Wicki Franz · Ständerat · 2005-06-15
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Ich möchte mich vor allem zur Revision des GmbH-Rechtes äussern und kann sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Das GmbH-Recht ist seit 1936 nie revidiert worden. Eine umfassende Aktualisierung hat sich seit Jahren und Jahrzehnten aufgedrängt.
Im September 1997 habe ich in einer Interpellation den Bundesrat angefragt, bis wann der Bundesrat dem Parlament die Botschaft über die Revision des GmbH-Rechtes unterbreiten werde. Denn 1995 war eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Diese hatte zur Aufgabe, die Konsequenzen zu überprüfen, die sich aus der Aktienrechtsreform für die kleinen und mittleren Unternehmungen ergeben hatten. Insbesondere hatte diese Arbeitsgruppe die Aufgabe, die Bedürfnisse der KMU hinsichtlich ihrer rechtlichen Organisation zu analysieren, die Zweckmässigkeit des geltenden Rechtes der GmbH in dieser Hinsicht zu beurteilen und Vorschläge für eine bedürfnisgerechte Regelung dieser Rechtsform zu unterbreiten.
Heute, nach zehn Jahren, sind wir nun so weit. Wir können sagen, dass die Revision des GmbH-Rechtes so erfolgt ist, dass die GmbH eine personenbezogene Kapitalgesellschaft bleibt, aber den heutigen Bedürfnissen angepasst ist. So wird die GmbH als personenbezogene Alternative, vor allem für die KMU, der AG zur Seite gestellt. Denn die GmbH als eher personenbezogene Kapitalgesellschaft eignet sich für Unternehmen mit wenigen Beteiligten und kann so den typischen Bedürfnissen kleinerer Betriebe entsprechen. Die nun vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen sind für solche Betriebe geeignet. Sie gewährleisten auch eine gewisse, eine angemessene Flexibilität. In ihrer Ausgestaltung können diese Betriebe stark auf die persönlichen Umstände und Verhältnisse der Gesellschafter ausgerichtet werden. Ich kann folgende Beispiele erwähnen: Statutarische Nebenleistungsverpflichtungen oder Nachschusspflichten können vorgesehen werden; zulässig sind auch Austrittsrechte oder der Ausschluss einzelner Personen. Für Kleinunternehmen ist weiter vorteilhaft, dass auf einen Verwaltungsrat, also auf eine formalisierte Beschlussorganisation, verzichtet werden kann. Auch werden das geringe Mindestkapital und der Verzicht auf die obligatorische Revisionsstelle für Unternehmen mit sehr geringem Kapitalbedarf attraktiv sein, z. B. in der Dienstleistungsbranche.
Wenn ich das Gesetz ansehe, wie es jetzt aus der Kommission hervorgegangen ist, bin ich der Überzeugung, dass wir ihm zustimmen können und eine gute Regelung erhalten.
Auch was das Revisionsreche betrifft, das in diese Vorlage eingebaut wurde, hat unsere Kommission noch Verbesserungen vorgenommen. Sie hat versucht, überschiessende Regelungen zu korrigieren, wie beispielsweise bei den Vereinen oder bei der Möglichkeit, dass auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden kann.
Wenn wir von überschiessenden Regelungen sprechen und diese ganz bewusst vermeiden wollen, müssen wir uns aber bewusst sein: Die Praxis zeigt, dass es eben nicht nur den Staat gibt, welcher Regelungen vorschreibt, sondern vielfach sind es die Branchenorganisationen, die noch viel weiter gehen. Deshalb ist es für mich immer stossend, wenn seitens der Wirtschaft oder gewisser Personen jeweils gesagt wird, der Staat regle alles. Wenn wir dann aber in die Branche hineinschauen, sehen wir, dass es an sich ganz interne Regelungen sind, die diesbezüglich viel mehr Fesseln anlegen als der Staat. Wir müssen uns einerseits bewusst sein, dass wir als Gesetzgeber nicht zu weit gehen dürfen, aber andererseits sollten sich die Branchenorganisationen bewusst sein, dass sie nicht solche Regelungen aufstellen sollten, die für Kleine und Grosse gleichermassen Geltung haben.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.