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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-06-09

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-09

Wortprotokoll

Die Petition der "Plate-forme informelle Grands Lacs" verlangt, dass die Schweiz zur politischen Stabilisierung der Region der afrikanischen Grossen Seen beiträgt, indem sie namentlich mit den Instrumenten der Friedensförderung, der Wiederaufbau- sowie der Entwicklungshilfe einen dauerhaften Frieden fördert. Konkret fordert sie von der Schweiz, sie solle "prévoir un engagement sur le long terme, en mettant à disposition des fonds supplémentaires pour la réhabilitation et la coopération au développement, afin de soutenir une paix durable" und "renforcer ces mesures pour empêcher l'exploitation illégale des ressources naturelles de cette région" sowie "s'engager activement sur le plan diplomatique afin de renforcer toutes les initiatives qui pourraient conduire à une pacification des pays concernés".

In seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2004 schilderte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten die laufenden Aktivitäten in der Region und versicherte, sie in Zukunft weiterführen zu wollen. Im Detail finden Sie die Zusammenfassung der Stellungnahme des EDA auf den Seiten 2 und 3 unseres schriftlichen Berichtes.

Das EDA ist nach den Abklärungen unserer Kommission in den Bereichen der Friedensförderung, der humanitären Hilfe sowie der Entwicklungszusammenarbeit tatsächlich gerade in diesen afrikanischen Ländern - bisher mit Schwergewicht Rwanda - sehr aktiv. Ebenso klar kam aber zum Ausdruck, dass das EDA kaum in der Lage sein werde, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

Unsere Schwesterkommission, die APK des Nationalrates, hat daraufhin mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Anliegen der Petition unterstützt und eine Motion erarbeitet. Diese geht dahin, die Unterstützung des Bundes zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau in der Region der Grossen Seen zu verstärken und sich längerfristig zu engagieren sowie zu diesem Zweck insbesondere die Massnahmen zur Bekämpfung der illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen zu verstärken und zur Unterstützung der Friedensinitiativen in der Region vermehrt auf diplomatischer Ebene tätig zu werden. Die Motion fordert damit klar ebenfalls einen stärkeren Einsatz der Bundesressourcen für die Region der Grossen Seen.

Der Bundesrat will sich hier zwar weiterhin engagieren. Er erachtet ein regionales Einsatzkonzept der Schweiz, das auf längere Frist ausgerichtet ist und mit den anderen multi- und bilateralen Partnern abgestimmt wird, als den einzigen Weg, um Frieden und Stabilität in der Region zu fördern. Sie finden die Auflistung der vielfältigen Bestrebungen der Schweiz zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau in der Region, zur Bekämpfung der illegalen Ausbeutung von natürlichen Ressourcen und zur diplomatischen Unterstützung der Friedensinitiativen auf den Seiten 3 bis 5 unseres Berichtes eindrücklich aufgeführt.

Zusammengefasst will der Bundesrat die Unterstützung fortsetzen, ja im Rahmen der bisherigen Planung noch ausweiten. Er sieht aber angesichts seiner zahlreichen Aktivitäten und der geplanten Verstärkung seines Engagements vorläufig keinen weiteren Handlungsbedarf und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat indessen die Motion im März mit 78 zu 72 Stimmen angenommen.

Petition und Kommissionsmotion müssen gemeinsam behandelt werden. Gemäss Artikel 126 des Parlamentsgesetzes kann die Petition entweder unterstützt und sodann deren Anliegen in einer parlamentarischen Initiative oder einem anderen Vorstoss aufgenommen werden, oder sie kann abgelehnt und ohne weitere Folge zur Kenntnis genommen werden. Vorliegend sollte eine Ablehnung der Petition auch die Ablehnung der Motion des Nationalrates nach sich ziehen, denn eine Ablehnung der Petition bei gleichzeitiger Annahme der Motion scheint keinen Sinn zu ergeben.

Diese Regelung des neuen Parlamentsgesetzes wirft gewisse Probleme auf. Wir können der Petition nur noch Folge geben, wenn wir auch gleichzeitig auf parlamentarischem Wege tätig werden, gleichgültig, ob der Bundesrat bereits im angestrebten Sinne handelt oder nicht. Auch wenn wir ein Anliegen durchaus positiv aufnehmen, können wir nur Folge geben, wenn wir sogleich einen Vorstoss daraus machen, selbst wenn der Bund auf anderem Wege bereits das Nötige unternimmt. Wir haben auch in anderen Kommissionen diese Schwierigkeit feststellen müssen, und die SGK unseres Rates hat bei anderer Gelegenheit beschlossen, die zuständige Staatspolitische Kommission darauf aufmerksam [PAGE 556] zu machen und um eine Überprüfung des neuen Prozederes zu bitten.

Unsere Kommission beantragt Ihnen in dieser Situation mit 3 zu 2 Stimmen zwar, die Motion abzulehnen und von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen. Sie negiert dabei keineswegs die schwierige Lage in der Region der Grossen Seen, und sie teilt die Besorgnis und die Auffassung der Petenten. Sie ist jedoch mit dem Bundesrat darin einig, dass das bisherige und das weiterhin geplante Engagement der Schweiz ganz im Sinne der Petition ist und auch gute Ergebnisse vorweist. Diese Aktivitäten sollen in gleicher Weise und mit gleicher Zielrichtung weitergeführt und keinesfalls abgebaut werden.

Zusätzliche Massnahmen sieht die Kommission indessen nicht, weil sie zwangsläufig die Bundesressourcen andernorts schmälern und zu einer Privilegierung dieser Region der Grossen Seen gegenüber anderen Krisengebieten - denken wir etwa an Darfur - führen würden. Der Bundesrat setzt mit anderen Worten seine stets beschränkten Mittel nach Meinung der Kommission heute schwerpunktmässig richtig ein.

Eine Kommissionsminderheit sieht dies zwar ebenso, möchte aber Petition und Motion und damit die bundesrätliche Politik in diesem Bereich ausdrücklich unterstützen. Sie geht dabei davon aus, dass die Motion explizit keine zusätzlichen finanziellen Mittel erfordert. Die Kommission liest in ihrer Mehrheit den Motionstext mit den Ausdrücken "verstärken" und "vermehrt tätig zu werden" doch etwas anders.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb das erwähnte Vorgehen, ohne - ich betone es nochmals - den Bundesrat in seinen Anstrengungen hier bremsen und ein falsches Signal geben zu wollen.