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Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-06-14

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Interpellation, muss aber gleichzeitig beifügen, dass mich die Antwort des Bundesrates aus verschiedenen Gründen nicht zu befriedigen vermag. Wenn ich die Ausführungen in der Antwort auf die Interpellation würdige, scheint es mir, dass im Rahmen des Projektes "innova" der massgeblichen Ausgangslage in sicherheitspolitischer Hinsicht nicht oder zu wenig Rechnung getragen wird.

Mit der Annahme des bilateralen Abkommens für die Assoziierung an Schengen und Dublin fallen bekanntlich die systematischen Kontrollen von Personen an der Grenze dahin. Spezifische Vorkehrungen zur Feststellung der Identität einer Person sind nur im Rahmen einer Warenkontrolle oder im Falle eines hinreichenden polizeilichen Anfangsverdachts zulässig. Es ist und bleibt somit eine Tatsache, dass die sicherheitspolitischen Aufgaben des GWK nach Schengen nicht mehr dieselben sind wie vor Schengen. Statt der systematischen Personenkontrollen an der Grenze müssen derartige Überwachungen vor allem in den grenznahen Raum verlegt werden. Dabei ist unmissverständlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Verantwortung für diese Kontrollen Sache der Kantone - Sache der Kantone - ist, denn die Polizeihoheit obliegt nicht dem Bund - nicht dem Bund, Herr Bundesrat -, sondern den Kantonen.

In diesem Zusammenhang ist im Rahmen der Beratungen des Schengen-Abkommens mehrfach darauf hingewiesen worden, dass hierfür mehr Sicherheitskräfte erforderlich sein werden, weshalb eben die Kräfte des GWK im Sinne einer Unterstützung - im Sinne einer Unterstützung - mit einzubeziehen sind. Mit den Kantonen müssen diesbezüglich noch Vereinbarungen abgeschlossen werden, wie die zur Zusammenarbeit zugewiesenen Kräfte im Detail einzusetzen sind.

Die Antwort des Bundesrates erweckt nun in mir den Eindruck, dass diese neue Ausgangslage nicht hinreichend zur Kenntnis genommen wird. Selbstverständlich ist es richtig, wenn für ein Korps in der Grösse des GWK von Zeit zu Zeit die Zielsetzung, die Führungsfähigkeit, die Flexibilität hinterfragt werden. Dabei sollte indessen nicht übersehen werden, dass die im neuen Zollgesetz in Artikel 96 umschriebenen sicherheitspolizeilichen Aufgaben mit Schengen nicht mehr dieselben sind wie heute. Überspitzt gesagt, fällt mit dem Verzicht auf die eigentliche Personenkontrolle an der Grenze ein Teil - wohlverstanden, ein Teil - der Aufgabe des GWK dahin. Die Sicherheitsaufgaben im Grenzraum obliegen primär den kantonalen Polizeikräften. Angehörige des GWK haben dort keine eigenen bzw. selbstständigen Aufgaben im Bereich der Sicherheit. Wenn sie zur Unterstützung der kantonalen Polizeikräfte zur Verfügung stehen, dann machen sie dies unter der Verantwortung der Kantone.

Ich möchte richtig verstanden sein: Ich spreche jetzt nicht von den Aufgaben der Zollorgane im Warenverkehr, sondern von den spezifischen sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Schengen-Raum. Diesbezüglich ist als Folge der Zuständigkeit der Kantone und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit dem GWK - und das ist meine Schlussfolgerung, Herr Bundesrat - nicht Zentralisierung, sondern Dezentralisierung gefragt.

Ich bin deshalb überzeugt, dass der Ausbau des zentralen Kommandos zu den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten - wie sie sich heute präsentieren und wie sie sich in Zukunft präsentieren werden -, zu diesen Tendenzen in Widerspruch steht. Im Verhältnis zu den föderalen Strukturen bei der Überwachung des grenznahen Raumes muss doch der Dezentralisierung mehr Gewicht beigemessen werden, denn mit dem Beitritt zu Schengen muss das GWK beim Vollzug der Kontrollen im grenznahen Raum im Inland noch viel, viel stärker als heute mit den kantonalen Polizeikorps zusammenarbeiten. Das zur grundsätzlichen Ausgangslage und - ich würde so sagen - zur Philosophie, der man im Rahmen dieses Projektes folgen muss.

Nun, im Weiteren hat mich die Antwort auf meine Frage bezüglich der Reduktion der Personalbestände an der Grenze erstaunt. Es dürfte wohl richtig sein, Herr Bundesrat, dass nun Artikel 1 Absatz 3 des Bundesbeschlusses über die Assoziierung an Schengen und Dublin zum Tragen kommt, wonach wir entschieden haben, dass das Grenzwachtkorps mindestens den Bestand vom 31. Dezember 2003 behalten muss. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist die Sicherung des Personalbestandes des Grenzwachtkorps im Hinblick auf die unerlässliche Unterstützung der kantonalen Polizeiorgane. Aufgrund meiner Informationen trifft es nun aber nicht zu, dass in der Region II, das ist das Gebiet der Kantone Schaffhausen und Thurgau, die bisherige Bestandesgrösse gesichert bleibt. In Bezug auf den Sollbestand soll - das hat man mir zugetragen - in dieser Region trotz dem gemäss Bundesbeschluss gesicherten Gesamtbestand von 1938 Grenzwächterinnen und Grenzwächtern ein Abbau von 245 auf 208 Angehörige des GWK stattfinden.

