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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-26

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-26

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen sagen, der Bundesrat hat sie nicht abgelehnt, weil sie nicht mit den Menschenrechten in Übereinstimmung steht. Ich weiss nicht, wo diese Erfindung herkommt. Bei der Durchsetzungshaft ist - ich muss jetzt etwas aus der Schule plaudern - ja ein Mehrheitsentscheid getroffen worden; wenn ich einen anderen Antrag stelle, können Sie davon ausgehen. Der Bundesrat war damals der Meinung - und ich habe das auch im Ständerat erklärt -, die Durchsetzungshaft sei nicht nötig. Man hätte die Ausschaffungshaft, und die Gründe, um sie anzuordnen, seien durch das Bundesgericht erweitert worden; das genüge den Kantonen, das müsse genügen. Warum jeder Einzelne, der dagegen gestimmt hat, dagegen gestimmt hat, weiss ich nicht - aber das war eine der Hauptbegründungen. Ich habe sie dem Ständerat vorgelegt.

Ich bin schon der Meinung, dass Sie dem Bundesrat zustimmen können, Herr Vischer, ich bitte dann darum. Der Bundesrat hat Ihnen eine Regelung vorgelegt für diejenigen, die sich weigern, den Namen bekannt zu geben und bei der Nothilfe kooperativ zu sein. Diese Regelung hat der Bundesrat unterstützt. Im Bundesgerichtsurteil hiess es vonseiten eines Bundesrichters, dass es für solche Fälle, wenn einer nicht kooperativ ist, eben die Durchsetzungshaft gebe. Die Durchsetzungshaft gibt es aber noch nicht. Sie müssen es im Kontext sehen. Herr Vischer, wenn wir dann über die Durchsetzungshaft reden - wenn wir überhaupt darüber reden werden -, werde ich Ihnen sagen, der Bundesrat lehne sie ab. Und wenn Sie fragen, warum ich sie dann eingebracht habe, werde ich sagen, warum ich sie eingebracht habe. Seien Sie doch für eine ehrliche Transparenz!