Bader Elvira · Nationalrat · 2005-09-20
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-20
Wortprotokoll
Die Schweiz als Stromdrehscheibe Europas, der schweizerische Strommix von 40 Prozent Kernenergie und 60 Prozent Wasserkraft sowie die grenzüberschreitenden Transitleitungen tragen wesentlich zur Netzstabilität und zur Versorgungssicherheit in der Schweiz und in Westeuropa bei. Mit dieser starken Stellung im europäischen Stromverbund sind auch bedeutende Einnahmen verbunden, von denen insbesondere die schweizerischen Stromverbundsunternehmen und damit viele Kantone und Gemeinden profitieren. Die Experten sind sich einig, dass die Bedeutung der Schweiz als Stromdrehscheibe Europas wegen dem stetig wachsenden Stromhandel und dem zunehmenden Bedarf an Spitzenenergie weiter steigen wird. Diese Entwicklung wäre sehr erfreulich, wäre da nicht am Horizont eine dunkle Wolke. Diese dunkle Wolke wird durch eine Verordnung der EU verursacht, welche zum Ziel hat, den grenzüberschreitenden Stromhandel verbindlich zu regeln und den Wettbewerb im liberalisierten EU-Strommarkt zu verbessern.
Die EU-Verordnung an sich wäre eigentlich kein Problem; sie regelt wichtige Elemente wie die Abgeltung der Transitkosten, die Kapazitätsberechnungen und -zuweisungen oder das Engpassmanagement im grenzüberschreitenden Stromhandel. Das Problem ist nur, dass diese Verordnung in der Schweiz nicht gilt. Damit besteht die Gefahr, dass die Schweiz im internationalen Stromhandel übergangen und somit die starke wirtschaftliche Stellung der Schweiz [PAGE 1021] bedroht wird. Für die Schweizer Strombranche ist es aber von höchstem Interesse, im europäischen Markt als gleichberechtigte Partnerin tätig zu sein. Das Verhältnis mit der EU muss deshalb rasch in Form eines belastbaren Abkommens geregelt werden. Hauptziel des Abkommens muss es sein, dass die in der Schweiz geltenden Rechtsgrundlagen als EU-kompatibel anerkannt werden, damit die Schweiz an der EU-Verordnung "teilhaben" kann.
Der Bundesrat sollte aus Sicht der CVP deshalb möglichst bald Verhandlungen mit der EU aufnehmen, um die Interessen der Schweiz im grenzüberschreitenden Stromhandel zu wahren. In diesem Sinne begrüsst die CVP die in Gang gekommenen Gespräche als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Aufseiten der Schweiz wurden bereits Vorleistungen für ein Abkommen mit der EU im Bereich des grenzüberschreitenden Handels erbracht. Die Strombranche hat verstanden, dass gegenüber der EU positive Zeichen gesetzt werden müssen. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die privatrechtlich organisierte Übertragungsnetzgesellschaft mit dem Namen Swissgrid gegründet worden. Die Schaffung eines unabhängigen Netzbetreibers ist ein erster, freiwilliger Schritt hin zu einer europakompatiblen Regelung des Schweizer Strommarktes. Aufgrund des Entscheides der Wettbewerbskommission, Swissgrid einer vertieften Prüfung zu unterziehen, verzögert sich allerdings die Betriebsaufnahme. Die Voraussetzung für ein Abkommen mit der EU ist allerdings eine EU-kompatible Regelung in der Schweiz. Nur mit einer solchen gesetzlichen Regelung wird es möglich sein, ein gerechtes Abkommen auszuhandeln.
Aufgrund dieser Ausgangslage befürwortet die CVP die vom Bundesrat vorgeschlagene Abtrennung des grenzüberschreitenden Stromhandels von der Strommarktöffnung. Die eine Vorlage, die Revision des Elektrizitätsgesetzes, soll den grenzüberschreitenden Stromhandel regeln und als Basis für ein Abkommen mit der EU dienen. Die andere Vorlage, das Stromversorgungsgesetz mit der Revision des Energiegesetzes, hat die inländische Strommarktöffnung und die Förderung der erneuerbaren Energien zum Ziel.
