Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-06-09
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-06-09
Wortprotokoll
Sie haben vorher zum Teil Ihre Interessenbindungen bekannt gegeben. [PAGE 566] Ausnahmsweise möchte ich am Anfang etwas Ähnliches tun und sagen, dass die Stellung des Bundesrates hier eine besondere ist, weil mein Departement die Aufsicht über die Konzessionserfüllung durch die SRG ausübt. Als zuständige Behörde wird das Departement nun diesen Antrag des Verwaltungsrates der SRG überprüfen und einen Entscheid fällen müssen. Es läuft im Moment also ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem wir eine Rechtsmittelinstanz sind. Gegen unseren Entscheid ist ein Rekurs an den Gesamtbundesrat möglich. Am Schluss ist also der Gesamtbundesrat derjenige, der über den Antrag der SRG entscheiden wird. Das ist ja auch unsere Hauptmotivation für unseren Antrag auf Ablehnung der Motion. Wir haben versucht, uns materiell gar nicht zu äussern, weil wir diese materielle Diskussion im Sinne des Gesetzes jetzt intern führen müssen. Ich sage das nur, damit Sie unsere spezielle Situation verstehen.
Ich nehme zur Kenntnis, was Sie hier im Einzelnen sagen und wie Sie den Gesetzesauftrag für die Auslandpräsenz der SRG auslegen. Das nehmen wir zur Kenntnis, das gehört natürlich auch zu unserer Meinungsbildung. Ich nehme aber auch zur Kenntnis, dass einige gesagt haben, die Art und Weise, in der die SRG vorgegangen sei, habe sie besonders gestört und dies sei ihre Motivation für die Unterstützung der Motion.
Zur weiteren Erklärung: Die SRG hat einen Auslandauftrag. Den muss sie erfüllen, das steht in der Konzession. Früher hat sie das mit dem Kurzwellenradio gemacht. Dieses Kurzwellenradio wurde 2004 als veraltete und zu teure Technologie eingestellt. Dann wurde das Internetangebot Swissinfo geschaffen, ein Portal, das sowohl in den vier Landessprachen als auch in Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Japanisch, Arabisch und Chinesisch angeboten wird. Es gibt weitere Angebote. Nun will der Verwaltungsrat der SRG hier eine Änderung vornehmen. Frau Fetz hat es gesagt: Er begründet seinen Entscheid mit den Sparmassnahmen und bezieht sich insbesondere auf die Streichung der Bundessubvention im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003.
Wir prüfen nun die ganze Sache im Rechtsverfahren. Ich mag jetzt gar nicht im Detail festlegen, welche Kriterien wir überprüfen werden, weil das den Eindruck erwecken könnte, wir würden gestützt darauf diesen Antrag der SRG ohnehin gutheissen wollen. Das ist überhaupt nicht so; es ist auch nicht das Gegenteil der Fall. Aber wir werden das Gesamtangebot der SRG für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer prüfen müssen. Wir müssen auch den technologischen Wandel prüfen, so, wie man damals den Kurzwellensender einstellte und zu dieser Technologie umschwenkte. Man hat damals die Technologie gewechselt, aber den Auslandauftrag weiterhin wahrgenommen.
Im Übrigen muss das UVEK - dies zur Beruhigung - noch das EDA und das EFD zur Vernehmlassung einladen. Wir werden beispielsweise die Tatsache, dass diese Entschlüsselungskarten den Auslandschweizern abgegeben werden, dass also Auslandschweizer Fernseh- und Radioprogramme der SRG empfangen können, für unseren Entscheid berücksichtigen. Ich sage nicht, das sei ein Grund, das Gesuch gutzuheissen; aber es gehört zur Prüfung. Weiter hat die SRG ein Internetangebot, wo man all ihre Sendungen in unseren Landessprachen ansehen und anhören kann. Das gehört auch dazu. Die Angebote von TV5 oder 3sat gehören auch dazu. Wir werden das alles überprüfen müssen.
Nochmals: Aus formalen Gründen finde ich es rechtsstaatlich nicht in Ordnung, wenn ein solches Rechtsverfahren besteht und dann das Parlament trotzdem kommt und mit einer Motion eingreift. Das ist meine Motivation, Ihnen zu empfehlen, die Motion abzulehnen.