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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2005-09-21

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Im Elektrizitätsmarktgesetz wurde derselbe Satz klar statuiert: "Die Erwirtschaftung einer Monopolrente ist unzulässig." Der Bundesrat empfiehlt für die Berechnung der Netzgebühren den Anschaffungszeitwert. Wir finden diese Berechnungsart im Grundsatz richtig. Aber es ist nicht zu übersehen, dass bei der Eingangsbilanz, bei der Höhe der Verzinsung und bei den Abschreibungsfristen ein erheblicher Ermessensspielraum besteht und dass die Netzgesellschaften mit den heutigen Tarifen erhebliche Monopolrenten erwirtschaften.

Ich habe es schon gesagt: Die Atel verdient pro Kilowattstunde, die sie über den Gotthard leitet, mehr als 2 Rappen. So stand es in einem Geschäftsbericht. Allein die vier [PAGE 1069] grossen Verbundwerke machen 1,2 Milliarden Franken Reingewinn, dies nach Abschreibung ihrer Investitionen. Es bestehen heute Margen, wie man sie nur aus der Pharmaindustrie kennt, wobei der Pharmaindustrie immerhin zugute zu halten ist, dass sie einen Grossteil dieser Gewinne in Forschung investiert. Bei den grossen Verbundwerken ist dies nicht der Fall. Die Leidtragenden dieser hohen Monopolrenten sind die kleinen und mittleren Unternehmen, die im Quervergleich heute zu hohe Strom- und Netzgebühren bezahlen. Dieser klare Satz "Die Erwirtschaftung einer Monopolrente ist unzulässig" stand, wie gesagt, im Elektrizitätsmarktgesetz und würde es eben erlauben, dass solche Übergewinne abgeschöpft und zugunsten der Konsumenten zurückgegeben werden.

Wir hatten in der Kommission Hearings mit dem Preisüberwacher. Ich lese Ihnen ein paar Sätze vor, die er in der Kommission sagte: "Meine wichtigste Erfahrung in den ersten sechs Monaten als Preisüberwacher ist, dass wir bei jedem Streit, bei dem um es zwei- oder dreistellige Millionenbeträge geht, einen Prozess bis zum Bundesgericht haben. Alle unsere Freunde, welche wir regulieren sollten, kommen immer mit einem Heer von Rechtsanwälten. Schon bei der ersten Verhandlung heisst es, das sei dann ein Fall fürs Bundesgericht. Je unklarer die Regelung bezüglich der Durchleitungsgebühren ist, desto stärker kann ein Monopolist das ausreizen. Sehr oft werden Prozesse nur geführt, um zwei oder drei Jahre zu gewinnen. Da sind wir gebrannte Kinder. Wir würden es begrüssen, wenn aus dem EMG der Satz 'Die Erwirtschaftung einer Monopolrente ist unzulässig' aufgenommen würde. Das ist eine rechtsklare, saubere Regelung, welche der Philosophie des Gesetzes entspricht." Sie haben das schon einmal beschlossen, im Elektrizitätsmarktgesetz. Ich möchte diesem Zitat nichts hinzufügen. Es sagt klar, worum es geht. Wir wollen die Kosten decken, aber nicht Monopolrenten finanzieren.