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Wicki Franz · Ständerat · 2005-06-14

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 11. Juni letzten Jahres wurden die Nachfolgeregelungen vor allem bei personenbezogenen Kapitalgesellschaften im KMU-Bereich gefährdet. Meines Erachtens ging dieses Bundesgerichtsurteil zu weit, aber wir haben nun dieses Bundesgerichtsurteil.

Was macht nun die Eidgenössische Steuerverwaltung? Die Eidgenössische Steuerverwaltung, und damit auch das Finanzdepartement, hat nicht überlegt, was man jetzt machen will, hat nicht kritisch hinterfragt und gesagt, wie es nun in dieser ganzen Situation weitergehen soll. Man hat zwar auf der anderen Seite die Unternehmenssteuerreform vor sich und macht sich gute Überlegungen. Aber hier kommt jetzt die Eidgenössische Steuerverwaltung und gibt den Entwurf eines Kreisschreibens heraus. Da muss ich nun fragen: Wird nun das Öffentlichkeitsprinzip, über das wir entschieden haben - das Parlament hat es genehmigt, dieses Gesetz ist ja noch nicht in Kraft -, vorgezogen, oder will man damit abschrecken? Oder ganz einfach gefragt, wie es Frau Heberlein gesagt hat: Was ist die rechtliche Bedeutung eines Kreisschreibenentwurfes?

Sie haben gesehen: Man ist in den Kantonen und in der Wirtschaft aufgrund dieses Kreisschreibenentwurfes aufgeschreckt worden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie, Herr Bundesrat, uns sagen, wie die rechtliche Situation ist; abgesehen von der Tatsache - ich möchte das betonen -, dass es für die Wirtschaft und vor allem für die KMU-Unternehmungen gravierende Konsequenzen hat, wenn der Entwurf des Kreisschreibens umgesetzt würde. Meines Erachtens ist es daher sehr richtig, dass man das Postulat unterstützt; dies entgegen dem Antrag des Bundesrates.

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