Lauri Hans · Ständerat · 2005-06-13
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13
Wortprotokoll
Die Kommission war sich bewusst, dass das die politische Hürde dieser Vorlage ist. Es besteht kein Zweifel, dass darüber noch weitere Diskussionen zu führen sind. Sie sehen das jetzt gerade anhand des letzten Votums, des Votums von Kollege Marty, der noch einmal eine neue Lösung ins Feuer geschickt hat. Diese ist insbesondere auch im Nationalrat diskutiert worden. Damit ist aufgezeigt, welches das politische Spannungsfeld ist.
Ich bin Kollege Schweiger für seine Ausführungen zur Wirkung von Artikel 28 Absatz 2 dankbar. Ich teile diese Auffassung. Es wird im Einzelfall festzustellen sein, was die Wirkung einer nachträglichen Nichtgenehmigung ist. Ich persönlich kann mir vorstellen, dass beispielsweise im Bereich der Verpflichtungskredite, soweit sie noch nicht engagiert sind, auf ein Geschäft zurückgekommen werden kann, wenn die Genehmigung des Parlamentes ausbleibt, und dass in andern Fällen, wo Drittwirkungen entstanden sind, diese nachträgliche Genehmigung einzig einen politischen Charakter hat.
Ich lege noch Wert darauf, festzustellen, dass Artikel 28 Absatz 2 nichts anderes ist, als was im meines Erachtens eher problematischeren Bereich der Zahlungskredite in Artikel 34 seit Jahren oder vielleicht seit Jahrzehnten Gesetz ist und zu keinen Problemen geführt hat.
Ein letztes Wort zu Kollege Pfisterer, der eine andere Auslegung der entsprechenden Verfassungsbestimmung präsentiert hat. Die Kommission ist dieser Frage noch einmal [PAGE 579] gründlich nachgegangen. Was ich hier präsentiert habe, hat sich bei diesen Abklärungen als die klar vorherrschende Meinung in der Rechtslehre herausgestellt. Wir haben schon in der Kommission festgestellt und stellen heute ein weiteres Mal fest, dass Kollege Pfisterer in dieser Frage eine abweichende Meinung hat.