Dettling Toni · Ständerat · 2000-06-20
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-20
Wortprotokoll
Am 18. Januar 2000 ist das Zustandekommen der eidgenössischen Volksinitiative "für Mutter und Kind" mit 105 000 Unterschriften festgestellt worden. Ich will hier materiell nicht auf diese Initiative eingehen, ebensowenig auf die Parlamentarische Initiative Haering Binder. Vielmehr will ich zur Begründung meines Ordnungsantrages auf Aussetzung der Beratung und auf eine Zusammenlegung derselben mit der Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" im Wesentlichen fünf Gründe anführen:
1. Tatsache ist, dass wir über die Volksinitiative "für Mutter und Kind" so oder so eine Diskussion und eine Beratung in den eidgenössischen Räten zu führen haben werden. Es macht deshalb Sinn, diese Beratungen zusammenzulegen und in einem Akt zu führen. Dies ist gerade auch deshalb zweckdienlich, weil die beiden Initiativen - hier die Parlamentarische Initiative Haering Binder, dort die Volksinitiative "für Mutter und Kind" - die Problemlösung von einem unterschiedlichen, ja völlig konträren Standpunkt aus angehen. Die vorgegebene Blockierung der beiden Lösungsansätze muss in einem Akt diskutiert und so einer einzigen Lösung zugeführt werden. Wenn wir heute die Beratung über die Parlamentarische Initiative vorwegnehmen, wird es später bei diesem sehr heiklen Thema erneut zu einer Zerreissprobe kommen, was weder sachdienlich noch rationell ist.
Insoweit unterscheiden sich unsere Beratungen denn auch von jenen des Nationalrates als Erstrat, welcher seine Beratungen bereits im Oktober 1998, also vor knapp zwei Jahren, abgeschlossen hat, mithin zu einem Zeitpunkt, als die Sammelfrist für die Volksinitiative "für Mutter und Kind" eben erst begonnen hatte.
2. Mein Ordnungsantrag ist demokratiefreundlich. Wenn wir nämlich jetzt die Beratungen zur Parlamentarischen Initiative Haering Binder abschliessen, so tun wir dies, ohne dass die Argumente der Initianten des bereits zustande gekommenen Volksbegehrens angehört, geschweige denn gewürdigt worden wären. Ebenso wenig liegt die Stellungnahme des Bunderates zur Volksinitiative - einschliesslich eines allfälligen Gegenvorschlages - vor. All dies kommt meines Erachtens einer Missachtung der Institution Volksinitiative gleich. Das Stimmvolk, welches die Ablaufmechanismen kaum kennt, wird begreiflicherweise nur wenig Verständnis dafür aufbringen, dass wir die Debatte über die Parlamentarische Initiative, die Volksinitiative und den vom Bundesrat angekündigten Gegenvorschlag nicht in einem Akt führen, sondern zweimal eine Zerreissprobe vollführen.
3. Es ist bei diesem politisch brisanten Thema abzusehen, dass sowohl die Volksinitiative - diese ohnehin -, als auch ein indirekter Gegenvorschlag und die Parlamentarische Initiative Haering Binder - sollte sie denn in einen Gesetzeserlass ausmünden - durch das Stimmvolk entschieden werden.
Aufgrund dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einer Mehrfachabstimmung ist es notwendig, dass wir alle Lösungsmöglichkeiten in einem Akt beraten und auf diese Weise die erheblichen Nachteile einer zweiteiligen Beratung vermeiden. Nur so können wir die einschlägigen Argumente für und gegen die verschiedenen Lösungsansätze erarbeiten, einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden und diesen gegenüber dem Stimmvolk klar kommunizieren. Andernfalls besteht die Gefahr der Verwirrung des Stimmvolkes, auch wird nur so die Möglichkeit zur Manipulation der Volksmeinung durch entsprechende Ansetzung der Abstimmungstermine verhindert.
