Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-09-22

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-22

Wortprotokoll

Die Debatte dreht sich um den Zugang auf die letzte Meile und ist festgefahren. Im Wesentlichen beziehen sich die Differenzen auf sehr wenige Punkte, weil Einigkeit darüber besteht, dass die physische Entbündelung des Kupferdrahtes der Swisscom eingeführt werden soll. Es besteht auch Einigkeit darüber, dass man grundsätzlich ein Recht auf schnellen Bitstrom ins Gesetz aufnehmen will.

Die Hauptdifferenz bezieht sich auf die Modalitäten des schnellen Bitstrom-Zugangs. Der Nationalrat zieht eine restriktive Lösung vor, er will den schnellen Bitstrom nur befristet zulassen und will ihn auf Kupferdraht beschränken. Die Modalitäten sind insgesamt so eng formuliert, dass der schnelle Bitstrom in der Realität wahrscheinlich gar nie genutzt werden kann. Der Ständerat bevorzugt eine offenere Lösung: Der schnelle Bitstrom-Zugang soll, unabhängig von der eingesetzten Technologie, immer dann möglich sein, wenn der Wettbewerb nicht spielt, d. h., wenn ein Anbieter marktbeherrschend ist. Eine Befristung ist nicht vorgesehen, allfällige Risiken dieser Lösung will der Ständerat abfedern, indem er dem Bundesrat die Kompetenz zur Korrektur unerwünschter Entwicklungen erteilt.

Hinter diesen beiden Positionen stehen unterschiedliche Beurteilungen der zukünftigen Entwicklung. Vereinfacht ausgedrückt kann man die beiden Sichtweisen folgendermassen zusammenfassen: Hinter Ihrer Lösung, also hinter der Nationalratslösung, steht die Angst, eine zu offene Regelung führe zu einem sogenannten Trittbrettfahrertum und gefährde künftige Investitionen insbesondere in den Randregionen. Aus diesem Grund will man den schnellen Bitstrom nicht als eigenständige und dauerhafte Lösung zulassen, sondern nur befristet, als Vorbereitung zur Entbündelung. Der Ständerat dagegen ist der Meinung, dass ohne schnellen Bitstrom insbesondere in den Randregionen kein Wettbewerb entstehen kann und dass damit der Bevölkerung in diesen Gebieten die Wahlmöglichkeit genommen wird. Im schnellen Bitstrom wird somit eine eigenständige Zugangslösung gesehen, die dort längerfristig zum Einsatz kommen soll, wo sich die Entbündelung aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchsetzen wird.

An sich ist interessant, dass beide Positionen ausgerechnet mit den Randregionen argumentieren. Offenbar gehen, so muss man daraus schliessen, die Einschätzungen der zukünftigen Entwicklung diametral auseinander. Beide Positionen argumentieren aber unter Bedingungen, die ungewiss sind, denn niemand kann letztlich mit Sicherheit sagen, bei welcher Lösung die Risiken grösser sind. Der Bundesrat hat, das wissen Sie, immer die Position des Ständerates geteilt. Mein Hauptanliegen jetzt, in diesem Moment, kann es aber nicht sein, wieder einfach auf der Lösung Ständerat/Bundesrat zu beharren, so, wie die Mehrheit Ihrer Kommission auch auf der bisherigen Nationalratslösung beharrt, sondern mein Hauptanliegen heute ist es, dass dieses Gesetz als solches demnächst verabschiedet wird.

Denn die Gesetzesrevision hat zwei wichtige Anliegen: Zunächst sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Potenzial der Informationstechnologien in der [PAGE 1103] Schweiz landesweit realisiert werden kann. Damit die sich eröffnenden Möglichkeiten genutzt werden können, braucht es eine Vielfalt an Breitbanddiensten. Da ist - und da sind wir uns ja einig - zumindest eine Entbündelung unabdingbar. Das Gesetz will auch, vergessen wir das nicht, die negativen Entwicklungen und Missbräuche des Wettbewerbes bekämpfen. In diesen Punkten ist es ja völlig unbestritten; ich denke an den Missbrauch von Mehrwertdienstnummern, an Spam usw.

Die festgefahrene Diskussion stellt die Verwirklichung dieser unbestrittenen Anliegen infrage. Gerade weil sich die unterschiedlichen Positionen auf unsichere Prognosen stützen, sollte es doch irgendwie möglich sein, einen Kompromiss zu finden. Die Anträge der CVP-Fraktion, die nun eingereicht worden sind, signalisieren doch wenigstens Diskussionsbereitschaft. Sie gehen in eine richtige Richtung. Ich möchte Sie bitten, diesen Anträgen zuzustimmen - nicht unbedingt, weil ich der Meinung bin, sie seien schon vollendet. Es gibt noch Punkte, die zu diskutieren sind. Ich will die zwei Punkte nennen: Erstens handelt es sich bei Artikel 11 Absatz 1bis um eine Lex Swisscom; das ist vorher gesagt worden. Die Verpflichtung, schnellen Bitstrom-Zugang anzubieten, gilt ausschliesslich für die Swisscom und knüpft nicht an die Marktbeherrschung an, obwohl es eigentlich darauf ankommen müsste. Das ist systemfremd und schafft einen Widerspruch zur Definition des schnellen Bitstrom-Zugangs. Die zweite Schwäche liegt in der zeitlichen Befristung von vier Jahren, die beantragt wird mit dem Ziel, danach überall in der Schweiz eine vollständige Entbündelung realisiert zu haben. Es sind aber zwei Punkte, über die man sich im Ständerat noch unterhalten kann.

Eine Annahme der Anträge der CVP-Fraktion brächte Bewegung in die völlig festgefahrene Debatte und gäbe auch dem Ständerat die Möglichkeit, seinerseits Konzessionen zu machen und einen Kompromiss zu finden. Von daher ersuche ich Sie, diesem Versuch eines Kompromisses zuzustimmen.