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Bezzola Duri · Nationalrat · 2005-09-22

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-22

Wortprotokoll

In Artikel 16 geht es um besondere Bestimmungen für die SRG. Die klare Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt da die Kommissionsmehrheit.

Nun, was will die Mehrheit der Kommission? In Artikel 16 Absatz 1 geht es um das Verbot von Werbung in den Radioprogrammen der SRG. In Absatz 2 geht es um die Radio- und Fernsehprogramme der SRG, wo man die Werbung für alkoholische Getränke verbieten will. Auch Sponsoring ist für Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, untersagt. Gemäss Absatz 3 kann der Bundesrat die Werbung und das Sponsoring in den Radio- und Fernsehprogrammen der SRG ganz oder teilweise einschränken.

Nun einige Gründe, die für diese Version sprechen: Durch diese Bestimmungen wird die Marktstellung des privaten und zum Teil kommerziellen Sektors von Radio und Fernsehen in der Schweiz gefestigt. Das Verbot von Radiowerbung insgesamt und von Sponsoring in regionalen Programmen ist der Grundpfeiler dieser gesetzlichen Marktaufteilung. Die Einnahmen der Radioprogramme der SRG durch Sponsoring betrugen im Jahre 2004 immerhin rund 14 Millionen Franken - das sind 3 Prozent des Gesamtaufwandes. Dieser Ertrag ist somit eine wichtige Einnahmenquelle.

Die schweizerische Wirtschaft nutzt das Radiosponsoring, es ist ein wichtiger Kanal für die Kommunikation ihres Images. Zahlreiche Sport- und auch Kulturereignisse werden durch Ereignis- und Sendesponsoren massgeblich unterstützt; viele dieser Ereignisse könnten sonst nicht finanziert werden. Insbesondere das faktische Verbot von Medienpartnerschaften hätte Nachteile zur Folge. Mit dem Sponsoring sind die SRG-Radios am Markt aktiv, und dadurch wird das unternehmerische Denken sicher gefördert. Übrigens: Die Akzeptanz des Sponsorings im Publikum liegt gemäss einer Umfrage immerhin bei 70 Prozent.

Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.