Nicht einverstanden ist die CVP allerdings mit einer zeitlich vorgezogenen Regelung des Transitproblems. Der Bundesrat, der die Lösung des Transitproblems als sehr dringlich erachtet, hat nämlich vorgeschlagen, eine Revision des Elektrizitätsgesetzes auszuarbeiten, bevor das Stromversorgungsgesetz behandelt wird. Damit besteht jedoch die Gefahr, dass der Druck auf eine Strommarktöffnung in der Schweiz abnimmt. Das muss verhindert werden. Es kann nicht sein, dass das Problem mit dem grenzüberschreitenden Stromhandel gelöst wird und dies als Anlass genommen wird, die inländische Strommarktöffnung auf die lange Bank zu schieben.
Die Kommission hat diese Gefahr glücklicherweise erkannt und eine vorgezogene Regelung abgelehnt. Als gangbaren Ausweg befürwortet die CVP in Übereinstimmung mit der Kommission eine rasche und parallele Behandlung beider Stromvorlagen in den Räten. Die Elemente im EleG, welche ebenfalls für den inländischen Strommarkt notwendig sind, kommen demzufolge auch im Stromversorgungsgesetz vor. Die CVP befürwortet, dass die einander entsprechenden Regelungen in den beiden Gesetzesvorlagen inhaltlich übereinstimmen.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Die CVP anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich des grenzüberschreitenden Stromhandels und begrüsst deshalb die Änderung im EleG als Basis für ein Abkommen mit der EU. Die Änderung im EleG trägt dazu bei, dass die Schweiz auch in Zukunft ihre Funktion als Stromdrehscheibe innerhalb Europas beibehalten kann.
Der Wirtschaftsmotor der Schweiz stockt aber bekanntlich seit Jahren. Um ihn wieder richtig in Gang zu bringen, hat der Bundesrat in seinem Bericht über die Legislaturplanung ein Massnahmenpaket formuliert, welches unter anderem ein neues Strommarktgesetz vorsieht.
Auch die CVP ist erstens überzeugt, dass eine Strommarktöffnung einen Beitrag leisten kann, um die wirtschaftliche Wachstumsschwäche der Schweiz zu überwinden. Durch die Monopolstruktur im Strombereich bezahlen die Schweizer KMU, die in unserem Land zwei Drittel der Arbeitsplätze repräsentieren, im Vergleich zur europäischen Konkurrenz zu hohe Strompreise. Neueste Untersuchungen zeigen, dass die einheimische Wirtschaft, besonders die mittelgrossen KMU, jährlich gut 300 Millionen Franken oder 1 Rappen pro Kilowattstunde mehr bezahlt als ihre europäische Konkurrenz. Dies tönt zwar nicht nach sehr viel, doch insbesondere bei energieintensiven Betrieben sind diese kleinen Unterschiede entscheidend. Auf keinen Fall dürfen die kleinen Unterschiede im Strompreis dazu verleiten, die seit Jahren heftig diskutierte Marktliberalisierung auf die lange Bank zu schieben; das wäre ein Rückschritt. Unsere Stromwirtschaft braucht eine unternehmerische Herausforderung und Rahmenbedingungen, welche sie fit halten. Solche sind nur durch echten Wettbewerb mit einem Strommarktgesetz zu schaffen.
Zweitens ist nicht nur aufgrund der zu hohen Strompreise Handlungsbedarf für eine Strommarktöffnung gegeben, denn seit der Abstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz hat sich auch die rechtliche Situation im Strommarkt grundlegend geändert. Das Bundesgericht hat am 17. Juni 2003 gegen die Freiburgischen Elektrizitätswerke entschieden und die Verweigerung der Stromdurchleitung als missbräuchliches Verhalten beurteilt. Als Konsequenz dieses Entscheides kann jeder Stromkonsument die Stromdurchleitung für Dritte aufgrund des Kartellrechtes erzwingen. Der Strommarkt gilt deshalb faktisch als geöffnet. Die von niemandem gewollte wilde Strommarktöffnung ist leider Realität. Allerdings lohnt es sich nur für grosse Unternehmen, sich den Zugang zum freien Strommarkt via den beschwerlichen Gerichtsweg zu verschaffen. Die KMU wären damit einmal mehr benachteiligt. Erschwerend kommen die in einigen Kantonen geltenden Monopolbestimmungen hinzu. Dies alles führt zu der heutigen unsicheren Rechtslage, die nur durch ein neues Gesetz behoben werden kann.
