Wyss Ursula · Nationalrat · 2005-09-20
Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-20
Wortprotokoll
In der Kommission war man sich einig: Es handelt sich hier um ein Kernelement der Vorlage; das wurde immer wieder betont. Wir reden in Artikel 18a über die Frage, wie eine schweizerische Netzgesellschaft auszugestalten ist. Somit reden wir über die Frage, wie Unabhängigkeit, wie Transparenz und wie Nichtdiskriminierung im Strommarkt geschaffen werden können.
Die SP hat bereits in der Beratung des EMG eine öffentlich-rechtliche Anstalt vorgeschlagen. Herr Theiler, ich muss es Ihnen noch einmal sagen - wir haben es bereits damals im Abstimmungskampf mehrmals betont -: Es geht hier nicht um Enteignung, es geht um den Betrieb des Netzes. Im Abstimmungskampf über das Referendum spielte diese Frage eine zentrale Rolle. Die Bevölkerung hat zu Recht wenig bis kein Vertrauen in private Monopole. Die Kunden und Kundinnen wissen aus zahlreichen Beispielen, dass sie bei einem privaten Monopol dem Preis dieses einzigen Anbieters ausgeliefert sind, der - weil er eine private Aktiengesellschaft ist - nur ein inhärentes Ziel hat, nämlich die Gewinnmaximierung. Die Konsumenten und Konsumentinnen haben die negativen Folgen verstanden.
Auch die Verwaltung weiss, dass sie hier ein natürliches Monopol zu regulieren hat. Aber anstatt die einzig konsequente Schlussfolgerung zu ziehen, nämlich die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung dieser Regulierung, hat sie nun so lustige Sachen wie eine "chinesische Mauer" eingebaut - die "chinesische Mauer", das ist die europäische Fachbezeichnung für genau diese Rahmenbedingungen, die hier diskutiert werden und die eine gewisse Unabhängigkeit gewähren sollen. Sie wissen genauso gut wie wir von der SP: Die Schweiz ist aufgrund ihrer Kleinheit extrem schlecht dazu geeignet, dass eine 6000 Kilometer lange Mauer um sie herum gezogen wird; man müsste sie notabene viermal ums ganze Land herum bauen. Die Verhältnisse sprechen offensichtlich gegen ein solches Konstrukt. In einer kleinstrukturierten Branchenlandschaft wie der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft stehen sich Produzenten und Betreiber nicht nur bei den zahlreichen Apéros mit uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern gegenseitig auf den Füssen - dies ist kein Vorwurf, es ist faktisch ein Naturgesetz der kleinen Zahl.
Darum sind wir gefordert, hier als Gesetzgeber die zusätzliche Unabhängigkeit zu schaffen: In einem ersten Schritt ist eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft zu schaffen und in einem zweiten Schritt die klare formale Unabhängigkeit zu gewähren.
Darum werden wir bei Absatz 2 für die Minderheit II (Nordmann) stimmen und anschliessend die Minderheiten Rechsteiner-Basel bzw. Bäumle unterstützen.