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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-13

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen von Herrn Pfisterer; er hat auch die Fälle genannt, um die es hier geht. An sich hat man bei Grossprojekten immer wieder versucht, im Verlauf der Bauarbeiten die Finanzierung gewissermassen im Schlepptau hinterherzuziehen - weil es nicht gelungen ist, alles von Anfang an gewissermassen abschliessend zu tun. Aber wäre es möglich gewesen, damals, als man die Neat-Beschlüsse fasste, schon zu wissen, dass die Verzinsung durch die SBB nicht möglich ist? Wäre es möglich gewesen, damals schon zu wissen, in welchem Ausmass Kreditüberschreitungen daherkommen werden? Wäre es möglich gewesen, dass Sie den Entscheid über die Anschlüsse an die Hochgeschwindigkeitslinien nicht getroffen hätten, weil dem ein Artikel im Finanzhaushaltgesetz entgegengestanden wäre? Sie [PAGE 576] sehen, das sind etwas suggestive Fragen; es sind auch keine Antworten auf das Problem, das Herr Pfisterer aufwirft. Aber eines ist klar: In jedem dieser "grossen" Fälle hat sich das Parlament immer die Freiheit herausgenommen, neue Entscheide zu treffen und damit auch eine gewisse Lex specialis zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass ein solcher Artikel 22a vom Parlament und von der Bundesversammlung nicht als tragfähig genug angeschaut würde, um z. B. eine Verkehrsfinanzierung zu verhindern oder anders zu gestalten.

Deshalb befürchten wir, dass der Artikel in der Form, wie er hier formuliert ist, faktisch nicht die Wirkung erzielt, die man sich von ihm erhofft. Dann hätte er eine gewisse Placebowirkung. Infolgedessen ist der Bundesrat der Meinung, dass das Problem nicht reif genug ist, um in Artikel 22a behandelt zu werden, dass es aber auf der Traktandenliste bleiben soll.

Deshalb empfehle ich Ihnen im Namen des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

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