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preparatory:AB 56951

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Bei Artikel 18b geht es darum, dass man einer Betreibergesellschaft, die das Monopol hat, hoheitliche Aufgaben überträgt und diese Aufgaben auch klar definiert. Wenn es ein Unternehmen wäre, das mit anderen im Wettbewerb steht, Angebote machen kann, dann wäre es eine völlig andere Situation. Hier aber geht es darum, dass hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden, dass der Netzbetreiber eine monopolartige Stellung hat und dass er im Interesse des Landes handeln soll. Wenn das schon so ist und das Landesinteresse wahrgenommen werden soll, dann kann man ihm nicht einfach keine Leitplanken setzen, sondern muss im Sinne einer klaren Auftragsbestimmung auch sagen, was er zu tun hat.

Das hat der Bundesrat in Absatz 1 mit dieser Aufzählung in korrekter Art und Weise gemacht. Es ist nur logisch - wenn man dieser Logik des Bundesrates folgt, die einzelnen Aufgaben genau aufzulisten -, dass man dem Bundesrat für allfällige Erweiterungen oder neue Situationen in Absatz 2 die Gelegenheit einräumt, dass er allenfalls weitere Aufgaben hinzufügen kann. Da muss man nicht Angst haben, dass das eine unmögliche Belastung des Netzbetreibers würde, denn für seine Aufgaben bezieht er ja Entgelte, und diese Entgelte müssen auch den Aufgaben entsprechen. Werden die Aufgaben vermehrt, so können auch die Entgelte heraufgesetzt werden.

Schliesslich noch zum Zusatz der Mehrheit in Absatz 2bis: Da möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hier ja um eine Kann-Vorschrift handelt. Nachdem bei der letzten Diskussion um Artikel 18a Herr Keller die Weisheit des Bundesrates so hoch gerühmt hat und darum gebeten hat, dass man hier dem Bundesrat folgt, wird es ja nur logisch sein, dass man dem gleichen Bundesrat auch die Weisheit zutrauen kann, dass er eine solche Bestimmung, die ihm hier eine Möglichkeit einräumt, nur dann gebraucht, wenn das vernünftig und im Sinne der Sache ist.

Ich bitte Sie also, in all diesen Punkten mit der Mehrheit zu stimmen.

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