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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-26

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-26

Wortprotokoll

Sie reden jetzt über einzelne Fälle. Ich habe Ihnen bereits in der vorberatenden Kommission gesagt: Es stimmt, in der Vergangenheit sind zwei Fälle fraglich gewesen. Einer ist nach Hause zurückgekehrt und ist dann für 19 Jahre ins Gefängnis gekommen. Man hätte ihn nicht zurückgeschickt, wenn man das gewusst hätte. Bei Tausenden von Entscheiden können auch einmal solche Fehlentscheide vorkommen. Der Zweite ist freiwillig nach Hause gegangen. Er hatte den Militärdienst verweigert. Man wusste, dass er im Falle einer Rückkehr wegen Dienstverweigerung ins Gefängnis gehen müsste. Er ist ins Gefängnis gegangen, er hat die Strafe abgesessen; es war eine nicht abnormal lange Strafe. Wir können ja nicht jeden, der in seinem Land den Militärdienst verweigert, aufnehmen, damit er nicht ins Gefängnis kommt. Erst viel später hat er Suizid begangen.

Die beiden Fälle sind jetzt noch in Untersuchung; sie werden im Auftrag von mir durch einen auswärtigen Experten untersucht. Der zweite Fall, das muss ich Ihnen sagen, wird unproblematisch sein. Beim ersten müssen wir schauen, was wir tun können. Nachdem der erste Fall passiert ist, haben wir die Ausreise in diese Gebiete sistiert, weil wir zuerst wissen wollen, wie das gemacht wird. Das hat aber nichts mit dieser Papierlosigkeit, es hat nichts mit diesen vielen Fällen von Missbrauch zu tun. Ich bitte Sie, bei diesem Artikel nicht auf ein Nebengleis zu kommen. Es hat nichts mit diesem Artikel zu tun. Allenfalls ist hier ein Fehlentscheid vorgekommen, das lasse ich hier jetzt noch offen.

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