Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-06-16
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Es wurden schon viele grundsätzliche Bemerkungen gemacht. Ich kann mich kurz fassen und erlaube mir drei Bemerkungen.
1. Wir haben mit dem Bericht einmal eine allgemeine Grundlage, wenn wir in Zukunft über sektorielle Lösungen der Grundversorgung diskutieren werden. Diese allgemeine Basis hat in den Jahren 1997 und 1998 gefehlt, als sich das Parlament mit den Reformen in den Bereichen Post, Telekommunikation und öffentlicher Verkehr auseinander setzen musste. Das Fehlen dieser Basis damals war vermutlich mit ein Grund dafür, dass die Emotionen zum Teil hochgingen.
2. Wohltuend ist auch bereits jener Teil der Definition des Service public, wo gesagt wird, dass es um die Versorgung aller Bevölkerungsschichten und damit auch aller Regionen des Landes geht. Oder wohltuend ist auch, wenn der Bundesrat unterstreicht, dass durch die Grundversorgung auch ein wesentlicher Beitrag zum regionalen und sozialen Zusammenhalt des Landes geleistet wird - wie es Kollege Maissen gesagt hat. Warum sage ich wohltuend? Wohltuend ist der Bericht des Bundesrates mit dem Bekenntnis zu den Regionen gerade auch deshalb, weil er im Gegensatz zu den Aussagen sogenannter "Denkfabriken" steht, die fast schon missionarisch landauf und landab ziehen und die Schweiz einteilen in gute Regionen und in Regionen, die vielleicht noch geduldet werden, aber eher hinderlich sind. Diese Leute haben noch nicht erkannt, dass das Wesen unseres Landes mehr ausmacht als ein rein [PAGE 661] betriebswirtschaftlich zu beurteilendes Schulbeispiel, wie es etwa in den Lehrbüchern für Erstsemestrige an den Universitäten dargestellt wird. Auch wenn wir heute generell nicht von einer sehr aktiven Verständigungspolitik des Bundesrates sprechen können, so hat er doch diesbezüglich hier einen wichtigen Nagel eingeschlagen.
3. Bei der dritten Bemerkung werde ich auch meine Bemerkung zur Frage der Motion los. Der Bundesrat darf nun nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Ich kann deshalb seine ablehnende Haltung zur Motion nicht verstehen. Die Motion kann ohne Probleme unterstützt werden, und zwar aus drei Gründen.
1. Die Motion der KVF ist meines Erachtens klug abgefasst, weil sie sehr offen formuliert wurde. Bei der konkreten Ausgestaltung der Verfassungsnorm besteht damit ein grosser Handlungsspielraum.
2. Betrachten wir Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung, wie er mit dem neuen Finanzausgleich eingefügt wurde, so müssen wir doch sagen, dass diese Norm sehr rudimentäre Konturen hat. Eine substanzielle Anreicherung ist somit nicht nur allgemein wünschbar, sondern auch gut möglich. Denn wir finden doch im Bericht des Bundesrates sektorübergreifende und damit allgemein gültige Leitlinien einer Versorgungspolitik. Es handelt sich dabei auch um Leitlinien, die langfristig gültig sind.
3. Wir können uns fragen, ob diese generellen Grundsätze einer Grundversorgung nun verfassungswürdig sind. Dies ist auch verfassungsrechtlich zu bejahen. Ihre Bedeutung für unser Land ruft nach einer etwas solideren Norm in unserer Verfassung.
Ich ersuche Sie, der Motion denn auch zuzustimmen. Dem Bundesrat danke ich für die gute Auslegeordnung, die er mit seinem Bericht präsentiert hat. Der Bericht ist gut. Wir werden nun auf die konkrete Anwendung der guten Grundsätze dieses Berichtes gespannt sein.