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Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-09-26

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, alle Rückweisungs- und Ordnungsanträge abzulehnen, und ich möchte auf den Beschluss der SPK-NR verweisen: Sie hat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Rückweisungsantrag Bühlmann abzulehnen. Da hat sich nicht Herr Bundesrat Blocher geweigert, Frau Kollegin Vermot, darauf einzugehen, sondern die SPK-NR hat den Antrag auf eine Zusatzbotschaft schlicht und einfach abgelehnt.

Ich möchte versuchen, nicht materiell zu diskutieren, wie das jetzt bereits seit langem geschehen ist, sondern auf die Frage des Ordnungsantrages bzw. der Rückweisung einzugehen. Tatsächlich sind die Themenkreise schon seit langem bekannt. Seit Jahren wird über den Vollzug diskutiert, und die bisherigen Redner bezogen sich eigentlich alle auf materielle Fragen und nicht auf die Begründung, wieso jetzt eine Zusatzbotschaft nötig sei oder nicht. Die Kantone nahmen Stellung und konnten auch Stellung nehmen. Sie haben ihre Bedenken kundgetan. Wir wissen, dass die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) vor allem bei einem Punkt, beim Sozialhilfestopp, nicht einverstanden ist. Wir kennen die Einwände des Gemeindeverbandes, wir kennen die Einwände des Städteverbandes. Das ist diskutiert worden. Das ist in den Medien und sicher auch in den Fraktionen breit diskutiert worden. Die Meinung der Parteien ist hinlänglich bekannt, auch ohne formelle Vernehmlassung. Wir wissen von unzähligen anderen Vereinen, Verbänden und Einzelpersonen, die sich mit individuellen oder mit Massenbriefen bei uns gemeldet haben.

Im Weiteren wird häufig über unbestimmte Gesetzesbegriffe diskutiert. Was ist zumutbar oder unzumutbar, was ist zulässig oder unzulässig, was ist eine schwerwiegende Notlage? All diese unbestimmten Gesetzesbegriffe könnten durch eine Zusatzbotschaft nicht erhellt werden. Wer heute gegen die Revision ist, wird es auch nach Vorliegen einer neuen Botschaft sein. Wer heute die Revision unterstützt, wird das ebenfalls mit der Zusatzbotschaft tun. Der Effekt wäre eine reine Zeitverzögerung.

Tatsache ist doch, dass der Vollzug heute äusserst missbrauchsanfällig ist, dass diese Missbrauchshäufigkeit das ganze ausländerpolitische Klima vergiftet, dass beim heutigen Vollzug der Rechtsstaat an der Nase herumgeführt und diskreditiert wird. Wir brauchen keine Belehrungen in Humanität, in Völkerrecht, in Verfassungsrecht, in Liberalismus, und auch wer in der Liberalen Partei ist, hat keinen Monopolanspruch auf den Liberalismus. Die Durchsetzung des Rechtsstaates ist ebenfalls ein hohes liberales Ziel.

Selbstverständlich darf uns der Druck der Strasse nicht zueinem zu schnellen, oberflächlichen und mangelhaften Verfahren verleiten. Aber die Gegengewichte im Sinne der Verfassung, der EMRK, sind in die Überlegungen, in die Diskussionen einbezogen worden. Die diversen Rednerinnen und Redner, die über den Zustand nach vollzogener Revision Vermutungen anstellen und diesen dramatisieren, diskutieren über reine Behauptungen.

Ich gestatte mir, Sie kurz auf die "Neue Zürcher Zeitung" vom 21. September aufmerksam zu machen, in der zwei Vertreter des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge (UNHCR) in einem Artikel ausführen, dass es sich um symbolische Verschärfungen - um symbolische Verschärfungen - handle. Was ist es nun? Ist es nun tatsächlich eine Verletzung der Verfassung, der EMRK? Oder handelt es sich um Symbolhandlungen? Gemäss dem zitierten Artikel vom 21. September handelt es sich gemäss Vertretern des UNHCR um symbolhafte Verschärfungen.

Der Appell der SVP-Fraktion ist in unserem Fall völlig unnötig. Die meisten Anträge, die heute zur Diskussion stehen und Stein des Anstosses sind, sind im Ständerat und in der SPK des Nationalrates im Wesentlichen von der CVP- und von der FDP-Fraktion eingebracht worden und werden heute [PAGE 1154] auch von ihnen unterstützt. Ich appelliere im Gegenteil meinerseits an die SVP-Fraktion, speziell in der Frage der Nothilfe die verfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten und ihren entsprechenden Minderheitsantrag nicht weiter aufrechtzuerhalten.

Es gibt noch einen Eventualantrag Ruey bei Ablehnung des Minderheitsantrages Bühlmann, der eine Art synoptische Darstellung verlangt: Status quo, erste und zweite Vorschläge des Bundesrates. Ich verweise hierzu auf die Fahne. Die Fahne gibt Auskunft über den Prozess der Anträge.

Schliesslich gibt es noch den Ordnungsantrag Ruey bezüglich der Frage, ob die Diskussion in Kategorie III oder IV stattfinden soll. Ich verweise auf die letzte Woche, als wir die Anträge zum RTVG in Kategorie III diskutierten, soweit sie noch nicht vorlagen. Als sie dann vorlagen, gingen wir auf Kategorie IV zurück. Unter diesen Umständen können wir heute die Einzelanträge in Kategorie IV diskutieren. Sie liegen auf dem Tisch und sind bekannt.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, den Ordnungsantrag und alle Rückweisungsanträge abzulehnen.