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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2005-09-26

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Die Schweiz hat keine ungebrochen positive Asyltradition. Es gab Phasen, in denen eine offene Haltung gegenüber Flüchtlingen vorherrschte, beispielsweise in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegenüber den politischen Flüchtlingen aus Deutschland oder in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gegenüber den Flüchtlingen aus Ungarn und aus der Tschechoslowakei. Es gab aber auch Phasen, in denen eine abschreckende Haltung dominierte, beispielsweise während des Zweiten Weltkrieges.

Sie, Herr Bundesrat Blocher, stellen sich in die Reihe der Vertreter einer Abschreckungspolitik, also in die Reihe eines Ihrer Amtsvorgänger, Herrn von Steigers und seines Chefbeamten Rothmund. Aber bei Ihnen ist das irgendwie folgerichtig, denn Sie verdanken Ihren Aufstieg in der Politik und den Sitz, auf dem Sie gerade sitzen, zu einem grossen Teil dieser repressiven Asyl- und Ausländerpolitik.

Nicht folgerichtig ist es hingegen bei den ehemaligen Mitteparteien FDP und CVP; bei ihnen ist es reiner Opportunismus. Was das Schlimmste ist: Sie gebärdeten sich im Ständerat nicht einmal als Mitläufer von Herrn Blocher, sondern sie liefen dem Umzug voran. Es waren Leute aus den Fraktionen dieser Parteien, die diese Verschärfungsanträge eingebracht haben. Ich meine, das sei beschämend für eine Partei, die sich liberal nennt, und es ist erst recht beschämend für eine Partei, die noch ein C in ihrem Namen trägt, wobei das C für "christlich" steht.

Die humanitäre Tradition der Schweiz wird von den neuen Mehrheiten im Bundesrat, im Ständerat und in der nationalrätlichen Kommission bei dieser Asylgesetzrevision mit Füssen getreten. Für die SP ist die humanitäre Tradition der Schweiz aber nicht Vergangenheit und auch nicht ein Wert, den man auf den Abfallhaufen der Geschichte wirft, sondern Richtschnur für unser Handeln, auch im Zusammenhang mit dieser Gesetzesrevision.

Ich spreche nun zu Artikel 44, zur humanitären Aufnahme: Zwei Drittel von uns in diesem Rat haben in der ersten Lesung das Konzept der humanitären Aufnahme unterstützt.

Es war ein Konzept aus dem Bundesrat, aber bevor Sie, Herr Blocher, Mitglied dieses Gremiums wurden. Die humanitäre Aufnahme ist die korrekte Reaktion auf die Tatsache, dass Leute, die keine politischen Flüchtlinge sind, trotzdem unverschuldet nicht heimkehren können. Damit bekommen solche Menschen einen angemessenen Status. Wir reden hier zum Beispiel von Bürgerkriegsflüchtlingen, wir reden auch von andern sogenannten Härtefällen, und wir sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass 90 Prozent dieser Leute unser Land nicht mehr verlassen.

Darum bedeutet eben ein "angemessener Status", dass sie erstens den schnellstmöglichen Familiennachzug bekommen und dass sie zweitens den schnellstmöglichen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Angemessen heisst aber auch Gleichbehandlung in der Schweiz, und nicht 26 verschiedene kantonale Regelungen, wie es der Ständerat vorschlägt. Die ständerätliche Variante ist inkonsequent beim Familiennachzug, und sie ist rechtsstaatlich bedenklich, weil hier eben Kantonalisierungen in den Bereichen Härtefälledefinition und Zugang zum Arbeitsmarkt vorgeschlagen werden.

Herr Bundesrat Blocher, Sie haben vorhin - ich möchte eigentlich, dass Sie zuhören - gesagt, Sie kennten keinen einzigen Kanton, der sich für die humanitäre Aufnahme ausgesprochen habe. Sie haben auch gesagt, alle seien zu Ihnen gekommen und hätten gebeten, Sie sollten sich diese nationalrätliche Version doch noch einmal anschauen. Ich weiss nicht, ob alle zu Ihnen gekommen sind. Aber ich kann [PAGE 1161] Ihnen einen Kanton nennen, der zu Ihren neuen Vorschlägen, die nach der nationalrätlichen Debatte gekommen sind, Stellung genommen hat: Es ist mein Kanton, der Kanton Schaffhausen, und in dieser Kantonsregierung sitzen zu 80 Prozent Vertreterinnen und Vertreter von FDP und SVP, nur eine SP-Frau. Diese Regierung hat Folgendes geschrieben: "Für Fälle humanitärer Aufnahme bringen die Vorschläge gegenüber dem bisherigen Verhandlungsstand" - also nach unserer ersten Lesung - "nicht nachvollziehbare Verschlechterungen. Es ist humanitär hart und sozial widersinnig, solche Menschen während vieler Jahre von ihren Familien zu isolieren und in der Erwerbstätigkeit einzuschränken." Es ist die bürgerliche Regierung des Kantons Schaffhausen, die grösstmehrheitlich bürgerliche Regierung, die Ihnen das geschrieben hat. Sie können in Zukunft nicht mehr sagen, kein einziger Kanton habe sich negativ dazu geäussert.

Herrn Fluri möchte ich noch sagen - er kommt gerade nach mir ans Rednerpult -: Sie haben den Artikel der UNHCR-Autoren in der "NZZ" zitiert, aber Sie haben ihn nicht fertig zitiert. Diese beiden Herren haben nämlich zu dem, was wir jetzt gerade diskutieren, d. h. zur humanitären Aufnahme, Folgendes gesagt: "Hinsichtlich der Bereitstellung ergänzender Schutzformen wird die bestehende vorläufige Aufnahme der Schutzbedürftigkeit von Personen, deren Rückkehr unzulässig oder unzumutbar ist und die zu 90 Prozent in der Schweiz bleiben, konzeptionell und praktisch nicht gerecht."

Das ist das Urteil der von Ihnen zitierten Fachleute. Ich bitte, sie auch in diesem Punkt ernst zu nehmen und dem Antrag der Minderheit Vermot zuzustimmen.