4. Der Bundesrat hat bis heute zur Hauptsache lediglich am verabschiedeten Beschluss des Nationalrates Kritik geübt, ohne allerdings einen konkreten Gegenvorschlag vorzulegen. Noch in der Sitzung vom 24. Februar 2000 hat der Sprecher von Bundesrätin Metzler in der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates sowohl für ein erweitertes Indikationenmodell - offenkundig favorisierter Lösungsansatz des Bundesrates - als auch für das so genannte Beratungsmodell votiert. Wir kennen also heute den Standpunkt des Bundesrates - und der ist massgeblich - nicht, jedenfalls nicht abschliessend. Im Zuge der Behandlung der Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" ist jedoch der Bundesrat gefordert, seinen Standpunkt zur Volksinitiative wie auch zu einem allfälligen Gegenvorschlag ausführlich darzustellen. Es gehört zur Führungsaufgabe des Bundesrates als Kollegialbehörde, dass er in dieser heiklen Frage seinen Standpunkt auf den Tisch legt und sich klar und eindeutig für eine bestimmte Lösung ausspricht. In dieser schwierigen Frage genügen fragmentarische Erklärungen des Bundesrates nicht, die eine Sowohl-als-auch-Lösung beinhalten.
5. Ich gebe zwar zu, dass die heutige Regelung in der Rechtswirklichkeit alles andere als befriedigend ist. Dennoch sehe ich zurzeit keinen dringenden Handlungsbedarf, da sich die Lösung des heiklen Problems schon Jahre auf der langen Bank befindet. Ich erinnere immerhin daran, dass der Nationalrat seine Beratungen zur Parlamentarischen Initiative schon im Herbst 1998 abgeschlossen hat. Angesichts dieser langwierigen Lösungsfindung spielt es daher keine wesentliche Rolle, wenn wir als Zweitrat die Beratung der Parlamentarischen Initiative Haering Binder aufschieben und sie mit jener über die bereits eingereichte Volksinitiative sowie über einen allfälligen Gegenvorschlag des Bundesrates zusammenlegen und in Würdigung aller Argumente gleichzeitig beraten.
Zusammenfassend halte ich fest, dass eine Zusammenlegung der Debatte wesentlich effizienter und [PAGE 408] demokratiefreundlicher ist, erhöhte Transparenz schafft, den Bundesrat als Führungsorgan zu einer klaren Stellungnahme zwingt und so insgesamt zu zweckdienlicheren Lösungen verhilft.
Nun befinden wir uns, wie die Gespräche mit dem Ratspräsidenten ergeben haben, in einer sehr schwierigen Verfahrenssituation.
Wir haben meinen Ordnungsantrag, der in die gleiche Richtung zielt wie der Rückweisungsantrag Schmid Samuel. Verfahrensmässig lassen sich die beiden Anträge nicht kombinieren. Wie Sie aber selber festgestellt haben, verfolgt mein Ordnungsantrag im Prinzip das gleiche Ziel wie der Rückweisungsantrag Schmid Samuel. Ich verweise dort vor allem auf Ziffer 1, wobei der Rückweisungsantrag Schmid Samuel noch diverse Aufträge an die Kommission zur näheren Abklärung erteilen will, mit denen ich mich einverstanden erklären kann.
Mit meinem Ordnungsantrag wollte ich vor allem die Koordination der Beratung der Parlamentarischen Initiative Haering Binder mit jener der Volksinitiative "für Mutter und Kind" erreichen. Offenkundig ist aber der weiter gehende Rückweisungsantrag Schmid Samuel in diesem Rat eher konsensfähig.
Um eine Mehrheit für das von mir angestrebte Ziel eines koordinierten Vorgehens zu erreichen, ziehe ich daher meinen Ordnungsantrag zurück und ersuche all jene Ratskolleginnen und -kollegen, welche meinen Ordnungsantrag unterstützt hätten, dem in die gleiche Richtung zielenden Rückweisungsantrag Schmid Samuel zuzustimmen.
[VS]
Präsident (Schmid Carlo, Präsident): Herr Dettling hat seinen Ordnungsantrag zurückgezogen. Wir kommen damit zur Eintretensdebatte.