Lexipedia

Dettling Toni · Ständerat · 2000-06-19

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-19

Wortprotokoll

Wie der Bundesrat in seiner ausführlichen Antwort auf meine Interpellation zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Kooperations- und Subsidiaritätsprinzips im Umwelt- und Energiebereich ausführt, geht es um ein zentrales Instrumentarium zur Bewältigung des wachsenden Regelungsbedarfes.

Es gilt, in diesem sehr sensiblen Bereich auf dem Weg des Dialoges und der Kooperation mit den Betroffenen zusammen mit der Verwaltung allgemein verbindliche Lösungen zu erarbeiten. Diese sollen zwar den hoheitlichen Gesetzgebungsakt der Verordnung nicht einfach verdrängen, aber doch so weit als möglich durch so genannte Kooperationsvereinbarungen ersetzen.

Die Vorteile solcher Kooperationslösungen bestehen darin, dass die Branche ihre spezifischen Anliegen direkt in die Vereinbarung einbringen kann, dass die Regelungsdichte sich eher in Grenzen hält, dass gewöhnlich eine massvolle und praktikable Lösung der Probleme erarbeitet wird und dass die Vereinbarungslösung in den betroffenen Kreisen breit abgestützt ist und so eine grössere Akzeptanz geniesst.

Ich bin daher sehr befriedigt, dass der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation selber die Hoffnung zum Ausdruck bringt, dass das Kooperationsprinzip in der Umwelt- und Energiepolitik noch stärker zum Tragen kommen wird. In der Tat muss dem Kooperationsprinzip in den technologischen Bereichen der Umwelt und der Energie gerade mit Blick auf das heute vielfach praktizierte Prinzip der Rahmengesetzgebung vermehrte Bedeutung beigemessen werden. Andernfalls wird die Verordnungsflut noch mehr zunehmen, als dies bis heute schon der Fall war.

Was ist zu tun? Zunächst sollte die Verwaltung gemäss Gesetzgebungsauftrag den Dialog mit den betroffenen Kreisen noch mehr suchen, selbst dann, wenn dieser Lösungsansatz in der Praxis langwieriger und beschwerlicher ist. Eine massvolle, praxiskonforme und breit abgestützte Vereinbarungslösung ist gerade in diesen heiklen und sehr technologischen Sektoren allemal zweckdienlicher als etwa ein Schnellschuss auf dem Verordnungsweg.

Das setzt voraus, dass man vonseiten der Verwaltung die Bereitschaft hierzu in einem möglichst frühen Stadium signalisiert und die auftretenden Schwierigkeiten auf dem Dialogweg zu überwinden versucht. Anderseits müssen aber auch die betroffenen Kreise im eigenen Interesse noch vermehrt bereit sein, solche Signale aufzunehmen. Sie müssen mit Innovationen und der nötigen Flexibilität an die Kooperation herangehen und diese in der Praxis umsetzen. Das Wehklagen über mögliche Ausreisser nützt wenig und führt vielfach nur zum verpönten Verordnungsdiktat. So gesehen liegt es denn nicht zuletzt auch an den betroffenen Kreisen selbst, den Ball ins Rollen zu bringen und sich zu zweckdienlichen Kooperationsvereinbarungen zusammenzuraufen.

Mit meiner Interpellation wollte ich nicht zuletzt die erforderliche Sensibilisierung für dieses neue Instrumentarium bewirken. Ich bin froh, dass der Bundesrat meine Auffassung teilt. Um aber vorwärts zu kommen, ist es unumgänglich, dass einerseits die Verwaltung - ich unterstreiche: die Verwaltung - noch grössere Bereitschaft für das Lösungsmodell der Kooperationsvereinbarung signalisiert und dass andererseits die betroffenen Kreise durch rechtzeitiges, innovatives und flexibles Handeln diesen neuen Lösungsansatz initiieren und umzusetzen versuchen.

In diesem Sinn nehme ich von der Antwort des Bundesrates und seiner darin geäusserten Hoffnung auf Verstärkung des Kooperationsmodelles mit Befriedigung Kenntnis. Ich werde diesem Problembereich weiterhin die erforderliche Aufmerksamkeit schenken, die Fortschritte hinterfragen und notwendigenfalls Massnahmen zur Durchsetzung der gesetzlich verankerten Kooperationsvereinbarung im Bereich der Umwelt und der Energie - neuerdings ist sie auch im Energiemarktgesetz verankert - vorschlagen.