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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-09-22

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-22

Wortprotokoll

Es geht innerhalb dieses einen Artikels 10 jetzt um drei verschiedene Punkte. Der erste betrifft die Alkoholwerbung bei den sogenannten Privatsendern, der zweite die politische Werbung und der dritte den Jugend- und Gesundheitsschutz.

Zunächst zur Alkoholwerbung bei Privaten. Hier muss ich an die Systematik des Gesetzes erinnern: Wir wollten auf der einen Seite eine starke SRG - die nationale Gesellschaft -, die aber auf Alkoholwerbung verzichten soll, weil sie das Privileg hat, Gebühren einzukassieren. Auf der anderen Seite wollten wir eine Lockerung der Werbevorschriften für die privaten Marktteilnehmer. Diese Lockerung der Werbevorschriften ist für die privaten Fernsehveranstalter zentral. Sie können sich vielleicht daran erinnern, dass diese reklamierten, als Tele 24 und TV3 eingingen, das sei unter anderem deswegen geschehen, weil sie keine Alkoholwerbung betreiben durften. Wir möchten jetzt bei unserer Linie bleiben und hier das Verbot lockern. Es ist für die privaten Veranstalter eine der Einnahmenquellen, auf die sie angewiesen sind.

Das zweite Problem ist die politische Werbung. Hier will die Mehrheit Ihrer Kommission eine Ausnahme für Privatradios machen. Es geht hier aber nicht nur einfach um eine medienpolitische Frage, sondern es geht auch um eine staatspolitische Frage. Das haben wir schon letztes Mal gesagt, und auch der Ständerat ist dieser Meinung.

Es geht nicht an, dass Wahl- und Abstimmungskämpfe durch die Möglichkeit, Radiowerbung zu machen, verteuert werden und dass sich nur finanzstarke Gruppen eine solche Werbung leisten können. Es geht nicht an, dass sie sich, weil sie finanzstark sind, einen wesentlichen Vorteil erarbeiten können. Hier kann man nicht sagen, dieses Argument gelte nur bei den nationalen Veranstaltern. Es gilt bei den Lokalradios genauso. Radio 24 oder Radio Z sind grosse Lokalradios mit einer eminenten Bedeutung, und wenn sie politische Werbung machen können, dann hat das auf die Abstimmungen und auf die Wahlen tatsächlich einen Einfluss. Es könnten sich das dann aber nur finanzstarke Organisationen leisten.

Wir haben errechnet, dass die Ausstrahlung eines Werbespots von 30 Sekunden an ein Radiopublikum von etwa 200 000 Personen schnell einmal 50 000 Franken kosten kann. Das ist kein Pappenstiel, wenn es um eine lokale Abstimmung geht, aber auch wenn es um Wahlen geht.

Wir ersuchen Sie aus grundsätzlichen Gründen - das ist gar nicht eine medienpolitische Frage im engeren Sinn, sondern eine staatspolitische -, dabei zu bleiben, dass solche Werbung am Radio und am Fernsehen nicht möglich sein soll, auch nicht bei Lokalradios.

Dritter Punkt, Jugend- und Gesundheitsschutz: Hier wollen wir ja bloss eine Kann-Formulierung zugunsten des Bundesrates, damit er sich gewissermassen als Notbremse einschalten könnte. Wir haben immerhin gezeigt, dass wir in den vergangenen 13 Jahren nur mit alleräusserster Zurückhaltung davon Gebrauch gemacht haben. Das Hauptproblem, das uns heute beschäftigt, sind Werbespots, die den Zugang zu Pornografie anpreisen, die man dann aufs Handy herunterladen kann. Das ist so ein Beispiel, wo der Bundesrat zugunsten des Jugendschutzes eingreifen könnte.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.