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Lang Josef · Nationalrat · 2005-09-26

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Die humanitäre Aufnahme gehört zu den Pièces de Résistance in dieser Asyldebatte, mindestens der humanitär gesinnten Kräfte innerhalb und ausserhalb dieser Kammer. Ich zitiere aus einer Medienmitteilung aller christlichen Landeskirchen, der jüdischen Gemeinden, der Hilfswerke wie auch des Roten Kreuzes vom 2. September 2005: "Die humanitäre Aufnahme verbessert die Situation von Bürgerkriegsflüchtlingen und Härtefällen. Sie könnten ihre Familie in Sicherheit bringen und erhielten den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt wie andere ausländische Personen. Tatsächlich bleiben die Betroffenen zu 90 Prozent definitiv in der Schweiz. Eine rasche Integration fördert das Zusammenleben und senkt die Sozialhilfekosten. Jugendliche könnten endlich eine Lehre beginnen." Das ist ein Ausschnitt aus dieser Erklärung.

In einem Interview in der "NZZ" vom 18. November 2004 und vorher wieder in diesem Rat, hat Bundesrat Blocher behauptet - ich zitiere die "NZZ" -: "Gegen die humanitäre Aufnahme, wie sie der Nationalrat vorsieht, sind alle Kantone, weil sie nach sieben Jahren die Aufgenommenen in ihre Obhut übernehmen müssen." Ich habe hier die Vernehmlassung des Kantons Zug vom 17. August 2004. Diese Vernehmlassung deckt diese Aussage in der "Neuen Zürcher Zeitung" nicht, im Gegenteil beurteilt diese Stellungnahme gewisse Vorhaben im Zusammenhang mit der vorläufigen Aufnahme sehr kritisch. Es war eine Kritik, die dann allerdings aufgenommen wurde. Sie kritisiert aber vor allem auch das Vorgehen.

Ich habe vorher einen Satz zitiert, ich zitiere hier einen weiteren Satz der Kritik an diesem Vorgehen und möchte den Kommissionssprecher, der ja nicht der Sprecher des Bundesrates ist, bitten, gewisse Aussagen der Exekutive etwas distanzierter zu übernehmen, zum Beispiel die Aussagen, die die Kantone betreffen. Mein Kanton hat gesagt - und ich glaube nicht, dass er sich als Einziger so geäussert hat -: "Bei den Vorschlägen zur Totalrevision des Asylgesetzes stellen sich zahlreiche, ganz grundlegende Fragen, insbesondere Fragen der Rechtsstaatlichkeit sowie der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen, die zu gewichten und zu beurteilen der Regierung überlassen bleiben muss" - und nicht irgendwelchen Polizeibeamten; das hat sie nicht gesagt, das sage ich jetzt.

Ich kehre zurück zum Thema humanitäre Aufnahme. Die EU hat die Absicht, sogar weiter zu gehen. Sie will Bürgerkriegsflüchtlinge und andere Schutzbedürftige den anerkannten Flüchtlingen mit Asyl gleichstellen. Die humanitäre Aufnahme geht zwar nicht soweit, aber sie geht im menschlichen Sinne in die richtige Richtung.

Ich bitte Sie, dem Entscheid dieses Rates treu zu bleiben.