. Seine Führung des Reformprozesses muss eine direkte Führung werden. Die Verwaltung ist ganz selbstverständlich beizuziehen, und zwar von den untersten Verwaltungseinheiten bis oben; Bausteine einer Reform müssen die unteren Einheiten sein. Die Reform ist aber gesamthaft und zügig durchzuziehen. Die laufenden Reförmchen an allen Orten sind dabei zu unterlassen. Sie stören und unterlaufen den umfassenden Ansatz. Unsere Bundesverwaltung und ihre Abläufe sind für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und selbst für die Kantone und Gemeinden undurchsichtig geworden; Hauptziel der Reform muss es sein, sie wieder erkennbar und nachvollziehbar zu machen.

Ich danke dem Bundesrat für den Antrag auf Annahme der Motion; ich bitte ihn, deren Grundsätze bei den weiteren Arbeiten zu beachten und - noch einmal - die Sache selbst an die Hand zu nehmen.