Es ist anzunehmen, dass dieser Bestandesabbau zugunsten der vom Grenzwachtkommando angestrebten Zentralisierung geht. Aus meiner Sicht kann dieser Stellenabbau schlechterdings nicht hingenommen werden, steht er doch im Widerspruch zum Sinn und Geist des zitierten Artikels 1 Absatz 3, der wohlverstanden erst vor kurzem, im letzten Dezember, von diesem Parlament verabschiedet worden ist. Dieser Stellenabbau verstösst auch gegen die Zusicherungen, wonach die kantonalen Polizeikräfte mit einer tatkräftigen Unterstützung des GWK rechnen können.

Zum nächsten Punkt: Die Begründung der Verlegung der Einsatzzentrale von Schaffhausen nach Chur und die Unterstellung der Region Schaffhausen/Thurgau unter die Einsatzzentrale Basel ist für mich ein erneuter Hinweis dafür, dass mit dem Projekt "innova" die zukünftigen Gegebenheiten oder, wenn Sie so wollen, die neue Lage nicht oder zumindest zu wenig antizipiert worden ist. Mit Schengen wird die Funktion des GWK an der Grenze im Grundsatz auf die Warenkontrolle beschränkt. Der Umfang der Zusammenarbeit mit den ausländischen Polizei- und Zollbehörden wird bestimmt kleiner werden. Meines Erachtens stehen im sicherheitspolizeilichen Bereich - und ich spreche ja nur davon - nicht mehr die ausländischen Partner, sondern die Kantone im Vordergrund. Mit der geschilderten Verlegung wird diese Zusammenarbeit zweifellos nicht verbessert, sondern erschwert.

Völlig inakzeptabel, Herr Bundesrat, ist für mich in diesem Zusammenhang die Aussage, dass die Kosten noch nicht abschliessend beurteilt werden können. Ein Projekt dieses Ausmasses, bei dem in einem so fortgeschrittenen Stadium die finanziellen Konsequenzen noch nicht erfasst sind, muss ohne Wenn und Aber an den Absender zurückgeschickt werden. Ich verhehle Ihnen nicht, dass die Antworten auf die Fragen 6 und 7 meinen Puls schneller schlagen liessen.

Ich komme nicht umhin, in diesem Zusammenhang von einer Missachtung der föderalen Strukturen und gleichzeitig von einer gewissen Arroganz der Verantwortlichen des Grenzwachtkorps zu sprechen. Ausgehend von der Tatsache, dass mit dem Schengen-Beitritt die Zusammenarbeit des GWK mit den Kantonen intensiviert werden muss, ist es schlechterdings unverständlich, wenn festgestellt wird, dass sich bei den Kantonen an der Zusammenarbeit nichts [PAGE 589] ändere. Noch unverständlicher ist die Tatsache, dass bezüglich des Projektes "innova" mit den Kantonen - man höre und staune! - kein informeller, geschweige denn ein formeller Kontakt stattgefunden hat. Ich zitiere aus einem Schreiben des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen, das Ihnen jüngst zugegangen ist, Herr Bundesrat; dort wird festgehalten: "Den Regierungsrat erfüllt die erwähnte Entwicklung mit Sorge. Es ist uns deshalb ein Anliegen, dass wir über die geplante Reorganisation des Grenzwachtkorps orientiert und auch konsultiert werden, bevor definitive Entscheide gefällt werden. Nicht akzeptieren können wir insbesondere, wenn für den Kanton Schaffhausen mit der Reorganisation Nachteile im Bereich der Sicherheit verbunden wären. Zudem sollte die geplante Reorganisation nicht nur aus Sicht des Grenzwachtkorps, sondern auch aus Sicht der betroffenen Grenzregionen beurteilt werden." Dem möchte ich nur noch beifügen, Herr Bundesrat, dass ich erwarte, dass Sie der Oberzolldirektion in diesem Zusammenhang die nötigen Weisungen erteilen, wie man in diesem Lande mit den Kantonen umgeht. Dass sich mit dem Beitritt zum Schengen-Raum für die innere Sicherheit unseres Landes eine neue Ausgangslage ergibt, wird mich auch veranlassen, diese Fragen im Rahmen der SiK zu thematisieren, denn die mit dem Projekt "innova" geplanten Veränderungen sind von gesamtschweizerischer Bedeutung, und es rechtfertigt sich deshalb, dass sich die SiK dieser Fragen annimmt.

Zum Schluss, Herr Bundesrat, halte ich fest, dass ich der Letzte bin, der sich gegen Projekte wehrt, mit denen die Wirksamkeit und die Strukturen von Organisationen überprüft werden. Beim Projekt "innova" wird man aber den Eindruck nicht los, dass der blosse Wunsch nach Zentralisierung im Vordergrund steht. Geradezu besorgniserregend ist für mich das Empfinden, dass den mit dem Beitritt zum Schengen-Raum verbundenen Veränderungen nicht in gebührendem Mass Rechnung getragen wird. In Bezug auf die innere Sicherheit stehen wir nämlich auf dem Prüfstand. Es ist meines Erachtens unabdingbar, dass der Tatbeweis gelingt, dass mit einer Verbesserung der inneren Sicherheit gerechnet werden kann.

In diesem Zusammenhang sind sämtliche Sicherheitsorgane des Landes gefordert, unter anderem eben auch das Grenzwachtkorps. Es geht deshalb nicht an, so zu tun, als sei die Reorganisation des GWK gleichsam eine Privatangelegenheit der Oberzolldirektion. Zweck meiner Interpellation und meiner jetzigen Ausführungen war und ist es, den Bundesrat, die Kantone, aber auch das Parlament bezüglich der Bedeutung dieser geplanten Veränderungen zu sensibilisieren.

Herr Bundesrat, ich ersuche Sie deshalb, diese Überlegungen aufzunehmen und in den weiteren Verlauf der Reorganisation einfliessen zu lassen.