Walker Felix · Nationalrat · 2005-09-19
Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-19
Wortprotokoll
Es mag etwas aussergewöhnlich erscheinen, wenn der Präsident der Kommission einen anderen Antrag stellt als die Kommission. Ich tue das im Rahmen eines Einzelantrages zu den Artikeln 28 und 34, weil mir die ständerätliche Fassung viel besser zu sein scheint. Die Artikel 28 und 34 sollten gemeinsam behandelt werden, weil sie das gleiche rechtliche Grundthema beinhalten. Artikel 28 handelt von den Verpflichtungskrediten, Artikel 34 von den sogenannten dringlichen Nachträgen. Nach jetziger Gepflogenheit ist es in allen Fällen vorgesehen und Praxis, dass die nachträgliche Genehmigung durch die eidgenössischen Räte vorgenommen wird: Für Zahlungskredite ist dies in Artikel 34 Absatz 2 geregelt und für Verpflichtungskredite gemäss Ständerat neu in Artikel 28 Absatz 2. Dies auch in Klärung von Artikel 185 der Bundesverfassung, welcher von den Kompetenzen des Bundesrates bezüglich der äusseren und inneren Sicherheit handelt.
Mit der Regelung gemäss Nationalrat, die Ihnen die Kommission vorschlägt, gibt es für den Bundesrat eigentlich keine Kompetenzen mehr. Er hat nur noch ein Antragsrecht gegenüber der Finanzdelegation. Die Kompetenzen der Finanzdelegation werden reduziert, indem sie nur noch für Kredite bis zu einem Betrag von einem halben Prozent der budgetierten Einnahmen zuständig ist. Das sind derzeit etwa 250 Millionen Franken. Eine nachträgliche Genehmigung durch das Parlament ist nur noch bei Überschreiten dieses Grenzbetrages möglich, allenfalls sogar im Rahmen einer ausserordentlichen Session.
Der Nationalrat hat dieser Konzeption mit 88 zu 67 Stimmen zugestimmt.
Warum bin ich für die Variante des Ständerates - eine Variante, die der Ständerat notabene ohne Gegenstimme gutgeheissen hat? Die heutige Regelung mit der Finanzdelegation hat sich über Jahrzehnte bewährt. Ein Notparlament, und [PAGE 989] um ein solches handelt es sich, macht ohne adäquate Kompetenzen keinen Sinn, und die Finanzdelegation ist mit ihren Kompetenzen bisher sehr zurückhaltend umgegangen. Eine ausserordentliche Session hat mit Dringlichkeit nichts zu tun, weil sie eine Botschaft verlangt, eine Meinungsbildung in den Kommissionen und in den Parteien sowie eine Beschlussfassung in den beiden Räten. Das kann man schlicht nicht mehr als Dringlichkeitsverfahren betrachten. Gerade in Notsituationen kann Vertraulichkeit wichtig sein, und deshalb sind kleine Gremien besonders empfehlenswert.
Ich nenne Ihnen zwei Beispiele, die bei der jetzigen Limitierung gar nicht möglich gewesen wären. Die Finanzdelegation hat - und das wissen Sie vielleicht nicht - eine Garantie von 2 Milliarden Franken an Versicherungsgesellschaften gegeben, um ein zweites Grounding der Swissair zu verhindern. Das wäre ohne die Variante des Ständerates oder mit der Variante des Nationalrates gar nicht möglich gewesen. Oder eine banale Geschichte: Immer wieder werden wir über die Weltbank aufgefordert, Überbrückungskredite zu leisten. Der letzte, ein Kredit von 350 Millionen Franken für drei Wochen, wäre mit der jetzigen Limitierung gar nicht möglich gewesen.
Ich bitte Sie, der ständerätlichen Variante zuzustimmen. Sie ist das bessere Konzept.