Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2005-06-15
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Der Antrag, den uns Herr Kollege David nun unterbreitet, oder ein ähnlicher Antrag lag in der Kommission nicht vor. Wir haben, offen gestanden, über diese Frage auch nicht diskutiert. Was ich hier sage, ist meine persönliche Einschätzung.
Die Fachpraxis von fünf bzw. zwölf Jahren erscheint in der Tat lang. Ich habe auch festgestellt, dass es diesbezüglich seitens der Wissenschaft gewisse Kritik gibt. Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass wir bei denjenigen Personen, die die ordentliche Revision durchführen, die Regelung gegenüber dem heutigen Zustand substanziell verschärfen. Es geht auch um solche Personen, die die Publikumsgesellschaften revidieren. Da scheint, im Grundsatz, die Praxis schon wichtig zu sein. Das, was jetzt Kollege David beantragt, scheint mir eher an der unteren Grenze zu liegen. Ich glaube auch zu wissen, dass heute eine Verordnung besteht, in der die Zahlen drin sind, die wir heute haben. Es würde wohl auch interessieren, Herr Bundesrat Blocher, wie die vorgesehene Regelung im internationalen Vergleich dasteht.
Ob Sie dann eine Differenz schaffen möchten, damit der Nationalrat diese Sache nochmals gründlich anschauen kann, mögen Sie selber beurteilen, wenn Sie die Ausführungen von Herrn Bundesrat Blocher gehört haben.