Den dritten Grund für eine Marktöffnung sehen wir, wenn wir einen Blick über die Schweizer Grenze wagen und die Entwicklung in der EU beobachten. In der EU ist der Strommarkt seit dem 1. Juli 2004 für alle Industrie- und Gewerbekunden geöffnet, und spätestens am 1. Juli 2007 werden auch alle Haushaltkunden Zugang zum freien Markt haben. Eine Strommarktöffnung in der Schweiz ist also notwendig, wenn unsere Schweizer Wirtschaft über gleich lange Spiesse wie ihre ausländischen Konkurrenten verfügen soll. Zudem ist eine Strommarktöffnung auch für unsere Strombranche selber von zentraler Bedeutung, denn durch die starke Vernetzung in Strom-Europa wird sie sich mittel- und langfristig dieser Dynamik nicht verschliessen können, ohne damit die starke Stellung der Schweiz als Stromdrehscheibe Europas zu beeinträchtigen.
Aus den genannten Gründen befürwortet die CVP eine Strommarktöffnung. Sie sieht darin einen wichtigen Beitrag für die Stärkung der einheimischen Wirtschaft. Die CVP ist für die Öffnung des Strommarktes in einem Schritt, wobei auch die kleinen KMU sowie die Haushalte bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes von der Liberalisierung profitieren sollen. Es ist weder technisch noch politisch sinnvoll, den Markt in zwei Schritten zu öffnen. Ein solcher Mechanismus würde die Öffnung nur verkomplizieren und die grossen Stromkonsumenten auf Kosten der kleinen bevorzugen.
Trotz der ausgewiesenen Notwendigkeit für eine Strommarktöffnung dürfen wir nicht ein einseitiges Liberalisierungsgesetz schaffen. Die Stimmbürger haben im Herbst 2002 das Elektrizitätsmarktgesetz verworfen; diesem negativen Volksentscheid muss der Gesetzgeber gebührend Rechnung tragen. Die CVP erachtet es deshalb als wichtig, dass die kleinen Endverbraucher frei wählen können, ob sie den Strom wie bis anhin von ihrem lokalen Anbieter beziehen möchten oder ob sie sich auf dem freien Markt einen anderen Anbieter aussuchen. Die kleineren Stromkonsumenten dürfen nicht gezwungen werden, in den freien Markt zu wechseln. Mit dem sogenannten WAS-Modell ist es der [PAGE 1022] Expertenkommission, welche die Grundlage für das neue Gesetz erarbeitet hat, gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen der Notwendigkeit einer Strommarktöffnung und den Vorbehalten der Bürger vorzuzeichnen.
Für die CVP ist es auch entscheidend, dass mit der Öffnung des Strommarktes keine Abstriche an der Versorgungssicherheit gemacht werden. Eine zentrale Bedeutung kommt hierbei den Energieversorgungsunternehmungen zu. Sie gewährleisten seit über hundert Jahren, dass jederzeit Strom aus der Steckdose fliesst. Das StromVG muss daher in erster Linie für ein attraktives Umfeld sorgen, damit die Unternehmer auch in Zukunft in die Infrastruktur investieren. Als weitere Sicherheit befürwortet die CVP die zusätzlichen Kompetenzen für den Bundesrat. Gemäss Artikel 9 kann er Massnahmen einleiten, wenn ersichtlich wird, dass die Versorgungssicherheit gefährdet ist.
Die CVP ist sich bewusst, dass die Liberalisierung des Strommarktes eine sehr umstrittene Frage berührt. Die heftigen Diskussionen in der Kommission und zahlreiche Minderheitsanträge bestätigen dies. Es wird daher in der Beratung entscheidend sein, von Maximalpositionen Abstand zu nehmen.
Die CVP wird ohne Zweifel das Ihre dazu beitragen, damit zum Wohle der Schweizer Wirtschaft ein ausgewogenes Stromversorgungsgesetz entsteht. Mit der Vorlage der Kommission besteht eine gute Grundlage für einen mehrheitsfähigen Kompromiss.
In diesem Sinne empfiehlt die CVP-Fraktion, auf die Vorlagen einzutreten.