Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-27
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Hier geht es ja offenbar um die "Tiefe" der Prüfung. In der Kommission haben wir darüber auch relativ lange diskutiert; wir sind auch aufgeklärt worden darüber, dass es bei Prüfungen nicht verschiedene "Tiefen" gibt.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es in diesem Passus nur um vorläufig Aufgenommene geht. Ich möchte weiter darauf aufmerksam machen, wie das Kollege Fluri schon getan hat, dass wir mit Artikel 14 Absatz 1bis schon eine entsprechende Bestimmung haben, die jedoch für alle Menschen auf der Asylschiene zutrifft. Insofern wäre diese Bestimmung tatsächlich nicht nötig.
Aber ich habe hier die Kommissionsmehrheit zu vertreten - ich habe die Minderheit auch immer vertreten -, und ich sage Ihnen Folgendes dazu: Diese Formulierung entspricht sinngemäss derjenigen, die Sie in diesem Rat vor einem Jahr anlässlich der ersten Lesung des Ausländergesetzes, damals in Artikel 78 Absatz 8, beschlossen haben. Damals wurden allerdings vier Jahre Aufenthalt als Bedingung für eine vertiefte Prüfung festgelegt.
Der Ständerat hat diese vertiefte Prüfung generell abgelehnt. Eine Kommissionsmehrheit hat sich für fünf Jahre ausgesprochen - dies vor allem auch deshalb, weil die fünfjährige Frist mit der Fünfjahresfrist in Absatz 1bis von Artikel 14 des Asylgesetzes korrespondiert, den ich eingangs erwähnt habe. Eine Kommissionsminderheit hat eine vertiefte Prüfung, wie schon der Ständerat, abgelehnt.
Mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen.