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Bäumle Martin · Nationalrat · 2005-09-21

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2005-09-21

Wortprotokoll

Als Grünliberaler suche ich den Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie. Die ordnungspolitische Frage nach dem Eingriff in den Markt zugunsten der erneuerbaren Energien ist grundsätzlich berechtigt. Aber hätte die Schweiz vor hundert Jahren so gedacht, hätte sie heute keine Wasserkraft, und auch die AKW wären nie gebaut worden - was ich zwar gut fände.

Wenn wir heute nicht beschliessen, dass erneuerbare Energien gefördert werden sollen, wird niemand investieren, im Gegenteil. Jeder wird versuchen, das Billigste zu wählen. In Sachen Innovation wird dann nichts geschehen. Wir müssen aber für den Werkplatz Schweiz die erneuerbaren Energien mindestens so stark fördern, wie das Ausland dies tut, damit die Innovation, die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland abwandern, wie das bei anderen ökologischen Technologien leider bereits geschehen ist.

Zu den Modellen. Das Modell der Mehrheit ist gut: Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, und Ausschreibemodell für Wasserkraft; ein Artikel zur Förderung der Energieeffizienz und zum Energiesparen plus Risikoabsicherung vor allem bei der Geothermie, deren Anfangsinvestitionen ein hohes Risiko bergen können. Mit einem Kostendeckel von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde, einem Technologiedeckel von maximal 50 Prozent bei einer Technologie und einer Befristung der Gesetzgebung runden wir dieses gute Modell ab.

Das Einspeisemodell ist ein international bewährtes Modell, und der Grossteil unserer Nachbarländer und Konkurrenten in diesem Technologiesektor hat dieses Modell. Es ist erfolgreich, was der Zuwachs an Strom aus erneuerbaren Energien zum Beispiel in Deutschland beweist. Das Einspeisemodell ist auch liberaler, weil es zwar am Anfang durch die Preisdefinition einen Markteingriff bringt, nachher aber alle Marktteilnehmer gleichberechtigt sind. Es gibt Investitionssicherheit und Rechtssicherheit.

Das Ausschreibemodell hingegen ist gescheitert. Dieses wird in keinem Land mehr neu eingeführt, und dort, wo es eingeführt wurde, funktioniert es nicht oder wird es aufgegeben. Es funktioniert ähnlich wie die Submissionsverordnung, die ja dem Gewerbe und vor allem den KMU, aber auch dem Staat manchmal sehr viel zu denken gibt. Warum sollen wir also ein gescheitertes Modell einführen und eine reine "Lex Schweiz" schaffen? Die Modelle der Minderheit III (Keller) und der Minderheit I (Theiler) sind abzulehnen, da sie genau dieses gescheiterte Modell wollen und zudem zum Teil reine Freiwilligkeit besteht, das Handeln verschoben wird und vielleicht in einigen Jahren dann doch noch etwas geschehen könnte. Das Modell der Minderheit II (Cathomas) will quasi eine Rückfallebene mit der Einspeisevergütung, falls das Ausschreibemodell nicht wirkt. Es ist damit zwar etwas besser als die Modelle der Minderheiten I und III, es ist aber unklar und weckt Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden können. Warum sollen wir zuerst jahrelang etwas versuchen lassen, das im Ausland schon nicht funktioniert hat? Bleiben wir doch beim ausgereiften Modell der Mehrheit.

Zudem gibt es bei den Anträgen der Minderheiten I, II und III keine Garantie für die Umweltseite, dass etwas geschieht. Wenn Sie die Umweltverbände und zumindest die noch kleine Grünliberale Partei, aber eventuell auch Grüne und SP nicht ins Boot für ein Referendum gegen die Marktöffnung im Stromversorgungsgesetz setzen wollen, sollten Sie der Mehrheit folgen und damit Rechtssicherheit in Bezug auf die erneuerbaren Energien schaffen. Mit dem Modell der Mehrheit gibt es sicher kein Referendum der Umweltverbände gegen das Stromversorgungsgesetz.

Noch kurz zu meinem Minderheitsantrag, der dem Entwurf des Bundesrates entstammt: Er entspricht in allen wesentlichen Teilen dem Modell der Mehrheit. Das Modell der Minderheit IV ist grundsätzlich etwas liberaler, da statt eines fixen Wertes von 5400 Gigawattstunden für die Produktion der Anteil an erneuerbaren Energien bei 77 Prozent definiert wird. Das heisst, je mehr Energie gespart wird oder durch Energieeffizienz nicht gebraucht wird, desto geringer müssen die Produktionskapazitäten sein. Gesparte oder nicht benötigte Energie ist immer noch erstens die langfristig günstigste und zweitens die ökologischste Energie.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit IV zu folgen. Ich werde mich aber in jedem Fall für die Mehrheit aussprechen und kann auch mit dem Mehrheitsantrag gut leben, wenn Sie den Antrag der Minderheit IV ablehnen sollten.