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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-09-21

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-21

Wortprotokoll

Man darf feststellen, dass bei uns in der Schweiz die Stromversorgung in der Vergangenheit immer zuverlässig und sicher funktionierte. Der vorliegende Gesetzentwurf soll denn auch nicht nur die Öffnung des Strommarktes bewirken, sondern auch die Grundlage dafür schaffen, dass die Wirtschaft auch künftig die erschwingliche und sichere Versorgung mit Energie sicherstellen kann. Aufgrund der bisher immer zuverlässigen Stromversorgung besteht daher kein Anlass, der Strombranche das Vertrauen zu entziehen und dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen zum Eingriff in die Branche einzuräumen, wie das die Kommissionsmehrheit vorschlägt. Dieser Vorschlag will dem Bundesrat die Kompetenz übertragen, [PAGE 1065] Massnahmen zu treffen und deren Umsetzung anzuordnen, wenn die Versorgungssicherheit als gefährdet erscheint.

Die Formulierung in Artikel 9 deutet darauf hin, dass eine Gefährdung der Versorgungssicherheit vom Bundesrat bzw. von der Elcom oder dem zuständigen Bundesamt festgestellt wird. Unseres Erachtens ist jedoch die Wirtschaft selber besser in der Lage, eine mittel- oder langfristige Knappheit festzustellen. Sie ist auch besser in der Lage, geeignete Massnahmen zu treffen und umzusetzen. Die Versorgungsengpässe, von denen hier die Rede ist, erfordern zudem Massnahmen, die langfristig wirksam sind. Sie können nicht einfach von heute auf morgen umgesetzt werden. Dass sich die Wirtschaft dieser Verantwortung bewusst ist, zeigt nicht zuletzt ihre Mahnung, dass sich ab etwa 2012 eine Versorgungslücke auftut.

Zudem ist die vorgeschlagene neue Regelung eigentlich unnötig, da der Bundesrat bereits heute die Möglichkeit hat, gestützt auf das Landesversorgungsgesetz bzw. über die Ostral (Organisation für die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen) Massnahmen zu ergreifen. Sodann widerspricht die Übertragung dieser Kompetenz in die alleinige Verantwortung des Bundes teilweise auch der Bundesverfassung. Gemäss Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung setzen sich Bund und Kantone "im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung". Die Zuständigkeiten der Kantone werden mit der vorgesehenen alleinigen Kompetenzübertragung an den Bundesrat beschnitten, und das Subsidiaritätsprinzip wird aufgeweicht.

Wenn dem Bund schon neue Kompetenzen eingeräumt werden, sind sie wenigstens mit den Kantonen und mit der Wirtschaft abzusprechen. Das heisst, prioritär ist die Wirtschaft für die Verhütung oder Behebung von Versorgungsengpässen zuständig. Erst wenn sie diese Aufgabe nicht lösen kann, sollte der Bundesrat - in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Wirtschaft - eingreifen.

Die SVP-Fraktion wird aus diesen Gründen meinen Antrag unterstützen, den ersten Teil von Artikel 9 Absatz 1 des Stromversorgungsgesetzes wie folgt zu ändern: "Zur Verhütung oder Behebung von schweren Versorgungsengpässen, denen die Elektrizitätswirtschaft nicht selber begegnen kann, kann der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Wirtschaft Massnahmen treffen zur ...." Ich bitte Sie, diesem Antrag so zuzustimmen.

Bei Absatz 1 Buchstabe a wird die SVP-Fraktion der Mehrheit zustimmen, bei Absatz 2bis mehrheitlich dem Minderheitsantrag Steiner: Auf diesen zusätzlichen Absatz kann verzichtet werden.

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