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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-06-14

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich denke, dass die Thematik, die Kollege Schiesser aufgegriffen hat, sehr zentral ist. Im Vorfeld einer Evaluation der Geschäftsprüfungskommission zur IV, deren Ergebnis in absehbarer Zeit publiziert wird, haben wir uns über die verschiedenen Faktoren unterhalten, die heute zu dieser Situation führen. Die Invalidisierung aufgrund psychischer Probleme ist besonders besorgniserregend. Diese zentrale Frage wurde hier aufgegriffen.

Noch eine Zahl: Wurden im Jahre 1986 noch rund ein Fünftel aller Renten aufgrund psychischer Leiden ausgerichtet, waren es im Jahre 2003 schon 34 bis 35 Prozent, wie bereits erwähnt wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass die Invalidisierung aus psychischen Gründen oft schon in relativ jungem Alter erfolgt, dass psychische Störungen eine vergleichsweise tiefe Heilungschance haben und für die Betroffenen eine geringere Chance auf berufliche Wiedereingliederung besteht.

Über die Gründe gibt es verschiedene Beurteilungen. Es ist eigentlich so, wie Herr Kollege Schiesser gesagt hat: Es gibt keine vertieften wissenschaftlichen Untersuchungen; dies ist bedauerlich. Heute reden wir von Hypothesen darüber, welches die Gründe für diese Situation sein könnten. Bei einer Konsultation der Fachliteratur finden wir zwei grundsätzliche Hauptstossrichtungen, zwei grundsätzliche Hypothesen zu diesem Phänomen.

Der ersten Position zufolge ist die gegenwärtige Gesellschaft aufgrund des zunehmenden Drucks der Arbeitswelt und des gesellschaftlichen Wandels mit einer objektiven Zunahme psychosomatischer Schmerz- und Angststörungen, Depressionen usw. konfrontiert. Die im Vergleich zur früheren bessere psychiatrische Versorgung und die Entstigmatisierung psychischer Störungen führen dazu, dass psychische Krankheiten heute besser erfasst werden als früher.

Die ärztlichen Gutachter anerkennen psychische Störungen im Rahmen eines IV-Verfahrens vermehrt als Ursache der Arbeitsunfähigkeit. Diese erste Position - eine objektive Zunahme der Fälle aufgrund des Umfelds - finden wir beispielsweise in einer Publikation von Thomas Weber über die Zunahme der IV-Berentungen aus psychischen und psychosomatischen Gründen.

Dann gibt es eine zweite Position. Die zweite Position führt das Wachstum psychologisch bedingter IV-Renten weniger [PAGE 611] auf eine objektive Zunahme psychischer Störungen als vielmehr auf die entsprechende medizinische Versorgung und auf ein wachsendes ärztliches Leistungsangebot im psychologischen Sektor zurück. Das ambulante psychiatrische Leistungsangebot hat stark zugenommen. Dem interkantonalen Vergleich der Studie von Bass zufolge korrelieren ein hoher medizinischer Versorgungsgrad bzw. ein hoher Urbanitätsgrad mit einer höheren Rentenquote. Das ist eine zweite Argumentationslinie bei der Begründung, warum wir eine Zunahme dieser Fälle haben. Diese Position wird etwa von Frau Beatrice Breitenmoser in verschiedenen Referaten oder auch von Stefan Spycher im Rahmen der Bass-Studie vertreten.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass die ärztlichen Gutachter bei psychischen Störungen stärker als bei somatischen Störungen von den subjektiven Äusserungen der Patienten abhängig sind. Dies macht die medizinische Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit bei psychischen Krankheiten schwieriger als bei somatischen Krankheiten. Dann ist es irgendwie nachvollziehbar, dass die Gutachter möglichst den Patienten gerecht werden möchten.

So weit eine kurze Bemerkung zu den möglichen Gründen für die Zunahme der IV-Renten wegen psychischer Erkrankungen. Ich habe einfach dargelegt, was man heute in etwa in der Fachliteratur lesen kann. Ich möchte diese beiden verschiedenen Hypothesen heute nicht gross werten. Vermutlich ist es eine Mischung beider Hypothesen, die zu diesem Resultat geführt hat.