Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-15
Wortprotokoll
Die Mehrheit schlägt Ihnen in Abweichung vom Antrag des Bundesrates zwei Dinge vor. Es betrifft einmal die Anzahl der Jahre. Die Mehrheit schlägt vor, von fünf auf sieben Jahre zu gehen und dann die Rotation vorzunehmen. Dafür hätte ich noch ein gewisses Verständnis; das ist also nicht der Casus Belli. Das andere ist die Frage, ob Sie für alle anderen Gesellschaften, die nicht Publikumsgesellschaften sind, aber der ordentlichen Revision unterworfen sind, keine Rotationspflicht vorsehen.
In Bezug auf die vorgebrachte Begründung, dass kleine Gesellschaften unter Umständen gar keine zweite Person für die Revision haben und dann eben keine Rotation eingeführt werden kann, müssen Sie sehen: Wenn es so ist, dann ist es sehr fragwürdig, ob man überhaupt eine ordentliche Revision durchführen darf. Das gibt dann natürlich eine maximale Abhängigkeit des Revisors von der Gesellschaft. Das wichtigste Prinzip müsste eigentlich die Unabhängigkeit der Revisionsstelle sein. Wenn wir im Gesetz nur drei Sätze schreiben müssten, wie die Revisionsstelle sein müsste, beträfe einer dieser drei Sätze sicher die Unabhängigkeit. [PAGE 629] Wenn diese nicht mehr gegeben ist, wenn die Revisionsstelle so abhängig vom Klienten wird, wenn sie gar keine zweite Person für die Leitung der Revision hat - nicht die Gesellschaft muss gewechselt werden, sondern nur die Person des Revisors -, dann muss man sich schon fragen, ob das nicht ein zu grosses Risiko ist.
Wegen den sieben Jahren würden wir nicht auf die Barrikaden gehen. Anders ist es aber beim Ausschluss von Gesellschaften, die keine Publikumsgesellschaften sind. Wenn Sie jetzt der Mehrheit zustimmen, dann haben wir einfach eine Differenz zum Nationalrat. Damit Sie sehen, wie es weiterginge: Ich würde dann versuchen, mit der Kommission einen Kompromiss zu machen, dass man die sieben Jahre belässt - das ist nicht so entscheidend, wie das auch Herr Inderkum begründet hat -, das Ganze aber nicht nur auf die Publikumsgesellschaften, sondern auf alle Gesellschaften bezieht, die eine ordentliche Revision durchführen lassen müssen. Ich glaube, das macht dann mehr Sinn. Wie Herr Berset gesagt hat, schliesst man sonst natürlich eine unglaublich grosse Zahl von bedeutenden Firmen aus, die keine solche Rotation haben. Vielleicht fänden wir den Weg dann auf diese Weise; die Differenz wäre so auf jeden Fall geschaffen.
Es ist klar, dass ich jetzt für die Fassung des Bundesrates bzw. für diejenige der Minderheit plädiere. Aber wenn die Mehrheit durchkäme, würde ich dann auf einen solchen Kompromiss hinarbeiten.