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Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13

Wortprotokoll

Mit Artikel 54 soll die Möglichkeit geschaffen werden, unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Leistungen von Dritten im Rahmen der angewandten Forschung oder aufgrund von Kooperationsverträgen über Abrechnungskonten ausserhalb der Erfolgsrechnung abzurechnen. Damit erhält eine seit sehr langer Zeit bestehende Praxis mit einem schon heute bestehenden Ausweis in der Staatsrechnung ihre klare Rechtsgrundlage.

Missbräuche aus der bestehenden Regelung sind nicht bekannt. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Vorschlag des Bundesrates, es sei hinsichtlich Verfahren und Voraussetzungen für den Abschluss solcher Aufträge das Einvernehmen mit der Finanzdelegation herzustellen, angesichts der beschränkten praktischen Tragweite der Bestimmung ausreicht. Wie in anderen wichtigen Fragestellungen auch, soll die Finanzdelegation in ihrem Entscheid frei sein, ob sie eine Konsultation der Eidgenössischen Finanzkontrolle für unabdingbar hält oder nicht. Der unabhängigen Finanzkontrolle steht es in jedem Fall frei, wie sie die Arbeit der Finanzdelegation im Nachhinein beurteilen will.