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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2000-06-20

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-20

Wortprotokoll

Vor einigen Monaten diskutierten wir hier in diesem Saal als Erstrat über die Fortpflanzungsmedizin. Dabei beschlossen wir mit einer hauchdünnen Mehrheit, dass die Embryonen vor dem Einpflanzen im Falle der Gefahr einer schweren Erbkrankheit untersucht werden dürfen; dies entgegen der zweiten Hälfte dieses Rates, die vehement die Meinung vertrat, das sei nicht ethisch. Der Nationalrat kippte diesen Entscheid um und beschloss ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik, dem unser Rat dann, mit einer ebenso dünnen Mehrheit wie zuvor der Erlaubnis, zustimmte.

Wohlverstanden, es handelte sich damals um die Präimplantationsdiagnostik; nicht um eine Abtreibung, sondern um die Untersuchung vor der Einpflanzung, die nur hätte durchgeführt werden dürfen, wenn die Gefahr einer schweren Erbkrankheit bestanden hätte.

Heute nun diskutieren wir die Fristenlösung. Da geht es um einen Schwangerschaftsabbruch, der bis zur 14. Woche durchgeführt werden darf, wenn die Frau es will. Dem stimmt nun der Nationalrat zu und ebenso unsere Kommission.

Ich habe mir den Entscheid nicht leicht gemacht. Ich habe viele Gespräche geführt, habe lange mit mir gerungen, ob ich diesen Entscheid unterstützen kann oder nicht. Denn die Argumentation, dass eine Frau, die ein Kind abtreibt, strafrechtlich nicht verurteilt werden sollte, leuchtet ein. Kollege Pfisterer hat uns gesagt, wir hätten eine Verantwortung als Parlamentarier, denn wir repräsentieren hier das Volk. Ich muss Ihnen sagen, das Volk ist sehr gespalten in dieser Frage, und gerade das Volk entscheidet selten aus rechtlichen Überlegungen, sondern normalerweise aus Emotionen heraus.

Deshalb: Mein Kopf anerkennt zwar die Logik dieser Argumentation, und ich bin mir auch bewusst, dass wir nicht für andere Frauen entscheiden dürfen, was richtig ist und was nicht. Aber irgendetwas in mir blockiert. Ich finde die Argumentation vom Kindermord ebenso problematisch wie die Argumentation des Rechtes der Frau auf ihren eigenen Körper. Ich finde Aussagen wie "Das sollte heute sowieso nicht mehr passieren" ebenso unpassend wie "Das kann halt passieren". Wenn ich auch die Argumentation der Gegner in vielen Teilen nicht unterstütze, komme ich in meiner Überzeugung zum Schluss, dass ich den Antrag Hofmann auf Nichteintreten unterstützen werde.

Ich bin mir bewusst, dass die jetzige Lösung, die Schwangerschaftsabbrüche toleriert, obwohl sie eigentlich verboten wären, nicht gut ist. Aber sollen wir eine schlechte Lösung durch eine andere schlechte Lösung ersetzen? Ist die heutige Lösung, die Abtreibungen zwar verbietet, die medizinische Indikation aber erlaubt, denn so falsch, gerade weil heute der Gesundheitsbegriff der WHO zur Anwendung gelangt?

Ist es richtig, wenn wir uns für eine neue, juristisch korrekte Lösung entscheiden und dabei unsere eigenen ethischen Vorstellungen ausser Acht lassen? Weshalb sollen wir plötzlich etwas akzeptieren, was viele von uns eigentlich nicht akzeptieren möchten, nur weil es rechtlich so sein muss, weil die Frau es so will und weil ein Teil der Bevölkerung der Meinung ist, das Gesetz entspreche nicht mehr der heutigen Zeit und sei somit zu ändern?

Ich anerkenne auch, dass sich unsere Kommission bemüht hat, eine "optimale" Lösung zu finden, indem sie das medizinische Personal nicht zwingt, bei einer Abtreibung mitzuwirken, wenn es dies nicht will, und indem eine Beratung angeboten wird.

Die CVP-Fraktion unterstützt den Schwangerschaftsabbruch unter der Bedingung, dass die Beratung obligatorisch sei. Sonst sei der Abbruch strafbar. Mir scheint - wenn schon - die von der Kommission vorgeschlagene Lösung besser. Dass der Arzt auf eine Beratung hinweisen muss und dass Beratungsstellen zur Verfügung stehen müssen, ist sinnvoll. Eine obligatorische Beratung kann zur Farce werden; das erleben wir bei der jetzigen Lösung. Denn: Entweder ist man für die Fristenlösung und steht dazu. Oder man ist dagegen; dann sollte man die Strafbarkeit der Unterlassung einer Beratung nicht zum Vorwand nehmen, um gegen die eigene Überzeugung etwas gutzuheissen.

Ich kann es schlussendlich drehen und wenden, wie ich will: Wenn ich mit mir selber ehrlich bin, gibt es für mich nur einen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, den ich akzeptieren kann: das ist die Gesundheit.

Ich unterstütze deshalb den Nichteintretensantrag Hofmann.