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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-06-13

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-13

Wortprotokoll

Anlass für diesen Antrag ist die Jahresrechnung 2004. Als der Nationalrat das Finanzhaushaltgesetz beschloss, war ihm die Jahresrechnung 2004 noch nicht bekannt. Deshalb scheint es mir im Interesse der Sache schon deswegen angezeigt zu sein, meinem Antrag zuzustimmen, damit eine vom Nationalrat zu prüfende Differenz geschaffen wird.

Worum geht es? Es geht um die Schuldenbremse. Der Grundgedanke der Schuldenbremse besteht ja darin, dass man bezüglich Einnahmen und Ausgaben über verschiedene Konjunkturzyklen hinweg einen ausgeglichenen Haushalt haben soll. Dies kann man beim Budget vorausrechnen, aber die Schätzungen bleiben natürlich Schätzungen. Es wird immer so sein, dass beim Vorliegen der Rechnung Schätzfehler entdeckt werden. Das Prinzip der Schuldenbremse besteht nun darin, dass diese Fehlschätzungen dann, wenn sie positiv sind, Gegenstand einer Gutschrift im sogenannten Ausgleichsfonds werden und dann, wenn sie negativ sind, eine Belastung des Ausgleichsfonds darstellen.

Ich möchte Ihnen anhand der Rechnung 2004 ganz kurz sagen, wie das ganze System läuft: Im Jahre 2004 hatten wir Einnahmen von insgesamt 48,6 Milliarden Franken. Bei dieser Ausgangslage hätten wir Ausgaben in der Höhe von ebenfalls 48,6 Milliarden tätigen dürfen. Dazu kommt eine Korrektur durch den sogenannten Konjunkturfaktor, dieser betrug 0,4 Milliarden Franken im Jahre 2004. Wir hätten bei einer ordentlichen Anwendung der Schuldenbremse also 49 Milliarden Franken ausgeben dürfen. Dazu kam nun, dass das Parlament ausserordentliche Aufwendungen beschloss, nämlich in der Höhe von 1,1 Milliarden, sodass wir an sich 50,1 Milliarden Franken hätten ausgeben dürfen.

Wir haben nun aber 51,4 Milliarden Franken ausgegeben, also 1,3 Milliarden Franken mehr, als bei der ordentlichen Anwendung der Schuldenbremse zulässig gewesen wäre. Wenn die Schuldenbremse unverändert weiter gelten würde, wie sie am Anfang bestanden hat, hätten wir dem Ausgleichsfonds eine Belastung auferlegen müssen, und diese Belastung hätte 1,3 Milliarden Franken betragen. Nun ist aber Folgendes geschehen: Die Bundesversammlung hat zu Recht erkannt, dass die ordentliche Einführung der Schuldenbremse schon im Jahre 2004 nicht möglich war, und zwar deshalb, weil wir zu Recht davon ausgegangen sind, dass wir im Haushalt der Schweiz ein strukturelles Defizit haben. Wir haben beschlossen, dass wir dieses strukturelle Defizit in drei Schritten zurückführen: nämlich im Jahre 2004 um 3 Milliarden Franken, 2005 um 2 Milliarden Franken, 2006 um 1 Milliarde Franken. Im Jahre 2004 hätten wir zusätzliche Ausgaben in der Höhe von 3 Milliarden Franken machen können, sodass unser Ausgabenplafond an sich etwa 53,1 Milliarden Franken betragen hätte - die Zahl spielt keine grosse Rolle, ich weiss sie nicht mehr genau -, in Tat und Wahrheit haben wir nur 51,4 Milliarden Franken ausgegeben. Also haben wir 1,7 Milliarden Franken weniger ausgegeben, als wir gemäss der modifizierten und um die Strukturbereinigung berücksichtigten Schuldenbremse hätten auszahlen können. Nun sehen wir, dass wir bezüglich des strukturellen Defizites eine Fehlschätzung gemacht haben. Wir haben gemeint, es liege in der Grössenordnung von 3 Milliarden Franken; im Prinzip lag es aber bedeutend tiefer, nämlich bei 1,7 Milliarden Franken. Was ist nun geschehen? Wir sind von derjenigen Schuldenbremsenform ausgegangen, wie sie von uns beschlossen wurde, um die Bereinigung des strukturellen Defizites zu berücksichtigen. Die Folge davon ist, dass wir nun dem Ausgleichsfonds eine Gutschrift von 1,7 Milliarden Franken machen mussten, obwohl in Tat und Wahrheit an sich ein schuldenbremsenmässiges Defizit von 1,3 Milliarden Franken entstanden wäre.

Nun vertrete ich - zusammen mit einigen Mitgliedern der Finanzkommission - folgende Auffassung: Wir haben zu Recht die Schuldenbremse modifiziert, indem wir einen Abbaupfad beschlossen haben. Die Meinung ist nun, dass wir diese Ausnahmeregelung auch mit Bezug auf den Ausgleichsfonds konsequent durchführen müssten.

Wir sagen: Wir haben eine Ausnahmesituation bezüglich der Berücksichtigung des strukturellen Defizites, also machen wir doch auch eine Ausnahme beim Härtefonds, und zwar so: Wir sagen, dass die Dauer, während welcher die strukturellen Defizite heruntergefahren werden, drei Jahre beträgt. Also lassen wir den Ausgleichsfonds in dieser modifizierten Form auch nur drei Jahre laufen. Aber nach drei Jahren [PAGE 586] beginnen wir mit der Schuldenbremse in gewisser Art und Weise neu, indem wir kein strukturelles Defizit mehr berücksichtigen. Aber dann fahren wir auch mit dem Ausgleichsfonds neu, indem wir diesen wieder auf Null zurückführen. Also hätten wir eine in sich logische Zusammenführung dieser beiden Angelegenheiten.

Das hat eine gewisse praktische Bedeutung: Es ist möglich, dass auch in den Jahren 2005 und 2006 die strukturellen Defizite in Tat und Wahrheit kleiner sein werden, als angenommen wurde. Wenn das nun 1 Milliarde Franken pro Jahr wäre, dann hätten wir also im Jahre 2007 - also zu Beginn der neuen Periode der Schuldenbremse - eine Ausgleichsfondsgutschrift in der Grössenordnung von fast 4 Milliarden Franken, obwohl wir tatsächlich immer Defizite gehabt hätten. Wenn nun im Jahre 2007 beispielsweise ein Defizit entstünde, dann müssten wir dies nicht in den Folgejahren abbauen, wie dies die Schuldenbremse vorsieht, sondern könnten ganz praktisch diesen Ausgleichsfonds nehmen, wobei die Gutschrift in diesem Fonds letztlich nur aus "finanzieller Luft" bestehen würde.

Deshalb glaube ich, dass es unsere Aufgabe ist, in dieser Situation die Verfassungsbestimmung der Schuldenbremse auch bezüglich dieser möglichen Aushöhlung zu kompensieren und so zu beschliessen, was eigentlich auch dem Bürger bezüglich der Situation ab dem Jahre 2007 versprochen wurde.

Ich bin mir bewusst, dass diese Erklärungen furchtbar kompliziert sind, aber diese Komplexität der Ausführungen mag Sie jedenfalls dazu bewegen, meinem Antrag zuzustimmen, damit der Nationalrat überprüfen kann, ob ich Recht hatte. (Heiterkeit)